BT-Drucksache 17/2218

Gesundheitliche Ungleichheit im europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung

Vom 16. Juni 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2218
17. Wahlperiode 16. 06. 2010

Große Anfrage
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Agnes Alpers, Dr. Dietmar Bartsch,
Karin Binder, Matthias W. Birkwald, Heidrun Bluhm, Steffen Bockhahn,
Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Jan Korte, Caren Lay, Sabine Leidig,
Dr. Gesine Lötzsch, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Jens Petermann,
Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kathrin Senger-Schäfer, Raju Sharma,
Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Frank Tempel,
Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Gesundheitliche Ungleichheit im europäischen Jahr gegen Armut und soziale
Ausgrenzung

Bereits 1966 hat der Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) nicht nur das Recht
auf medizinische Versorgung festgeschrieben, sondern mit ihm erkennen die
Vertragsstaaten „das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an
körperlicher und geistiger Gesundheit an“. Die Bundesrepublik Deutschland hat
den UN-Sozialpakt bereits 1973 vorbehaltlos ratifiziert. Er ist damit geltendes
Recht.

1988 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Adelaide in ihrer Empfeh-
lung festgehalten, dass gesundheitliche Ungleichheiten ihre Wurzeln in sozialer
Ungerechtigkeit hätten. Die WHO forderte, die Kluft zwischen den sozial und
bildungsmäßig Benachteiligten und den Bevorzugten einer Gesellschaft zu
schließen. Dies erfordere eine Politik, die den Zugang zu gesundheitlichen
Dienstleistungen und ein unterstützendes Umfeld herstelle. Eine solche Politik
müsse den unterprivilegierten und schutzlosen Gruppen einer Bevölkerung eine
hohe Priorität einräumen.

Die Jakarta-Deklaration der WHO von 1997 zur „Gesundheitsförderung für das
21. Jahrhundert“ nennt als Voraussetzungen für Gesundheit „Frieden, Schutz,
Bildung, soziale Sicherheit, soziale Beziehungen, Ernährung, Einkommen, das
Empowerment von Frauen, ein stabiles Ökosystem, nachhaltige[n] Ressourcen-
verbrauch, soziale Gerechtigkeit, Respekt vor den Menschenrechten und Gerech-
tigkeit.“ Die WHO konstatiert, dass Armut die größte Gefahr für die Gesundheit
sei.

Insbesondere bezogen auf Kinder stellt das Gutachten des Sachverständigenrats
zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen von 2009 in Überein-

stimmung mit der WHO fest, dass Armut – sowohl die monetäre wie die Versor-
gungsarmut – der wichtigste erklärende Faktor für Gesundheits- und Entwick-
lungsdefizite wäre. Die Senkung der Kinderarmut nehme deshalb auch
gesundheitspolitisch höchste Priorität ein. Als besonders vulnerable Gruppen
werden Erwerbslose, Menschen mit geringer formaler Bildung, alleinerziehende
Eltern, Eltern mit mehreren Kindern und Menschen mit Migrationshintergrund
jeweils in Verbindung mit materieller Armut benannt.

Drucksache 17/2218 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

2010 ist das „Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Aus-
grenzung“ infolge eines gemeinsamen Beschlusses vom Rat der Europäischen
Union und dem Europäischen Parlament. In ihrer Mitteilung „Abbau gesund-
heitlicher Ungleichheit in der EU“ vom Oktober 2009 stellt die EU-Kommission
fest, dass das Ausmaß der gesundheitlichen Ungleichheit zwischen den sozial
benachteiligten und den bessergestellten EU-Bürgerinnen und -Bürgern eine
„Herausforderung an ihr Engagement für Solidarität, sozialen und wirtschaft-
lichen Zusammenhalt, Menschenrechte und Chancengleichheit“ darstelle. Die
gesundheitliche Ungleichheit beruhe auf Unterschieden der Lebensbedingun-
gen, des Bildungsstands, des Berufs, des Einkommens, des Gesundheitsverhal-
tens, der Gesundheitsversorgung und Präventions- und Gesundheitsförderungs-
leistungen. Die öffentliche Politik, welche wiederum die Qualität, Quantität und
Verteilung dieser Unterschiede beeinflusst, sei ebenso maßgeblich. Gesundheit-
liche Ungleichheit beginne wegen all dieser Bedingungen bei der Geburt und
setze sich bis ins hohe Lebensalter fort.

Die EU-Kommission stellt weiter fest, dass die Bewältigung gesundheitlicher
Ungleichheit Maßnahmen verlangt, die speziell auf besonders schutzbedürftige
Gruppen zugeschnitten seien. Besondere Aufmerksamkeit müsse den Bedürf-
nissen von Menschen in Armut, benachteiligten Einwanderer- und ethnischen
Minderheitengruppen, Menschen mit Behinderungen, älteren Menschen und
Kindern in Armut geschenkt werden.

Wie diese Auszüge zeigen, wird seit fast einem halben Jahrhundert international
und national immer wieder darauf verwiesen, dass die vermeidbare gesundheit-
liche Ungleichheit insbesondere durch soziale Ungleichheit unhaltbar und un-
vereinbar mit den Menschenrechten ist. Seitdem hat sich an dieser Situation
nichts verbessert. Im Gegenteil: In Deutschland steigen Armut und Armuts-
risiko. Die Einkommensungleichheit vergrößert sich ebenso wie die sozial be-
dingte gesundheitliche Ungleichheit (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der
Bundesregierung, 2008, S. 33 und DIW Wochenbericht Nr. 7/2010). Zudem ver-
stärkt sich in der Europäischen Union die Tendenz, das Gesundheitswesen als
Teil des Europäischen Binnenmarktes zu etablieren. Gesundheitsleistungen wer-
den der Logik des Wettbewerbs einseitig untergeordnet und zur Ware degradiert.
Dadurch wird auch auf europäischer Ebene der Weg zu einer Zweiklassen-
medizin forciert. Die ausufernde Verlagerung von Kompetenzen im Bereich der
Gesundheitspolitik auf die EU stellt die historisch unterschiedlich gewachsenen
Systeme der sozialen Sicherheit der Mitgliedstaaten in Frage und zerstört das
System einer öffentlichen Gesundheitsversorgung.

Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (2009) spielt die sozial be-
dingte gesundheitliche Ungleichheit keine Rolle. Im Grunde rechtfertigt die
Bundesregierung die wachsende Kluft zwischen Arm und Reich und fordert so-
gar deren Vergrößerung. Denn der Bundesregierung geht es in ihrem Koalitions-
vertrag nicht um die soziale Gerechtigkeit, sondern um die Leistungsgerechtig-
keit. Ihre Forderung lautet, dass sich Leistung und Arbeit lohnen müssten.
Unterschiedliche Leistung rechtfertigt nach Ansicht der Bundesregierung damit
soziale Ungleichheiten, insbesondere Einkommens- und Vermögensunter-
schiede. Damit begründet die sogenannte Leistungsgerechtigkeit unter anderem
das höhere Armutsrisiko von Menschen mit Behinderungen und von chronisch
Kranken. Leistung ist aber gar nicht eindeutig definiert. Wer leistet mehr? Die
Erzieherin oder die Managerin? Der Mensch mit Behinderungen, der mit vollem
Einsatz seiner Tätigkeit nachgeht oder derjenige, dem gleichviel oder mehr
Arbeit leicht von der Hand geht?

In der Bevölkerung wird der Zusammenhang zwischen hohem Einkommen und
Leistung im Sinne von harter Arbeit kaum wahrgenommen. Über 80 Prozent der

Bevölkerung sehen Reichtum als Folge von Beziehungen und Ausgangsbedin-
gungen an (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, 2008,

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2218

S. 43). Und die Bevölkerung liegt nachgewiesenermaßen richtig: So studieren
beispielsweise 83 Prozent der Akademikerkinder, aber nur 23 Prozent der Kin-
der von Nichtakademikern (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht, S. 64). Dies
führt zu Einkommensunterschieden, da Bildung die Höhe des Einkommens
maßgeblich mitbestimmt. Auch spielen die Geschlechterverhältnisse eine ent-
scheidende Rolle. Frauen verdienen durchschnittlich ein Viertel weniger als
Männer, sind häufiger von prekärer Beschäftigung betroffen, verbleiben länger
in Erwerbslosigkeit und gelangen seltener in Führungspositionen. Zudem ent-
scheidet bei gleicher Qualifikation oft die soziale Herkunft über die Auswahl bei
einer Führungsposition (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht, S. 57). Michael
Hartmann legt in seinem Buch „Der Mythos der Leistungselite“ (2008) dar, wie
undurchlässig und unabhängig von Leistung der Bestand der deutschen Elite ist.
Bedenklich sollte zudem stimmen, dass harte Arbeit als Grund für Reichtum bei
der deutschen Bevölkerung sogar hinter Unehrlichkeit rangiert (Dritter Armuts-
und Reichtumsbericht, S. 43).

In der Bevölkerung wird soziale Ungleichheit als ungerecht eingeschätzt, da der
Erwerb von Reichtum vorwiegend von Faktoren abhängig ist, auf die der oder
die Einzelne keinen Einfluss hat. Wenn der Begriff der Leistung im Ungefähren
bleibt und vor allem der Sozialstatus der Eltern, das soziale Umfeld, die Bezie-
hungen, das Geschlecht oder die angeborenen Fähigkeiten über das Ausmaß an
Teilhabe und Wohlstand entscheiden, kann nicht von Leistungsgerechtigkeit ge-
sprochen werden.

