BT-Drucksache 17/1167

Rüstungsexportberichte zeitnah zum Jahresabrüstungsbericht vorlegen

Vom 24. März 2010


Deutscher Bundestag Drucksache 17/1167
17. Wahlperiode 24. 03. 2010

Antrag
der Abgeordneten Katja Keul, Dr. Frithjof Schmidt, Kerstin Andreae, Marieluise
Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Viola von Cramon-Taubadel,
Katrin Göring-Eckardt, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Sven Kindler, Ute
Koczy, Tom Koenigs, Stephan Kühn, Markus Kurth, Agnes Malczak, Jerzy Montag,
Kerstin Müller (Köln), Beate Müller-Gemmeke, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia
Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Christine Scheel, Hans-Christian Ströbele,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Rüstungsexportberichte zeitnah zum Jahresabrüstungsbericht vorlegen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Deutsche Bundestag hat in der Beschlussempfehlung auf Bundestagsdruck-
sache 15/3537 vom 14. Juli 2004 die Bundesregierung aufgefordert, „künftige
Rüstungsexportberichte zeitnah zum Jahresabrüstungsbericht vorzulegen.“ Der
letzte Rüstungsexportbericht der Bundesregierung wurde dem Deutschen Bun-
destag am 19. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11583) vorgelegt und
umfasst die Rüstungsexportpolitik des Jahres 2007. Für die Jahre 2008 und 2009
liegen bis heute keine Rüstungsexportberichte vor. Parlamentarische Nachfragen
wurden nicht beantwortet. Auf dieser Grundlage können Abgeordnete, Frak-
tionen und der Deutsche Bundestag ihre Kontrollfunktion nicht wahrnehmen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die Rüstungsexportberichte für die Jahre 2008 und 2009 unverzüglich und künf-
tige Rüstungsexportberichte zeitnah zum Jahresabrüstungsbericht vorzulegen.

Berlin, den 23. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion
Begründung

Der Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern, insbesondere an Staaten au-
ßerhalb der NATO und EU, bedarf einer engen parlamentarischen Begleitung
und Kontrolle. Bislang wird der Deutsche Bundestag von der Bundesregierung
erst im Nachhinein proaktiv über die Rüstungsexportpolitik unterrichtet. Die
Bundesregierung ist in den vergangenen Jahren der Aufforderung des Deutschen
Bundestages, den Rüstungsexportbericht zeitnah zum Jahresabrüstungsbericht

Drucksache 17/1167 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
vorzulegen, regelmäßig nicht nachgekommen. Parlamentarische Anfragen wur-
den mit dem Hinweis nicht beantwortet, dass zu den Fragen erst Stellung ge-
nommen würde, „wenn der Rüstungsexportbericht von der Bundesregierung
verabschiedet wurde“ (Bundestagsdrucksache 16/14113). Damit ist eine par-
lamentarische Kontrolle in einem zentralen und sensiblen Politikfeld nicht mög-
lich.

In anderen Ländern wird das Parlament früher, häufiger und z. T. umfassender
über die Rüstungsexportpolitik informiert. Alle Fraktionen haben in der Par-
lamentsdebatte vom Dezember 2008 (Plenarprotokoll 16/196) darauf hinge-
wiesen, dass der Deutsche Bundestag einen Anspruch auf Transparenz und zeit-
nahe Information hat.

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