BT-Drucksache 17/3434

Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen

Vom 26. Oktober 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3434
17. Wahlperiode 26. 10. 2010

Antrag
der Abgeordneten Karin Binder, Dr. Dietmar Bartsch, Herbert Behrens, Heidrun
Bluhm, Steffen Bockhahn, Roland Claus, Katrin Kunert, Caren Lay, Sabine Leidig,
Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens
Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten
Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Lebensmittel-Smiley nach dänischem Vorbild bundesweit einführen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das „Smiley-Modell“ dient der Gesundheitsvorsorge und verbessert vor allem
die Hygiene in der Gastronomie und in Betrieben, die Lebensmittel anbieten.
Das – im besten Fall freundliche oder bei erheblichen Mängeln traurige –
Smiley-Symbol informiert Verbraucherinnen und Verbraucher am Geschäft auf
einen Blick und nachvollziehbar über die aktuellen Kontrollergebnisse der
Lebensmittelbehörden. Hinzu kommen ein Aushang im Betrieb und eine Auf-
listung im Internet, die über gute oder schlechte Bewertungen im Einzelnen
Auskunft geben.

In Dänemark hat sich der Smiley bereits bewährt. Hier werden Lebensmittel-
geschäfte, Restaurants und Imbisse sowie Kantinen von Betrieben, Schulen
und Altenheimen seit vielen Jahren mit dem Symbol gekennzeichnet. Seit
2001 müssen sie öffentlich über das Abschneiden bei der letzten Lebensmittel-
kontrolle informieren. Auslöser waren die BSE-Krise und verschiedene Lebens-
mittelskandale. Die Erfahrungen im Nachbarland zeigen: die Hygiene in den
Einrichtungen hat sich deutlich verbessert. Erhielten 2002 nur 70 Prozent der
Betriebe den fröhlichen Smiley, konnten 2009 bereits 86 Prozent den besten
Smiley ausweisen. Das Modell findet in Dänemark eine breite Unterstützung.
88 Prozent der kontrollierten Betriebe halten die Smileys für „eine gute oder
sehr gute Idee“. Selbst Unternehmen, die eine weniger gute Beurteilung erhiel-
ten, beurteilen ihre Bewertung als gerechtfertigt. Der Smiley kann außerdem
eine Werbung für den Tourismusstandort Deutschland sein.

In Berlin hat der Bezirk Pankow den Lebensmittel-Smiley im Januar 2009 für
gastronomische Betriebe eingeführt. Die Praxis zeigt, dass sich die Betriebe
bewusster mit der Lebensmittelhygiene auseinander setzen und der Aufwand

für die Kontrollen gesenkt werden kann. Es hat bisher keine Klage eines nega-
tiv bewerteten Restaurants gegen die Veröffentlichung gegeben. Der Beschluss
der Berliner Bezirksrätinnen und Bezirksräte vom 24. September 2010, das
Smiley-Modell nach dänischem Vorbild ab Mitte 2011 einheitlich in ganz
Berlin einzuführen, wird daher ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Drucksache 17/3434 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
In Deutschland wird das Smiley-Modell von einer breiten Mehrheit der Be-
völkerung mitgetragen. 93 Prozent der Bürgerinnen und Bürger würde einen
Smiley zur Bewertung von Gaststätten und Lebensmittelgeschäften begrüßen
(vgl. Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Emnid vom April 2010 im
Auftrag der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch e. V.). Auch der Bun-
desverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e. V. spricht sich für
das Smiley-Modell aus.

Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen im Verbraucherinformationsgesetz
(VIG) und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) bieten keine
Rechtssicherheit für die bundesweite Einführung eines Smiley-Modells, das
alle Betriebe, die Lebensmittel zum Verzehr anbieten, verpflichtend erfasst und
die Veröffentlichung von Negativlisten ermöglicht. Außerdem verhindern die
langwierigen Beteiligungsverfahren der Lebensmittelbetriebe eine zeitnahe
Veröffentlichung der Kontrollergebnisse. Der Deutsche Bundestag bewertet
daher die Entschließung der Verbraucherschutzministerkonferenz vom 17. Sep-
tember 2010, bundesweit ein verbindliches Modell zur Transparentmachung
von Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrollen mit einheitlichen Be-
wertungsmaßstäben einführen zu wollen, als großen Erfolg für die Lebens-
mittelsicherheit und Information von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Er
stellt auch fest, dass das Smiley-Symbol eine hohe Wirksamkeit entfaltet und
besonders gut zur öffentlichen Information über hygienische Zustände und Be-
dingungen in Gastronomie und Lebensmittelbetrieben geeignet ist.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter Wahrung des
Rechtsweges für die Betroffenen die verpflichtende Einführung des Smiley-
Modells einschließlich von Negativlisten ermöglicht und gleichberechtigt
alle Betriebe, die Lebensmittel zum Verzehr anbieten, einbindet; auf Antrag
der Betroffenen muss umgehend nachkontrolliert und gegebenenfalls eine
negative Veröffentlichung beseitigt werden;

– sich im Rahmen der Bund-Länder-Projektgruppe der Verbraucherschutz-
ministerkonferenz für das Smiley-Symbol einzusetzen und hierfür einen
Vorschlag zu unterbreiten, der die Verbraucherinnen und Verbraucher nach
den Kriterien „sehr gut, gut, weniger gut, schlecht“ am Lebensmittelge-
schäft, Restaurant und Imbiss leicht verständlich über die Kontrollergeb-
nisse der Lebensmittelbörden informiert;

– die Bundesländer bei der zügigen Einführung des Smiley-Modells zu unter-
stützen und ausreichend Mittel im Bundeshaushalt bereitzustellen;

– eine Internetplattform beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebens-
mittelsicherheit (BVL) einzurichten, auf der die von den Bundesländern
übermittelten Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachungsbehörden
zeitnah veröffentlicht werden.

Berlin, den 26. Oktober 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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