Ein weiteres Problem der Leistungsgerechtigkeit ergibt sich bei der Betrachtung
von Menschen, die keine anerkannte Leistung erbringen dürfen oder deren Leis-
tung völlig unzureichend vergütet wird. So wird die unbezahlte Sorgearbeit, die
überwiegend von Frauen geleistet wird, in der Leistungslogik nicht berücksich-
tigt. Auch die soziale und finanzielle Ausgrenzung von Erwerbslosen ist durch
nichts zu rechtfertigen. Im Monat März 2010 standen 508 000 freien Stellen, da-
von 288 000, die nicht staatlich gefördert werden, 3 568 000 erwerbslose Men-
schen gegenüber (Bundesagentur für Arbeit, Monatsbericht März 2010). Damit
sind bei Weitem nicht genügend freie Arbeitsplätze vorhanden, um allen Er-
werbslosen eine Arbeitsstelle anzubieten. Bei Erwerbslosigkeit handelt es sich
also um ein gesellschaftliches Problem, dessen Ursachen nicht den Betroffenen
zugeschrieben werden können. Diese sind nicht nur von der Möglichkeit einer
bezahlten Leistungserbringung, sondern zudem durch unzureichende staatliche
Unterstützung (z. B. Arbeitslosengeld II – ALG II) von gesellschaftlicher Teil-
habe ausgeschlossen. Unklar ist auch die Rechtfertigung dafür, dass mittlerweile
ca. 1,3 Millionen arbeitende Menschen (davon 300 000 in Vollzeit, Tendenz stei-
gend) das ohnehin viel zu niedrig definierte Existenzminimum durch ihren Er-
werb nicht erreichen. Zahlreichen Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit
wird die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach geltendem Recht sogar verboten
oder erheblich erschwert. Eine medizinische Versorgung erfolgt bei prekärem
Aufenthaltstitel nur in bedenklich eingeschränkter Weise (§§ 4 und 6 des Asyl-
bewerberleistungsgesetzes – AsylbLG) bzw. bei illegalisiertem Aufenthalt aus
Angst vor einer Abschiebung häufig auch gar nicht.

Soziale Ungleichheit ist an sich bereits ungerecht, aber ihr großer Einfluss auf
die Gesundheit verstärkt diesen Effekt enorm. So lebt ein Mann aus dem unteren
Einkommensbereich durchschnittlich zehn Jahre weniger als jemand aus dem
oberen Einkommensbereich (Mitteilung der EU-Kommission: „Solidarität im
Gesundheitswesen“, 2009). Beim Vergleich der niedrigsten und der höchsten
Berufsstatusgruppe zeigt sich, dass Männer in der niedrigsten Gruppe fast drei-
mal und Frauen sogar fünfmal häufiger gesundheitlich beeinträchtigt sind (Drit-
ter Armuts- und Reichtumsbericht, S. 115). Um dem entgegenzuwirken, müssten
neben der Verringerung der sozialen Ungleichheit der Zugang zur Gesundheits-

versorgung für sozial Benachteiligte sogar prioritär gewährt und zudem eine
gesundheitsförderliche Gesamtpolitik sowie moderne lebensweltbezogene Ge-

Drucksache 17/2218 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

sundheitsförderung und Prävention betrieben werden. Das Gegenteil ist im
Koalitionsvertrag und in der früheren und derzeitigen Politik der Bundesregie-
rungen festzustellen: Durch Praxisgebühren, Zuzahlungen, Wahltarife, Festzu-
schüsse, sogenannte Eigenverantwortung, Zusatzbeiträge und die geplante so
genannte Kopfpauschale wird insbesondere für die einkommensschwächeren
Bevölkerungsteile der Zugang zum Gesundheitssystem gegenüber den Besser-
verdienenden immer mehr erschwert. Das Gesundheitssystem selbst wird so zu-
nehmend zur Ursache von sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit, statt
zu deren Reduzierung beizutragen. Prävention wird von der Bundesregierung
offensichtlich auf Verhaltensprävention und medizinische Vorsorge reduziert,
welche nachgewiesenermaßen die sozial Schwächeren nicht oder nicht aus-
reichend erreichen. Für ein Präventionsgesetz sieht die Bundesregierung trotz
allem keinen Bedarf. Gesundheitsförderung und Prävention werden im Koali-
tionsvertrag allein als Möglichkeit zur Senkung der Gesundheitsausgaben in den
Blick genommen, nicht aber, um sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit
zu verringern. Adäquate Finanzmittel will die Bundesregierung für Gesund-
heitsförderung und Prävention ohnehin nicht in die Hand nehmen.

Bislang wurde kein eigenständiges nationales Gesundheitsziel zur Verringerung
sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit benannt. Die Bundesregierung
unterlässt es auch, die wenigen benannten nationalen Gesundheitsziele konkret
und messbar zu formulieren und Zeiträume für ihr Erreichen festzulegen. Darü-
ber hinaus fehlt es an klaren messbaren Zielen für die Verringerung der sozial
bedingten gesundheitlichen Ungleichheit innerhalb der bisherigen nationalen
Gesundheitsziele.

Die Verringerung sozial bedingter gesundheitlicher Ungleichheit erfordert ein
deutliches Bekenntnis zu Gesundheit als Gut, das allen Menschen in gleichen
Maßen zusteht. Sie erfordert eine Politik, die sowohl die sozialen Ungleich-
heiten und Ungerechtigkeiten in den Blick nimmt als auch deren Auswirkungen
auf die Gesundheitschancen. Von zentraler Bedeutung sind daher eine aus-
gleichende Sozialpolitik, eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik und eine
Gesundheitspolitik, die besonders die sozial benachteiligten Menschen mit
partizipativen Ansätzen in Versorgung und Gesundheitsförderung erreicht.

Konkrete, messbare Endpunkte oder Zwischenschritte zur Verringerung unglei-
cher Gesundheitschancen für festgelegte Zeiträume sind notwendig, um Fort-
schritte sicher benennen und quantifizieren zu können. Nur dann kann Politik
gegebenenfalls steuernd eingreifen und vor allem die bisherige Politik durch die
Bürgerinnen und Bürger beurteilt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Soziale Ungleichheit

1. Wie hat sich in Deutschland die Verteilung von Einkommen und Vermögen
in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte auch nach Quintilen und den Gini-
Koeffizienten angeben)?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?

2. Wie hat sich das Verhältnis zwischen Einkommen aus Löhnen und Gehältern
im Verhältnis zu Kapitaleinkommen und Einkommen aus selbstständiger
Arbeit im gleichen Zeitraum entwickelt?

3. Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgeblich für das zuneh-
mende Auseinanderklaffen der Schere zwischen Arm und Reich in Deutsch-
land?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2218

4. Wie bewertet die Bundesregierung Erkenntnisse von Richard Wilkinson
(Wilkinson, R. [2002], Income inequality and population health, BMJ, 324,
978) oder Martin Karlsson (Karlsson, M. et al., Income inequality and
health: Importance of a cross-country perspective, 2009), nach denen eine
größere Einkommensungleichverteilung zu geringerer Gesundheit einer
Gesellschaft führt (bitte begründen)?

5. Welche konkreten, messbaren Ziele strebt die Bundesregierung bei der Ver-
ringerung sozialer Ungleichheit in Einkommen und Bildung in welchem
Zeitraum an?

Wie wird die Erreichung dieser Ziele evaluiert?

6. Welchen Einfluss auf die Einkommensungleichheit bzw. die Armutsrisiko-
quote in Deutschland hätte jeweils ein Mindestlohn von 10 Euro pro Stunde
und die Anhebung der ALG-II-Regelsätze auf 500 Euro (bitte wenn möglich
begründen unter Angabe von wissenschaftlichen Untersuchungen)?

7. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung jeder und jedem Erwerbsfähigen
möglich, einen existenzsichernd vergüteten Arbeitsplatz zu erhalten, wenn
er bzw. sie sich ausreichend bemüht?

Stellt also der Umfang der Arbeitslosigkeit nach Ansicht der Bundesregie-
rung in erster Linie ein gehäuftes individuelles Problem dar?

8. Stellt Erwerbslosigkeit nach Ansicht der Bundesregierung einen zentralen
Risikofaktor beim Ausschluss von Teilhabemöglichkeiten am gesellschaft-
lichen Leben dar, und ist sie damit eine Form von sozialer Ausgrenzung in
Deutschland?

Wenn ja weshalb?

Wenn nein, weshalb nicht?

9. Womit begründet die Bundesregierung, dass den Menschen, denen wegen
des Mangels an vergüteten Arbeitsplätzen kein Arbeitsplatz zur Verfügung
steht, keine durchschnittliche, sondern nur eine deutlich unterdurchschnitt-
liche Teilhabe ermöglicht wird?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die gesellschaftlichen Teilhabemöglich-
keiten von Langzeiterwerbslosen, die auf die Grundsicherung für Arbeit-
suchende nach dem SGB II angewiesen sind?

11. Welche Erkenntnisse über die Auswirkungen unterdurchschnittlicher sozia-
ler Teilhabemöglichkeiten auf die Gesundheit Erwerbsloser besitzt die Bun-
desregierung (bitte getrennt für Personen im Rechtskreis des SGB III und
des SGB II sowie für Personen ohne Leistungsanspruch nach einem der
beiden Sozialgesetzbücher und in Abhängigkeit von der Dauer der Erwerbs-
losigkeit und dem Geschlecht der/des Betroffenen angeben), und wie be-
wertet sie diese?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Auswirkungen
sozialer Stigmatisierung auf die Gesundheit Erwerbsloser?

Wie gedenkt die Bundesregierung, der sozialen Stigmatisierung und damit
der sozialen Ausgrenzung und Gesundheitsbelastung von Erwerbslosen zu
begegnen?

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und inwiefern
sich der gesundheitliche Zustand von Langzeiterwerbslosen über den
Systemwechsel von der Arbeitslosenhilfe zum SGB II hin verändert hat
(bitte für Erwerbslose aus der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe getrennt
angeben)?

Drucksache 17/2218 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit Krankheit nicht
zur Arbeitslosigkeit und sozialen Ausgrenzung führt, vor dem Hintergrund,
dass 20 Prozent der Männer und 14 Prozent der Frauen dieser Gruppe ihre
Arbeitslosigkeit auf eine Erkrankung zurückführen (Dritter Armuts- und
Reichtumsbericht, S. 64)?

15. Wie viele Beziehende von Leistungen nach dem SGB II weisen gesundheit-
liche Beeinträchtigungen auf (bitte differenziert nach Beziehenden von
Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, nach Frauen und Männern, nach Alter
sowie nach Gruppen von Krankheitsbildern angeben)?

16. Wie wirken sich diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf die Chancen
der Betroffenen auf die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt aus, und
was tun die zuständigen Träger, um die Eingliederungschancen von gesund-
heitlich beeinträchtigten Erwerbslosen zu verbessern?

17. Befinden sich unter den längerfristig bzw. dauerhaft im SGB-II-Bezug ver-
bleibenden Personen besonders viele mit gesundheitlichen Beeinträchtigun-
gen?

18. In wie vielen Fällen war in den Jahren 2005 bis 2009 jeweils zwischen den
Trägern der Grundsicherung und den Trägern der Erwerbsminderungsrente
bzw. der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umstritten,
ob die gesundheitlichen Beeinträchtigen der betroffenen Erwerbslosen als
so gravierend zu betrachten sind, dass die Erwerbsfähigkeit und damit die
Zuordnung zum Rechtskreis des SGB II in Frage stand?

In wie vielen Fällen wurde schlussendlich auf Erwerbsunfähigkeit und da-
mit über den Wechsel in ein anderes Leistungssystem entschieden?

19. Welche Gründe sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung ursächlich
für die Zunahme von Niedriglöhnen in Deutschland?

Wie groß ist der Anteil der sittenwidrigen Löhne an den Niedriglöhnen?

Wie viele der Löhne wären nach ihrer Anhebung auf ein nicht sittenwidriges
Niveau keine Niedriglöhne mehr?

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung über eine Festschreibung
der Rechtsprechung zu sittenwidrigen Löhnen hinaus, um Niedriglöhne zu
verhindern?

20. Wie verhindert die Bundesregierung den im Dritten Armuts- und Reich-
tumsbericht (S. 68) festgestellten gesellschaftlichen Teilhabeausschluss von
Niedriglohnbezieherinnen und -beziehern?

21. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Auswirkungen
des längerfristigen Verbleibs im Niedriglohnsektor auf die gesundheitliche
Situation der Betroffenen?

22. Worin sieht die Bundesregierung die Hauptursachen für die schlechtere ge-
sundheitliche Situation von längerfristig im Niedriglohnsektor arbeitenden
Beschäftigten?

23. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass der überwiegende Teil der Be-
völkerung persönliche Beziehungen und individuelle Ausgangsbedingun-
gen als Hauptursachen für Reichtum ansieht und Unehrlichkeit noch vor
harter Arbeit als Ursache rangiert (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht,
S. 43)?

Welches Bild wirft das nach Ansicht der Bundesregierung auf die Einschät-
zung der Teilhabe und Entwicklungsmöglichkeiten durch die Bevölkerung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2218

24. Wie bewertet die Bundesregierung die schlechteren Einkommenschancen
von Frauen?

Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, dass mit 66,8 Prozent die
meisten ausschließlich geringfügig Beschäftigten weiblich sind und Frauen
durchschnittlich 7,8 Wochen länger in Erwerbslosigkeit verbleiben als
Männer (Bundesagentur für Arbeit, 2010)?

25. Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung, dass bei gleicher Qua-
lifikation die soziale Herkunft einen entscheidenden Einfluss auf die Aus-
wahl bei Führungspositionen hat (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht,
S. 57)?

Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

26. Wie erklärt sich die Bundesregierung die deutlich geringere politische Teil-
habe von Menschen mit geringem Einkommen und Bildungsstatus (Dritter
Armuts- und Reichtumsbericht, S. 97)?

Welche Auswirkungen und Konsequenzen hat dies für die politische Vertre-
tung der unteren Schichten?

Will die Bundesregierung dieser politischen Ausgrenzung entgegenwirken,
und wenn ja, wie?

Welche messbaren Ziele wurden für welchen Zeitraum definiert?

27. Wie erklärt sich die Bundesregierung die geringeren Arbeitsmarktchancen
und die damit einhergehenden geringeren Einkommenschancen von Men-
schen mit Behinderungen im Vergleich zu Menschen ohne Behinderungen?

Betrachtet sie die genannten Ungleichheiten als zwangsläufige Folge der
von ihr proklamierten Leistungsgerechtigkeit?

28. Wie erklärt die Bundesregierung die weit überdurchschnittliche Betroffen-
heit der eingewanderten Bevölkerung von Arbeitslosigkeit, Armut und
sozialer Ausgrenzung (schlechtere Wohnungslage, schlechtere Bil-
dungschancen usw.), und inwieweit ist nach ihrer Auffassung die Armut in
Deutschland von der eingewanderten Bevölkerung geprägt?

29. Welche Auswirkungen auf Mieten und die Gentrifizierung von Stadtteilen
hat das Programm „Soziale Stadt“ der Bundesregierung?

Werden Auswirkungen auf den Mietspiegel im Zusammenhang mit dem
Programm evaluiert?

Wie will die Bundesregierung eine Erhöhung der Mieten und damit einen
Ausschluss ärmerer sozialer Schichten durch die angestrebte Aufwertung
ihrer Quartiere verhindern?

30. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptgründe für soziale
Segregation in Städten, wie sie beispielsweise Jürgen Friedrichs und Sascha
Triemer in ihrer Arbeit „Gespaltene Städte? Soziale und ethnische Segrega-
tion in deutschen Großstädten“ (Wiesbaden, 2009) feststellen?

Wie will die Bundesregierung dem entgegenwirken?

31. Wie effektiv waren in der Vergangenheit Maßnahmen, die eine Verminde-
rung der unterschiedlichen Inanspruchnahme von Bildung zum Ziel hatten
(bitte belegen)?

32. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die wachsenden Un-
terschiede der Inanspruchnahme von Bildung zu vermindern?

Hat die Bundesregierung messbare Ziele definiert, oder will sie messbare

Ziele bei der Verminderung von Bildungsunterschieden definieren?

Drucksache 17/2218 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Wenn ja, wie lauten diese?

Wenn nein, wie will sie sich von der Effektivität der Maßnahmen über-
zeugen?

Soziale Ungleichheit und Gesundheit

33. Ist der von Deutschland ratifizierte UN-Sozialpakt und hier speziell das
„Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher
und geistiger Gesundheit“ in Deutschland unmittelbar anwendbar (self-ex-
ecuting) und damit einklagbar für einzelne Menschen?

Falls ja, bedeuten die bestehenden gesundheitlichen Unterschiede zwischen
verschiedenen gesellschaftlichen Schichten ein Versagen bei der Umset-
zung des UN-Sozialpaktes?

Falls nein, welchen Zweck sieht die Bundesregierung in der Unterzeich-
nung eines solchen Vertrages, wenn er in Deutschland keine unmittelbare
Anwendbarkeit erlangt?

34. Welchen Unterschied gibt es nach Ansicht der Bundesregierung zwischen
Gesundheitsförderung und Prävention?

Welche Vereinbarungen gibt es im Koalitionsvertrag zur Gesundheitsförde-
rung über die Gesundheitsförderungsforschung hinaus?

35. Hat nach Ansicht der Bundesregierung der § 20 SGB V, wonach die gesetz-
lichen Krankenversicherungen einen Beitrag zur „Verminderung von sozial
bedingter Ungleichheiten von Gesundheitschancen“ zu leisten haben, aus-
reichend Wirkung gezeigt?

Gibt es Evaluationen dazu, und an welchen Parametern macht sich eine
Wirkung fest?

36. Welchen Zusammenhang gibt es jeweils zwischen der Höhe des Einkom-
mens, der Höhe des Bildungsabschlusses, dem Berufsstatus auf der einen
Seite und der Lebenserwartung, der subjektiven Gesundheitseinschätzung
bzw. der Morbidität auf der anderen Seite?

Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Zusammenhänge (bitte ge-
schlechtervergleichend ausweisen)?

37. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Gesund-
heitsverhalten und den Faktoren Lebenserwartung, subjektive Gesundheits-
einschätzung und Morbidität (bitte geschlechtervergleichend ausweisen)?

38. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung dem Gesund-
heitsverhalten bei den Ausgaben für die Gesundheitsversorgung zu?

Liegen der Bundesregierung Daten vor, die eine deutliche Kostensenkung
im Gesundheitssystem durch besseres Gesundheitsverhalten der Versicher-
ten belegen (bitte Studien und Daten benennen oder belegen)?

Wenn keine solchen Daten vorliegen, worauf stützt die Bundesregierung ihre
Annahme, dass durch ein besseres Gesundheitsverhalten der Versicherten
die Gesundheitskosten sinken könnten?

39. Welcher Zusammenhang besteht nach Ansicht der Bundesregierung zwi-
schen dem Sozialstatus (Einkommen, Bildungs- und Berufsstand) und dem
Gesundheitsverhalten (bitte geschlechtervergleichend ausweisen)?

40. Wie viel Prozent der unterschiedlichen Lebenserwartung, der unterschied-
lichen subjektiven Gesundheitseinschätzung und der Morbidität zwischen
niedrigem und hohem Sozialstatus werden nach Ansicht der Bundesregie-

rung etwa durch das Gesundheitsverhalten erklärt?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2218

41. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den persön-
lichen Ressourcen (im Sinne von Fähigkeiten, auf externe Herausforderun-
gen adäquat reagieren zu können) und dem Gesundheitsverhalten?

42. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den persön-
lichen Ressourcen und dem Sozialstatus?

43. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Sozial-
status und der gesundheitlichen Gefährdung durch Arbeitsbedingungen?

Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zusammenhang?

44. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Sozial-
status und der gesundheitlichen Versorgung?

Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass Menschen mit geringerem So-
zialstatus häufiger die hausärztliche, aber seltener die fachärztliche Ver-
sorgung in Anspruch nehmen als Menschen mit höherem Sozialstatus
(M. Lüngen, M. Siegel, A. Drabik, G. Büscher, I. von Törne: Ausmaß und
Gründe für Ungleichheiten der gesundheitlichen Versorgung in Deutsch-
land, 2009)?

Wie bewertet die Bundesregierung diesen Unterschied, und sieht sie Hand-
lungsbedarf?

45. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Sozial-
status und der gesundheitlichen Gefährdung durch Umweltbedingungen?

Wie bewertet die Bundesregierung diesen Zusammenhang?

46. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Sozial-
status und der gesundheitlichen Gefährdung durch Wohnbedingungen?

Welche Daten liegen der Bundesregierung diesbezüglich jeweils für städti-
sche und ländliche Regionen vor?

Wie bewertet die Bundesregierung diese Zusammenhänge?

47. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Sozial-
status und der gesundheitlichen Versorgung?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

48. Wie erklärt sich die Bundesregierung die großen sozial bedingten Unter-
schiede von Kindern bei psychischen Auffälligkeiten sowie Verhaltensauf-
fälligkeiten, sportlichen Aktivitäten, der motorischen Entwicklung, der Er-
nährung, bei Essstörungen und beim Tabakkonsum?

Hat die Bundesregierung dazu messbare Gesundheitsziele definiert, oder
will sie messbare Gesundheitsziele definieren, um diese Unterschiede zu
verringern?

49. Wie bewertet die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Kommission,
dass die sozial bedingte gesundheitliche Ungleichheit potenziell erhebliche
wirtschaftliche Kosten verursacht und eine Verminderung der Ursachen
gesundheitlicher Ungleichheit zumindest kostenneutral, wenn nicht von
allgemeinem wirtschaftlichem Nutzen ist?

50. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der in zahl-
reichen Studien (Nationale Verzehrsstudie II der Bundesregierung, 2008,
Dritter Armuts- und Reichtumsbericht, KiGGS-Studie zur Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen in Deutschland) festgestellten überproportional
stärkeren Fehlernährung einkommensschwacher und bildungsferner Bevöl-
kerungsschichten zu begegnen?

Drucksache 17/2218 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

51. Welche Daten aus wissenschaftlichen Evaluationen zu den bisherigen Kam-
pagnen im Bereich der Prävention bei Ernährung und Bewegung liegen der
Bundesregierung bisher vor, und inwieweit haben die bisherigen Kampag-
nen einen Beitrag dazu geleistet, die sozial bedingte Ungleichheit von Ge-
sundheitschancen zu verringern?

Falls solche Daten noch nicht vorliegen, worauf begründen sich die von der
Bundesregierung aufgelegten Kampagnen, und wie will die Bundesregie-
rung verhindern, dass die sozial bedingte Ungleichheit von Gesund-
heitschancen durch die gestarteten Kampagnen nicht weiter auseinander-
geht?

52. Sieht die Bundesregierung gesunde Ernährung als ein Menschenrecht an?

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Regelsätze für Arbeitslosen-
geld II, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen eine gesunde und ausgewo-
gene Ernährung im Sinne der aktuellen Ernährungspyramide der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung (DGE) ermöglichen (bitte begründen)?

Gesundheitsförderung im Betrieb

53. Hält die Bundesregierung Daten aus Großbritannien oder den USA für auf
Deutschland übertragbar, nach denen die Angehörigen der unteren Berufs-
gruppen ein deutlich höheres (in Großbritannien fünffach höheres) Risiko
aufweisen, an einer Erkrankung zu sterben (Mielck, Bloomfeld [Hrsg.],
Sozial-Epidemiologie, 2001, S. 28 ff.)?

Wenn nein, warum nicht?

54. Welche Ursachen liegen nach Ansicht der Bundesregierung für die unter-
schiedliche Gesundheit bedingt durch den Berufsstatus vor?

Wie bewertet die Bundesregierung Erkenntnisse, nach denen mit jedem An-
stieg in der Betriebshierarchie in einem Unternehmen die Lebenserwartung
signifikant zunimmt (a. a. O.)?

55. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die gesund-
heitlichen Unterschiede bedingt durch den Berufsstatus zu verringern?

Welche messbaren Ziele für welche Zeiträume hat die Bundesregierung
dazu benannt?

56. Wie erklärt die Bundesregierung die deutlichen Anstiege der psychischen
Belastungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich in den
zunehmenden Arbeitsunfähigkeitstagen durch psychische Erkrankungen
widerspiegeln?

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Stress am Arbeitsplatz beson-
ders die Menschen mit niedrigem Sozialstatus belastet (Wege, N. et al.,
When does work stress hurt?, 2008), und was unternimmt die Bundesregie-
rung, um besonders die Gesundheit von Personen mit niedrigem Sozial-
status zu schützen?

57. Wie bewertet die Bundesregierung die belegten Belastungen durch Schicht-
arbeit, schwere körperliche Belastung, vor allem aber durch geringe Hand-
lungs- und Entscheidungsspielräume (Friedel, H. et al., Direkte Kosten der
Frühinvalidität in Deutschland, 2007, und „Trend zu ungesunden Arbeits-
zeiten“, Böckler Impuls 12/2008), die vor allem die niedrigeren Einkom-
mensgruppen und den Berufsstatus betreffen?

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um diesen Belastungen
vorzubeugen?
Welche konkreten, messbaren Ziele in welchen Zeiträumen verfolgt sie
dabei?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2218

58. Wie viel Geld fließt jährlich in die betriebliche Gesundheitsförderung (bitte
aufschlüsseln nach Kostenträgern)?

Wie viel Geld fließt jährlich in sogenannte Verhaltensprävention, wie
Rückenkurse etc. (bitte aufschlüsseln nach Kostenträgern)?

Wie viel Geld fließt jährlich in die Gesundheitsförderung mit partizipativen,
verhältnisbezogenen Ansätzen – z. B. Gesundheitsmanagement ausgerich-
tet am Health Action Cycle (bitte aufschlüsseln nach Kostenträgern)?

59. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Unternehmen ihrer Ver-
pflichtung zur Gefährdungsbeurteilung vollständig nachkommen?

Wie beurteilt die Bundesregierung die Einschätzungen von Prof. Dr. Rolf
Rosenbrock (Gesundheit und Arbeit – Erfolgsfaktoren der Zukunft, Vortrag
auf der Tagung der Spitzenverbände der GUV und der GKV am 6. Novem-
ber 2003 in Berlin), dass zahlreiche Unternehmen der Pflicht zur Gefähr-
dungseinschätzung nur unzureichend nachkämen?

60. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wie hoch der gesundheit-
liche aber auch wirtschaftliche Schaden in Deutschland ist, der durch die
Anwesenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Arbeit
trotz Krankheit (Präsentismus) entsteht?

Welche Faktoren begünstigen den zunehmenden Präsentismus nach Ansicht
der Bundesregierung, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung,
um den Präsentismus zu verringern?

Welcher Zusammenhang besteht nach Ansicht der Bundesregierung zwi-
schen Präsentismus einerseits und sozialer Lage (insbesondere auch Ar-
beitsplatzsicherheit und Kündigungsschutz) andererseits?

61. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Folgen für
die Gesundheit der im Zuge einer Entlassungswelle in einem Betrieb ver-
bleibenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer?

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Gesund-
heit der im Betrieb verbliebenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu
schützen?

62. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen die
Flexibilisierung der Arbeitswelt und die heutige Mobilität zwischen Arbeits-
und Wohnort sowie die Verdichtung von Arbeitsprozessen auf gesunde Er-
nährungs- und Bewegungsmöglichkeiten der Betroffenen haben?

Maßnahmen und Evaluation, Forschung

63. Welchen Stellenwert nimmt die Verringerung sozial bedingter Gesundheits-
unterschiede in der Gesundheitspolitik der Bundesregierung ein?

Welche Vorhaben der Bundesregierung dienen der Verringerung sozial be-
dingter Gesundheitsunterschiede, und wie soll ihr Erfolg gemessen werden?

64. Ist in bestehenden nationalen Gesundheitszielen die Verringerung sozial
bedingter gesundheitlicher Ungleichheiten ausdrücklich formuliert?

Falls ja, welche Ziele zur Verringerung der sozial bedingten gesundheit-
lichen Ungleichheit sind darin formuliert?

Falls nein, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, innerhalb der be-
stehenden nationalen Gesundheitsziele ausdrücklich die Verringerung der
ungleichen Gesundheit durch soziale Ungleichheit zu verankern (bitte be-
gründen)?

Drucksache 17/2218 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

65. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Verringerung sozial be-
dingter gesundheitlicher Ungleichheit als eigenes nationales Gesundheits-
ziel zu formulieren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wann und wie wird sie dies tun?

66. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, bei der Ver-
ringerung der sozial bedingten gesundheitlichen Ungleichheit konkrete,
messbare Ziele zu formulieren und einen Zeitraum zu benennen, in dem
diese Ziele erreicht werden sollen?

Wenn nein, wie will die Bundesregierung die Verringerung sozial bedingter
Gesundheitsunterschiede feststellen, bewerten und einordnen?

67. Welche messbaren Gesundheitsziele zur Verringerung sozial bedingter Ge-
sundheitsunterschiede sind von der Bundesregierung für welchen Zeitraum
definiert worden?

68. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der geschlechterver-
gleichenden Gesundheitsberichterstattung des Robert Koch-Instituts in Be-
zug auf die Formulierung geschlechtsspezifischer Gesundheitsziele?

69. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, sozial bedingte gesundheitliche
Benachteiligungen nachhaltig und effektiv zu verringern, ohne die sozialen
Unterschiede als auslösende Faktoren zu verändern?

Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und
welche messbaren Gesundheitsziele verfolgt sie dabei in welchem Zeitraum?

70. Welche Maßnahmen dienten in der Vergangenheit dazu, die Einkommens-
unterschiede zu verringern, und wie effektiv waren in der Vergangenheit
Maßnahmen, die eine Verminderung der Einkommensunterschiede zum
Ziel hatten (bitte belegen)?

71. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die wachsenden
Einkommensunterschiede zu vermindern, und wie will sie sich von der
Effektivität der Maßnahmen überzeugen?

Welche messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei in welchem
Zeitraum?

72. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, bei statistischen Erhebungen
im Gesundheitsbereich und bei der Evaluation von Maßnahmen im Gesund-
heitsbereich grundsätzlich neben dem Geschlecht auch den Sozialstatus,
den Behinderungsstatus, den Migrationsstatus und den Familienstatus zu
berücksichtigen und öffentlich auszuweisen und bei Bewertungen und Ent-
scheidungen zu berücksichtigen?

73. Plant die Bundesregierung die „Stärkung der Eigenverantwortung“ der Ver-
sicherten durch die Berücksichtigung des Gesundheitsverhaltens bei der
Beitragshöhe?

Welches Gesundheitsverhalten plant die Bundesregierung über die Bei-
tragshöhe oder andere Zahlungen zu sanktionieren, um die „Eigenverant-
wortung“ der Versicherten zu stärken?

74. Welche Folgen hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Sanktionierung
von schlechtem Gesundheitsverhalten durch eine Erhöhung der Beiträge für
Menschen mit geringem Einkommen und geringer Bildung, wenn der So-
zialstatus das Gesundheitsverhalten maßgeblich determiniert?

75. Werden Beitragssenkungen, die sich durch positives Gesundheitsverhalten
ergeben, von allen sozialen Schichten gleichermaßen erreicht oder profitie-
ren besonders die höheren Bildungs- und Einkommensschichten?
Wenn der Bundesregierung dafür keine Daten vorliegen, welche Prognosen
hat die Bundesregierung dazu, und worauf stützt sie diese?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2218

76. Wie bewertet die Bundesregierung Aussagen, nach denen besonders die
höheren Bildungs- und Einkommensschichten von Beitragssenkungen für
positives Gesundheitsverhalten profitieren werden?

77. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem Sozial-
status und der Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen und Früherken-
nungsuntersuchungen in der gesetzlichen Krankenversicherung?

78. Welche Präventionskonzepte und Gesundheitsförderprogramme sind nach
Ansicht der Bundesregierung geeignet, besonders die Menschen mit niedri-
gem Sozialstatus zu erreichen und somit sozial bedingte gesundheitliche
Ungleichheit zu verringern (bitte jeweils begründen)?

Mit welcher Summe im aktuellen Bundeshaushalt werden diese geeigneten
Präventionskonzepte und Gesundheitsförderprogramme von der Bundes-
regierung gefördert?

Mit welcher Summe wird Prävention und Gesundheitsförderung im aktuel-
len Bundeshaushalt finanziert?

79. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung der Partizipa-
tion, also der freiwilligen, aktiven Beteiligung der Zielgruppen bei Präven-
tions- und Gesundheitsförderungsprogrammen zu?

Teilt die Bundesregierung eine Einschätzung des Sachverständigenrats zur
Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, dass Partizipation
eine Schlüsselgröße für erfolgreiche Gesundheitsförderung und Prävention
darstellt?

Wenn ja, wie will die Bundesregierung die Partizipation besonders der so-
zial benachteiligten Gruppen stärken und gewährleisten?

80. Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Zielsetzung der Teilnahmequo-
ten von Früherkennungsuntersuchungen erreicht, und sieht die Bundesregie-
rung angesichts der reduzierten Inanspruchnahme von sozial Benachteilig-
ten den Bedarf an sozial spezifischen Maßnahmen in diesem Bereich?

Falls ja, welche?

81. Welche Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme werden derzeit
von der Bundesregierung durchgeführt, unterstützt oder finanziert, die einem
partizipativen Ansatz folgen (bitte benennen)?

82. Welche Bedeutung kommt nach Ansicht der Bundesregierung der Gesund-
heitsförderung durch Settingentwicklung zu (bitte begründen)?

83. Welche Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme werden derzeit
von der Bundesregierung durchgeführt, unterstützt oder finanziert, die Ge-
sundheitsförderung durch Settingentwicklung beinhalten (bitte benennen)?

84. Welche Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme haben sich als
besonders wirksam erwiesen?

Wie wird die Wirksamkeit jeweils definiert?

Welche konkreten Ziele wurden mit den Programmen verfolgt, und wie
wurden die Erfolge gemessen?

85. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um soge-
nannte Leuchtturmprojekte, also Projekte mit anerkannter guter Wirksam-
keit, zu verstetigen und in die Fläche zu bringen?

86. Wie will die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stär-
kung der Präventionsforschung erreichen, obwohl ausdrücklich kein Prä-
ventionsgesetz geplant ist?

Drucksache 17/2218 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

87. Wie steht die Bundesregierung zu der im 13. Kinder- und Jugendbericht ge-
forderten „kostenfreien, gesunden Verpflegung für alle Heranwachsenden in
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Schule, ohne dass dies zu Kür-
zungen an anderer Stelle führt“, und welche Maßnahmen will sie ergreifen?

88. Wie bewertet die Bundesregierung die im 13. Kinder- und Jugendbericht
aufgeführten zwölf Leitlinien zur Gesundheitsförderung bei Kindern und
Jugendlichen (S. 250 ff.)?

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung und Imp-
lementierung dieser Leitlinien in die Gesundheitsförderung von Kindern
und Jugendlichen?

Kinder/Familien

89. Wie hoch ist der Anteil von in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II
lebenden Kindern, und wie hoch ist er in der Gesamtbevölkerung?

90. Wie hat sich in den letzten 20 Jahren die Armut von Kindern in Deutschland
entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung (bitte
in Jahresschritten auflisten)?

91. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Entwicklung der Kinderarmut seit
2005 angesichts ihrer Feststellung in der Stellungnahme zum 13. Kinder-
und Jugendbericht, dass seit 2005 mehr gegen Kinderarmut getan wurde?

Impliziert diese Feststellung, dass die Maßnahmen weitgehend wirkungslos
waren?

Wenn nicht, woran wird die Wirksamkeit der Maßnahmen festgemacht?

92. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass Kinder in Deutsch-
land ein entscheidendes Armutsrisiko darstellen?

Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um speziell arme bzw.
von Armut bedrohte Familien davor zu bewahren, im Sozialstatus weiter zu
sinken?

93. Wie bewertet die Bundesregierung die Armut von Kindern aus Familien, die
Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen?

Wie will die Bundesregierung die Armut und damit die deutlich geringeren
Gesundheitschancen dieser Kinder beseitigen?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt sie dabei für welchen Zeit-
raum?

94. Wie erklärt sich die Bundesregierung das höhere Armutsrisiko für Kinder
mit zwei und mehr Geschwistern, und was will sie dagegen tun?

Verfolgt die Bundesregierung dabei konkrete, messbare Ziele für einen be-
stimmten Zeitraum?

95. Was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, dass selbst Kinder von
voll erwerbstätigen Alleinerziehenden häufig zumindest zeitweise in Armut
leben?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei in
welchem Zeitraum?

96. Gibt oder gab es Betreuungsprogramme in Kitas und Schulen, die speziell
die gesundheitlichen Benachteiligungen von Kindern aus Familien mit
hohem Risiko für gesundheitsgefährdendes Verhalten kompensieren sollen/
sollten?
Falls ja, wie werden/wurden sie evaluiert, und welche Ergebnisse erbrachten
die abgeschlossenen Programme?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/2218

97. Welchen Einfluss auf die Gesundheitschancen von Kindern hat der Besuch
einer Kita (bitte aufschlüsseln nach Halbtags- und Ganztagsbetreuung so-
wie nach dem Alter der Kinder unter 1 Jahr, 1 bis unter 3 Jahre und 3 Jahre
bis zur Einschulung)?

98. Welchen Einfluss hat die Schulform auf die Gesundheitschancen der
Schulkinder (bitte getrennt angeben für Halb- und Ganztagsschulen, nach
Grundschule sowie bei weiterführenden Schulen nach Sonder-, Haupt-,
Realschulen, Gymnasien, Gemeinschafts-/Gesamtschulen und integrative
Schulen)?

99. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung mit ihrer Strategie
zur Förderung der Kindergesundheit (siehe Stellungnahme der Bundes-
regierung zum 13. Kinder- und Jugendbericht, S. 5) umgesetzt?

Welche Ergebnisse und/oder Zwischenergebnisse liegen der Bundesregie-
rung dazu vor?

Welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

100. Wie bewertet die Bundesregierung die im 13. Kinder- und Jugendbericht
festgestellte Zunahme der chronischen Krankheiten im Kinder- und Ju-
gendalter aufgrund der „Lebensverhältnisse wie etwa Armut, mangelnder
Wohn- und Bewegungsraum“ (S. 78), und welche Konsequenzen und kon-
kreten Maßnahmen ergeben sich für die Bundesregierung daraus?

101. Wie bewertet die Bundesregierung die im 13. Kinder- und Jugendbericht
dargestellten Erkenntnisse, nach denen die gesundheitlichen Belastungen
mit dem Schuleintritt bei Kindern, insbesondere bei Mädchen sowie bei
Jungen aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen und mit Migra-
tionshintergrund, steigen, und welche konkreten Maßnahmen leitet sie da-
von ab?

102. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass 83 Prozent der Aka-
demikerkinder studieren und nur 23 Prozent der Kinder von Nichtakade-
mikereltern?

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, die deutlich schlechte-
ren Bildungschancen von Kindern aus bildungsferneren und einkommens-
schwächeren Familien zu verbessern?

103. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass alleinerziehende Frauen 2,4-mal
häufiger gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen als Frauen mit
einem Lebenspartner (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht, S. 85)?

Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen ergreift die Bundesregierung
zum Wohle der Gesundheit alleinerziehender Frauen?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei für
welchen Zeitraum?

104. Warum wird bei allen Pressemitteilungen und Veröffentlichungen der Bun-
deszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauf-
tragten der Bundesregierung zur Drogenaffinitätsstudie 2008 auf die Er-
folge beim Rauchverhalten der Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und
17 Jahren hingewiesen, ohne zu veröffentlichen, dass die Erfolge allein an
Realschulen und Gymnasien erzielt wurden, während die Hauptschülerin-
nen und -schüler nicht erreicht wurden?

105. In welchem Ausmaß sind Kinder aus einkommensschwachen Familien
gesundheitlich benachteiligt gegenüber Kindern aus einkommensstarken
Familien?

Drucksache 17/2218 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

106. Inwieweit ist es bei den Kampagnen, die von der Bundesregierung finan-
ziert, initiiert oder unterstützt wurden, nachweislich gelungen, die Unter-
schiede im Gesundheitsverhalten zwischen armen und wohlhabenden Kin-
dern zu verringern (bitte Evaluationsergebnisse und -kriterien anführen)?

107. Ist der Ausbau der Betreuungsquote nach Ansicht der Bundesregierung
eine Möglichkeit, die Unterschiede im Gesundheitsverhalten von Kindern
zu verringern?

Welche Maßnahmen wurden seit 2005 ergriffen, um die Betreuungsquote
von Kindern zu erhöhen?

In welchem Maße konnten Erfolge nachgewiesen werden?

108. Hat die Bundesregierung vor, zur Verbesserung der Zugänglichkeit von
Präventionsmaßnahmen für Kinder aus bildungsfernen Familien den Aus-
bau der Kinderbetreuung voranzutreiben?

Falls ja, welche Maßnahmen sind geplant, und welche Betreuungsquote
strebt die Bundesregierung für welchen Zeithorizont an?

109. Aus welchen Erkenntnissen leitet die Bundesregierung ab, ob der im
Koalitionsvertrag vereinbarte Ausbau der Angebote an Familienbildung
für eine gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen Menschen mit
geringem Einkommen und insbesondere Menschen mit Migrationshinter-
grund erreicht?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung für
Menschen mit geringem Einkommen und insbesondere für Menschen mit
Migrationshintergrund in welchem Zeitraum?

110. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die im Koalitionsver-
trag vereinbarte Verbesserung der Rahmenbedingungen für Alleinerzie-
hende durch ein Maßnahmenpaket zu verwirklichen?

Woraus leitet die Bundesregierung ab, dass die Maßnahmen die Armuts-
rate von Kindern Alleinerziehender effektiv und nachhaltig verringern?

Welche konkreten messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei in
welchem Zeitraum?

111. Inwiefern sind messbare Verbesserungen durch die Kooperation des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der
Bundesagentur für Arbeit (BA) „Perspektiven für Alleinerziehende“ im
Hinblick auf die Gesundheitssituation der betroffenen Erwachsenen und
Kinder aufgetreten?

112. In welchem Maß spielt die Gesundheitsförderung in den Bildungsplänen
der Bundesländer eine Rolle, und gibt es von Seiten der Bundesregierung
Bemühungen, die Bildungspläne in Deutschland diesbezüglich zu homo-
genisieren?

113. Wie möchte die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass der im
13. Kinder- und Jugendbericht ausgewiesene Mangel an empirischen Da-
ten „über die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe in den Bereichen gesund-
heitsbezogene Prävention und Gesundheitsförderung“ (S. 31) behoben
wird?

114. Wie möchte die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass der im
13. Kinder- und Jugendbericht kritisierte „ausgewiesene Mangel an Evalu-
ation der Wirksamkeit der in der Praxis realisierten Angebote“ in der ge-
sundheitsbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung von Kindern

und Jugendlichen (S. 39) behoben wird?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/2218

115. Welche Studien sind der Bundesregierung bekannt, die den Zusammen-
hang zwischen Werbung für alkoholische Getränke und deren Konsum
durch Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Schichten untersuchen,
und was sind die Ergebnisse der Studien?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

116. Wie erklärt sich die Bundesregierung die deutliche Zunahme von vorzei-
tigen Schulabgängern und Schulabgängerinnen zwischen 1996 und 2006
in Ostdeutschland (Dritter Armuts- und Reichtumsbericht, S. 59)?

Menschen mit Behinderungen

117. Wie wird die Bundesregierung Artikel 25 Buchstabe a der Konvention über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzen, nach der „Men-
schen mit Behinderungen eine unentgeltliche oder erschwingliche
Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite, von derselben Qualität
und auf demselben Standard […] wie anderen Menschen, einschließlich
sexual- und fortpflanzungsmedizinischer Gesundheitsleistungen und der
Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehender Programme des öffentlichen
Gesundheitswesens“ bereitgestellt werden muss?

118. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Reformplänen besonders die
Wirkungen auf die gesundheitliche Versorgung von chronisch Kranken
und behinderten Menschen?

Wird die Bundesregierung in ihrem nächsten Bericht alle nachteiligen
Auswirkungen der gesundheitspolitischen Entwicklungen im Hinblick auf
die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe auf-
greifen?

119. Welche Daten liegen der Bundesregierung vor bezüglich der barrierefreien
Gestaltung von Praxisräumen, Kliniken sowie Verwaltungs- und Dienst-
gebäuden der Sozialleistungsträger (§ 15 Absatz 1 Nummer 4 SGB I)?

Wie groß ist die Anzahl barrierefreier gynäkologischer Praxen mit einem
entsprechend verstellbaren gynäkologischen Behandlungsstuhl (bitte auf-
schlüsseln nach Bundesländern)?

Wird die Bundesregierung Maßnahmen der Länder zur Förderung der
Barrierefreiheit im Sozialsystem über das Konjunkturpaket II hinaus
fördern?

120. Wie viele Menschen haben bisher auf der Grundlage des Gesetzes zur
Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus für Menschen mit
Behinderungen Assistenzleistungen beantragt und in Anspruch genom-
men?

Wie viele diesbezügliche Anträge wurden abgelehnt und mit welchen
Begründungen (bitte alles aufschlüsseln nach Bundesländern und für
Reha-Einrichtungen, Kuren sowie für Mutter-Kind-Einrichtungen)?

121. Welche Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Evaluierung der
Assistenzleistungen gibt es seitens der Bundesregierung sowie durch an-
dere Behörden und Institutionen?

Welchen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf leitet die Bundesregierung
daraus ab?

Drucksache 17/2218 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Soziale Ungleichheit und Pflegebedürftigkeit

122. Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung die folgenden
Faktoren auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit:

a) Alter;

b) Geschlecht;

c) Familie und soziale Netzwerke;

d) Einkommen und Vermögen;

e) Bildung;

f) berufliche Stellung und

g) Behinderung

(bitte begründen unter Angabe der zu Grunde liegenden wissenschaft-
lichen Studien und bitte getrennt für die einzelnen Faktoren jeweils für sich
und relativ zu den anderen Faktoren angeben)?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Er-
kenntnissen?

123. Welchen Effekt hat nach Ansicht der Bundesregierung soziale Ungleich-
heit im höheren Lebensalter auf das Risiko der Pflegebedürftigkeit?

Wie bewertet die Bundesregierung die Erkenntnis, dass „die sozioökono-
mische Position nicht nur […] einen signifikanten Einfluss auf das Morbi-
ditäts- und Mortalitätsrisiko ausübt, sondern zugleich auch auf das Risiko
einer möglichen Pflegebedürftigkeit einwirkt“ (Borchert/Rothgang 2009)?

Inwieweit lassen sich hierbei Unterschiede zwischen den verschiedenen
Pflegestufen feststellen?

124. Wie bewertet die Bundesregierung Studienergebnisse, denen zufolge der
Begutachtungsprozess durch den Medizinischen Dienst der Kranken-
kassen (MDK) durch die soziale Schicht des Antragstellers/der Antragstel-
lerin mit beeinflusst wird (Simon, M., Das Gesundheitssystem in Deutsch-
land, 2003)?

125. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung die Vermutung zutreffend,
dass Personen aus höheren sozialen Schichten ihre Interessen gegenüber
den Begutachterinnen und Begutachtern des MDK beispielsweise infolge
eines besseren Verhandlungsvermögens besser durchsetzen können (bitte
begründen)?

Liegen der Bundesregierung spezifische Daten für Menschen mit Migra-
tionshintergrund und Menschen mit Behinderungen vor?

126. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Zusam-
menhangs zwischen der Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen
und ihrer sozialen Lage vor?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Studien, dass
Menschen mit einem niedrigen Sozialstatus am ehesten auf Pflege durch
Angehörige angewiesen sind (vgl. Blinkert/Klie 2009)?

127. Wie viele Stunden pro Woche bzw. pro Tag (bitte arithmetisches Mittel und
Median angeben) pflegen im Durchschnitt privat pflegende Angehörige?

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Umfang dieser
Pflegearbeit so groß ist, dass „die Schaffung von 3,2 Millionen Erwerbs-
arbeitsplätzen in Vollzeit möglich wäre“ (Backes u. a. 2009)?
Wenn nein, welchem Umfang an Vollzeitstellen (39 Wochenstunden) ent-
spricht die privat erbrachte Pflegeleistung?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/2218

128. Wie viele der privat pflegenden Angehörigen sind Frauen, und wie groß ist
ihr Anteil an allen pflegenden Angehörigen?

Wie ist die Altersstruktur der privat pflegenden Angehörigen?

Wie viele privat pflegende Angehörige sind im erwerbsfähigen Alter?

Wie viele privat pflegende Angehörige davon sind

a) in Vollzeit,

b) in Teilzeit

erwerbstätig?

Wie viele privat pflegende Angehörige haben ihre Erwerbsarbeit aufgrund
der Übernahme von Pflegearbeit aufgegeben bzw. reduziert?

Wie viele privat pflegende Angehörige sind auf Leistungen nach dem
SGB II oder dem SGB XII zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes ange-
wiesen, und wie viele von ihnen sind erst durch die Übernahme der Pflege
bedürftig geworden?

129. In welchem Umfang werden Pflegeleistungen und allgemeine Assistenz-
aufgaben in Deutschland durch nicht angehörige Personen privat erbracht?

Wie viele dieser Personen erbringen diese Leistung unentgeltlich?

Wie viele dieser Personen bekommen neben Kost und Logis lediglich ein
Taschengeld?

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich des Gesundheits-
schutzes, der Arbeitsbedingungen, des Unfallschutzes und der sozialen
Absicherung (Rente, Erwerbslosigkeit, Krankheit) dieser Personen?

130. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis, dass
die derzeitige Konzeption der Pflegeversicherung – insbesondere das ihr
zu Grunde liegende Subsidiaritätsprinzip – die Geschlechterhierarchien
verstärkt (Backes u. a., 2009)?

Welcher politische Handlungsbedarf zur Reform der Pflegeversicherung
resultiert nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Wandel der Fami-
lienstrukturen, der zunehmenden Erwerbstätigkeit von Frauen und den
steigenden Anforderungen der Arbeitswelt, in deren Folge bereits gegen-
wärtig ein Trend zur professionellen Pflege festzustellen ist?

Gesundheit und Geschlecht

131. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung hinsichtlich einer ge-
schlechtergerechten Gesundheitspolitik den größten Nachhol- und Hand-
lungsbedarf?

132. Welche konkreten Ziele und Vorhaben verfolgt die Bundesregierung, um
eine geschlechtergerechte Gesundheitspolitik konsequent umzusetzen?

133. Welche Erkenntnisse über die Über-, Unter- und Fehlversorgung beider
Geschlechter liegen der Bundesregierung vor, und was unternimmt sie, um
diese Missstände zu beheben?

134. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, wie sich das
Geschlecht und andere Variablen zur Differenzierung der gesundheitlichen
Lage (Bildungsstand, Erwerbsstatus, Lebensform, soziale Schicht usw.)
jeweils gegenseitig beeinflussen?

Drucksache 17/2218 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

135. Wie bewertet die Bundesregierung die Versorgung von Frauen im Gesund-
heitssystem durch unspezifische und daher in der Regel männerorientierte
Arzneimittel, Arzneidosierungen, Diagnosen und Therapien?

Welche Schritte erwägt die Bundesregierung, diese unangemessene Ver-
sorgung zu beseitigen?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei in
welchem Zeitraum?

136. Wie bewertet die Bundesregierung die deutlich höhere Frequenz der Arzt-
besuche von Frauen gegenüber der von Männern?

Warum nehmen Frauen deutlich häufiger an Vorsorgeuntersuchungen teil?

Welche Rolle spielen in diesem Kontext erzwungene Arztbesuche wie bei-
spielsweise die aufgrund der Verschreibung der Antibabypille notwendige
gynäkologische Vorsorgeuntersuchung?

137. Betrachtet die Bundesregierung das schlechtere Gesundheitsverhalten von
Jungen und Männern als strukturelles, verhältnisbedingtes Problem oder
als individuelles, verhaltensbedingtes Problem?

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

138. Welche Präventionskonzepte und Gesundheitsförderprogramme sind nach
Ansicht der Bundesregierung geeignet, besonders Jungen und Männer zu
erreichen?

Welche dieser Maßnahmen hat die Bundesregierung mit welchem Erfolg
umgesetzt, und welche sind geplant?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei in
welchem Zeitraum?

139. Wie bewertet die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission
festgestellte Tatsache, dass europaweit bei Männern die sozial bedingten
Unterschiede in der Lebenserwartung deutlich höher sind als bei Frauen?

Welche Informationen liegen der Bundesregierung diesbezüglich für
Deutschland vor?

140. Welche Gesundheitskampagnen der Bundesregierung weisen eine unter-
schiedliche Ansprache von Männern und Frauen bzw. Jungen und Mäd-
chen aus?

Wie groß ist ihr Anteil an allen Gesundheitskampagnen der Bundesregie-
rung?

141. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass Frauen deutlich öfter zu Le-
bendorganspenden bereit sind, aber deutlich seltener Organspenden erhal-
ten (in Deutschland spenden Frauen fast zwei Drittel der Organe, während
Männer sie zu zwei Dritteln empfangen; ein solches Phänomen ist, wenn
auch weniger ausgeprägt, auch bei Postmortalspenden zu beobachten –
vgl. Winter, 2009)?

Wie wird dieses Missverhältnis in der vom Bundesminister für Gesundheit,
Dr. Philipp Rösler, im Februar dieses Jahres gestarteten Informationskam-
pagne zur Organspende berücksichtigt?

142. Wie viele Menschen gibt es in Deutschland, die von Arzneimitteln ab-
hängig sind, und wie setzen sie sich im Hinblick auf die Verteilung von
Sozialstatus, Geschlecht und Alter im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung
zusammen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/2218

143. Wie erklärt sich nach Ansicht der Bundesregierung der weit überpropor-
tionale Anteil von Frauen, die von Arzneimitteln abhängig sind?

Welche Maßnahmen will die Bundesregierung dagegen ergreifen?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei in
welchem Zeitraum?

Menschen mit Migrationshintergrund

144. Wie hat sich in den letzten zehn Jahren die Armut von Menschen mit
Migrationshintergrund in Deutschland entwickelt, und wie bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?

145. Welche Zusammenhänge sieht die Bundesregierung zwischen der gesund-
heitlichen Situation von Menschen und dem Umstand ihrer (freiwilligen)
Migration bzw. (erzwungenen) Flucht, und welche Mängel sieht sie bei
Berücksichtigung interkultureller Aspekte der gesundheitlichen Versor-
gung in Deutschland?

146. Welche Forschungen bzw. Ergebnisse gibt es zu der Frage einer Gesund-
heitsversorgung, die interkulturellen Aspekten gerecht wird?

147. Welche Gründe gibt es für die höhere Erwerbsquote von Spätaussiedlerin-
nen und Spätaussiedlern gegenüber zugezogenen und in Deutschland ge-
borenen Ausländerinnen und Ausländern (Dritter Armuts- und Reichtums-
bericht, S. 108)?

148. Was unternimmt die Bundesregierung gegen die Armutsquote bei Kindern
mit Migrationshintergrund, die laut dem Zwölften Kinder- und Jugend-
bericht der Bundesregierung 2005 bei 40 Prozent lag?

Welche konkreten, messbaren Ziele verfolgt die Bundesregierung dabei in
welchem Zeitraum?

149. Welche Unterschiede im Gesundheitsverhalten sind der Bundesregierung
zwischen Menschen mit bzw. ohne Migrationshintergrund bekannt (bitte
einzeln auflisten)?

150. Welche Unterschiede sind auch dann noch konsistent, wenn die Einkom-
mens- und Vermögensdifferenzen berücksichtigt werden?

151. Welche Unterschiede sind auch dann noch konsistent, wenn nicht nur Ein-
kommens- und Vermögensdifferenzen, sondern auch unterschiedliche
Alters- und Wohnstrukturen, Bildungsstandards, Arbeitsbedingungen
usw. berücksichtigt werden (z. B. schlechtere Wohnungen, belastendere
Arbeitsplätze, höherer Migrationsanteil in Großstädten usw.)?

152. Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für das migrationsabhängig
unterschiedliche Gesundheitsverhalten, und was gedenkt die Bundesregie-
rung dagegen zu tun?

153. Wie reagiert die Bundesregierung auf Erkenntnisse, dass Migrantinnen
und Migranten besonders selten an Früherkennungsmaßnahmen teilneh-
men (Rosenbrock 2009)?

154. Inwieweit sind Migrantinnen und Migranten häufiger bzw. eher von Pfle-
gebedürftigkeit betroffen, welche Auswirkung hat dies ggf. auf deren Ver-
sorgung, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem
Umstand?

155. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Migrantinnen und Migranten, welche
nicht in die soziale Pflegeversicherung einbezahlt haben und daher bei ein-

tretender Pflegebedürftigkeit auf Hilfe zur Pflege (SGB XII) angewiesen
sind?

Drucksache 17/2218 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

156. Welche Auswirkungen hat ggf. die Angst vor möglichen Repressionen auf
das Verhalten von Migrantinnen und Migranten bei einer notwendigen Be-
antragung von Hilfe zur Pflege (SGB XII)?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung ggf. aus diesem Um-
stand?

157. Wie ist die Einschränkung der medizinischen Versorgung bei „akute[n] Er-
krankungen und Schmerzzustände[n]“ bzw. bei zur „Sicherung […] der
Gesundheit unerlässliche[n]“ Leistungen (§§ 4 und 6 AsylbLG) mit dem
nach dem Sozialpakt bestehenden „Recht eines jeden auf das für ihn er-
reichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit“ verein-
bar?

158. Wie ist die Einschränkung der medizinischen Versorgung bei „akute[n] Er-
krankungen und Schmerzzustände[n]“ bzw. bei zur „Sicherung […] der
Gesundheit unerlässliche[n]“ Leistungen (§§ 4 und 6 des AsylbLG) mit
dem Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit nach
Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar?

159. Welche Untersuchungen bzw. Ergebnisse sind der Bundesregierung dazu
bekannt, welche negativen Auswirkungen auf die Gesundheit die einge-
schränkte medizinische Versorgung nach dem AsylbLG aber auch z. B. die
jahrelange Unterbringung von Einzelpersonen und Familien in sog. Ge-
meinschaftsunterkünften unter engsten Bedingungen und nur einge-
schränkter Wahrung der Persönlichkeitssphäre der Betroffenen oder auch
eine erzwungene jahrelange Untätigkeit infolge ausländer- oder arbeits-
rechtlicher Verbote bzw. Beschränkungen beim Arbeitsmarktzugang
haben?

Falls keine Daten vorliegen, strebt die Bundesregierung die Erhebung sol-
cher Daten an?

160. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um eine optimale und
möglicherweise auch präventive Gesundheitsversorgung für Menschen
ohne Aufenthaltstitel sicherzustellen, wie ist der aktuelle Stand der Dinge,
und inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung dabei, dass es in der
Praxis häufig die Angst vor einer Abschiebung ist, die Betroffene davon
abhält, die medizinisch erforderliche gesundheitliche Versorgung in An-
spruch zu nehmen?

Eigenbeteiligungen/private Gesundheitsausgaben

161. Für welche Gesundheitsleistungen müssen Versicherte der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) Zuzahlungen und andere Selbstbeteiligun-
gen leisten, und wie hoch sind diese jeweils?

162. Wie viel Geld nimmt die GKV durch Zuzahlungen jährlich ein, und wie
vielen Beitragssatzpunkten entspricht diese Summe (bitte aufschlüsseln in
Zuzahlungen für Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel, zahnärztliche Be-
handlung und Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte sowie Praxisgebühr)?

163. Welche Gehaltsklassen werden nach Ansicht der Bundesregierung durch
die einkommensunabhängigen Pauschalen in Form von Zuzahlungen am
meisten belastet?

164. Gibt es Studien, welche die Kosten für das Gesundheitssystem aufgrund
von unterlassenen Arztbesuchen bzw. Therapien (inklusive Arzneimittel-
therapien) aufgrund von Zuzahlungen untersucht haben, und was sind die
Ergebnisse?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/2218

165. Welche Studien haben bisher den Einfluss der Praxisgebühr auf die Inan-
spruchnahme von ärztlichen Leistungen durch Menschen unterschied-
licher Einkommensschichten untersucht, und was sind die Ergebnisse?

166. Welche Studien haben bisher den Einfluss der Praxisgebühr auf die Inan-
spruchnahme von ärztlichen Leistungen durch Menschen mit schlechtem
Gesundheitszustand untersucht, und was sind die Ergebnisse?

167. Hat die Praxisgebühr nach Ansicht der Bundesregierung die erwünschten
Steuerungswirkungen entwickelt?

168. Wie hoch sind die erwünschten im Vergleich zu den unerwünschten Steue-
rungswirkungen anzusehen, und wie viel Geld spart die GKV jährlich in
der Summe aus beiden (bitte mit Zahlen belegen)?

169. Wurden Veränderungen bei der Inanspruchnahme von Rettungsstellen seit
der Einführung der Praxisgebühr festgestellt?

Falls ja, welche sozialen Schichten betrafen diese Änderungen?

Ist nach Ansicht der Bundesregierung diese Entwicklung wünschenswert?

170. Mit welchen Begründungen haben die Regierungen in Österreich und in
den Niederlanden Zuzahlungen für Arztbesuche wieder abgeschafft?

171. Welche Studien haben die Auswirkungen von Zuzahlungen für Arznei-
und Hilfsmittel auf die Therapietreue (Compliance) untersucht, und was
sind die Ergebnisse?

172. Welche Auswirkungen von Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel sind
für die unterschiedlichen sozialen Schichten festgestellt worden?

Wie bewertet die Bundesregierung die diesbezüglichen Studienergebnisse,
und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

173. Welche Studien haben die Auswirkungen von Zuzahlungen für stationäre
Aufenthalte und Heilmittel auf deren Inanspruchnahme untersucht, und
was sind die Ergebnisse?

Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse, und welche Konse-
quenzen zieht sie daraus?

174. In welcher Höhe zahlen Versicherte jährlich Beträge, um medizinische
Dienstleistungen oder Arznei- und Hilfsmittel, deren Preise oberhalb des
Erstattungsbetrages liegen, zu beziehen, und wie vielen Beitragssatzpunk-
ten entspricht dieser Betrag?

175. In welcher Höhe zahlen Versicherte jährlich Beträge für Dienstleistungen
oder Produkte, die in den letzten zehn Jahren aus dem Leistungskatalog der
GKV gestrichen wurden, und wie vielen Beitragssatzpunkten entspricht
dieser Betrag?

176. Wie hoch sind die privaten Gesundheitsausgaben außerhalb der Kranken-
vollversicherung in Deutschland, und wie haben sie sich in den letzten fünf
Jahren prozentual entwickelt?

177. Wie hat sich relativ zum jeweiligen Einkommen die finanzielle Belastung
für Gesundheitsausgaben (Beiträge plus Zuzahlungen) für abhängig Be-
schäftigte (ohne Beamte), für Beamte, für Rentnerinnen und Rentner der
gesetzlichen Rentenversicherung (getrennt für Altersrenten und Erwerbs-
minderungsrenten) und für Pensionäre von 1970 bis heute entwickelt (bitte
insgesamt und nach Einkommensquintilen aufgeschlüsselt und nach priva-
ter und gesetzlicher Krankenversicherung getrennt angeben)?

Drucksache 17/2218 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

178. Wie stark ist in den letzten fünf Jahren in Deutschland der Anteil für pri-
vate Gesundheitsausgaben im ALG-II-Regelsatz absolut und prozentual
gestiegen?

179. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie viele Be-
ziehende von SGB-II-Leistungen die Zuzahlungshöchstgrenze erreichen
(bitte in absoluten Zahlen und als Quote angeben)?

180. Welche Erkenntnisse besitzt sie darüber, wie viele Leistungsbeziehende
Schwierigkeiten haben, das bürokratische Procedere zu bewältigen, das
bei Erreichen der Belastungsgrenze von weiteren Zuzahlungen befreit?

181. Wie hoch schätzt sie den Anteil derer ein, die zwar Anspruch auf eine Be-
freiung hätten, diese aber nicht beantragen?

182. Wie hoch schätzt sie den Anteil derer ein, die zwar Anspruch auf eine Be-
freiung hätten, diese aber aufgrund von Schwierigkeiten bei der Bewälti-
gung des Procederes nicht erwirken?

183. Welche Untersuchungen zu den Auswirkungen von Werbung für Lebens-
mittel und Fastfoodrestaurants gibt es, und welche Ergebnisse haben sie
geliefert?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

184. Wie beurteilt die Bundesregierung die 2007 im Bericht zur Kinder- und
Jugendgesundheit in Deutschland dargestellte Tatsache, dass der schu-
lische Leistungsdruck eine wesentliche Ursache für psychische Probleme
der Kinder und Jugendlichen darstellt und Kinder einkommensschwacher
Familien hier verstärkt betroffen sind, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?

185. Welche Daten liegen der Bundesregierung über die Verteilungswirkung
der Zusatzbeiträge vor?

186. Liegen der Bundesregierung Daten über die Morbidität und das Einkom-
men der Gruppe derjenigen gesetzlich Versicherten vor, die wegen Zusatz-
beiträgen die Krankenkasse gewechselt haben?

Wie beurteilt die Bundesregierung Aussagen (z. B. Süddeutsche Zeitung
vom 31. März 2010), nach denen Krankenkassenwechsel aus finanziellen
Gründen häufiger von gesunden und besser verdienenden Versicherten
wahrgenommen werden als von kranken und gering verdienenden Ver-
sicherten?

Sieht die Bundesregierung einen Handlungsbedarf, und wie will die
Bundesregierung vorgehen, um einer Verstärkung der dadurch bedingten
sozialen Schieflage entgegenzuwirken?

187. Hat nach Ansicht der Bundesregierung die Halbierung des Zuschusses für
eine künstliche Befruchtung dazu geführt, dass sozial benachteiligte Paare
von dieser Form der Familienplanung weitgehend ausgeschlossen sind?

188. Haben die Kürzungen des Zuschusses für zahnmedizinische Behandlun-
gen und die den Versicherten daraus entstehenden, teils immensen Selbst-
beteiligungen nach Ansicht der Bundesregierung zu gesundheitlichen Un-
gleichheiten geführt?

189. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die genannten hohen Selbstbe-
teiligungen in der Zahnmedizin und deswegen unterlassene Behandlungen
zu Ungleichheiten in den sozialen Teilhabemöglichkeiten, beispielsweise
am Arbeitsmarkt, führen?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/2218

Finanzierung/Wahltarife

190. Wie viel Prozent der Menschen mit eigenem Einkommen beteiligen sich
nicht am Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung, und wel-
che Gehaltsklassen betrifft dies vor allem?

191. Welcher allgemeine Beitragssatz würde sich errechnen, wenn sich alle
Menschen, die heute privat versichert sind, gesetzlich versichern würden
(bitte getrennt angeben für den Fall der Beibehaltung der Familienmitver-
sicherung nach dem Recht der GKV und für den Fall, dass jede Person in-
dividuell auf ihr Einkommen Beiträge entrichten müsste)?

192. Welcher allgemeine Beitragssatz würde sich errechnen, wenn alle Men-
schen, die derzeit gesetzlich versichert sind, auch für ihr Einkommen ober-
halb der Beitragsbemessungsgrenze Beiträge entrichten müssten?

193. Welcher allgemeine Beitragssatz würde sich errechnen, wenn beide Maß-
nahmen, Wegfall der Beitragsbemessungsgrenze und Beitritt aller Privat-
versicherten in die GKV, verwirklicht würden (bitte getrennt angeben für
den Fall der Beibehaltung der Familienmitversicherung nach dem Recht
der GKV und für den Fall, dass jede Person individuell für ihr Einkommen
Beiträge entrichten müsste)?

194. Über welche Informationen bezüglich der Einsparungen der GKV durch
Wahltarife verfügt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, dass die
GKV verpflichtet ist, regelmäßig darüber Bericht zu erstatten?

195. Stellt die Tatsache, dass in Kostenerstattungstarifen das finanzielle Risiko
für nicht erstattungsfähige Leistungen auf die Versicherten übertragen
wird, die Versicherten aber andererseits kaum Möglichkeiten besitzen, er-
stattungsfähige von nicht erstattungsfähigen Leistungen zu unterscheiden,
nach Ansicht der Bundesregierung eine akzeptable Belastung für die Ver-
sicherten dar?

Ist die von Krankenkassen praktizierte gehaltsabhängige Obergrenze an
Selbstbehalt nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, um
Härten zu meiden?

196. Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass Selbstbehalttarife und Bei-
tragsrückerstattungstarife Versicherte dazu verleiten könnten, notwendige
Arztbesuche aufzuschieben oder ganz zu unterlassen?

197. Ist es im Sinne der Bundesregierung, dass ärmere Menschen durch Selbst-
behalttarife und Beitragsrückerstattungstarife benachteiligt werden, da
diese aufgrund ihrer durchschnittlich höheren Morbidität seltener die
Möglichkeit haben, durch Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarife
Geld zu sparen?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

198. Ist es im Sinne der Bundesregierung, dass vor allem gesunde Gutverdiener
am meisten von Selbstbehalt- und Beitragsrückerstattungstarifen profitie-
ren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

199. Ist es im Sinne der Bundesregierung, dass chronisch kranken Menschen,
beispielsweise Menschen mit angeborenem Typ-1-Diabetes, gegenüber
Gesunden durch die Einführung von Selbstbehalt- und Beitragsrückerstat-
tungstarifen stärker durch Beiträge belastet werden?
Wenn ja, warum?

Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung dagegen?

Drucksache 17/2218 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Zugang zum Gesundheitssystem, Patientensicherheit

200. Hat der weitgehende Ausschluss der Fahrtkosten aus dem Leistungskata-
log der gesetzlichen Krankenkassen nach Ansicht der Bundesregierung zu
einer Verschlechterung der Zugänglichkeit zum Gesundheitssystem für
weitgehend immobile Patientinnen und Patienten geführt?

201. Besteht nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Gefahr, dass die
niedrige Honorierung der ärztlichen Hausbesuche die Versorgung von
immobilen Patientinnen und Patienten verschlechtert?

202. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich der unter-
schiedlichen Beeinflussung von Menschen unterschiedlicher sozialer
Schichten mittels gesundheitsbezogener Produktwerbung (z. B. Arznei-
mittelwerbung) vor?

203. Welche Unterschiede sind der Bundesregierung im Arzneimittelkonsum
unterschiedlicher sozialer Schichten bekannt?

Woraus erklären sich etwaige Unterschiede, und welche Schlussfolgerun-
gen zieht die Bundesregierung daraus?

204. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die jetzigen Gebrauchsinfor-
mationen zu Arzneimitteln geeignet sind, bei allen Bevölkerungsgruppen,
auch bildungsfernen Schichten, einen rationalen und verantwortungs-
bewussten Umgang herbeizuführen?

Falls nein, welche Probleme sieht sie, und welche Bevölkerungsgruppen
sind hier benachteiligt?

Falls ja, auf welche Daten stützt sich die Bundesregierung?

205. Plant die Bundesregierung, leicht verständliche Informationen zu Risiken
und richtiger Anwendung von Arzneimitteln allen Menschen zur Verfü-
gung zu stellen?

Falls ja, welche, und wie sollen sie verfügbar sein?

206. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der Unter-
schiede in der Selbstmedikation zwischen verschiedenen sozialen Schich-
ten vor?

Sieht die Bundesregierung hier einen Zusammenhang mit dem unter-
schiedlichen Ansprechen auf Werbung?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?

207. Inwiefern hat die Bundesregierung auf die Aufnahme sozialer Schutzkrite-
rien in den Richtlinienentwurf über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für
zur Transplantation bestimmte menschliche Organe gedrängt?

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die Organe verstärkt von
Menschen mit geringem Einkommen gespendet und von Menschen mit
höherem Einkommen verstärkt empfangen werden könnten, falls die Un-
entgeltlichkeit und Freiwilligkeit nicht auf europäischer Ebene geregelt
werden sollte?

208. Wird die Bundesregierung einen erneuten Anlauf für eine Richtlinie für
grenzüberschreitende Patientenmobilität unterstützen, und teilt die Bundes-
regierung die zahlreichen Bedenken, dass dadurch eine Gesundheitsdienst-
leistungsrichtlinie auf den Weg gebracht würde und die weitere Verschär-
fung einer Zweiklassenmedizin europaweit vorangetrieben würde?

Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/2218

209. Wie bewertet die Bundesregierung die Anregung der Europäischen Kom-
mission, im Gesundheitswesen auf EU-Ebene einen neuen Mechanismus
der „verstärkten Zusammenarbeit“ einzuführen?

Würde dies aus Sicht der Bundesregierung zu einer erheblichen Auswei-
tung der EU-Kompetenzen im Bereich der Gesundheitspolitik führen?

Wäre dies mit den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßig-
keit vereinbar?

Berlin, den 16. Juni 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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