BT-Drucksache 17/10472

Verfahren gegen den Gründer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 10. August 2012


Deutscher Bundestag Drucksache 17/10472
17. Wahlperiode 10. 08. 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Philip Winkler, Undine Kurth
(Quedlinburg), Marieluise Beck (Bremen), Agnes Brugger, Viola von
Cramon-Taubadel, Kai Gehring, Britta Haßelmann, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe,
Uwe Kekeritz, Katja Keul, Memet Kilic, Ute Koczy, Tom Koenigs, Kerstin Müller
(Köln), Dr. Konstantin von Notz, Omid Nouripour, Lisa Paus, Claudia Roth
(Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verfahren gegen den Gründer der Tierschutzorganisation Sea Shepherd
in der Bundesrepublik Deutschland

Am 13. Mai 2012 wurde Paul Watson, Gründer der Tierschutzorganisation „Sea
Shepherd“ am Flughafen in Frankfurt am Main festgenommen. Grundlage war
ein internationaler Haftbefehl aus Costa Rica aus dem Jahr 2011, ausgestellt
wegen einer vermeintlichen Tat aus dem Jahr 2002. Das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main ordnete zunächst gegen ihn die vorläufige Auslieferungshaft
an, setzte deren Vollzug allerdings durch Stellung einer Kaution in Höhe von
250 000 Euro aus. Seit dem 22. Juli 2012 kommt er seinen Meldeauflagen nicht
mehr nach. Wenige Tage zuvor soll auch vonseiten Japans ein Auslieferungs-
ersuchen zu Paul Watson an die Bundesregierung gerichtet worden sein (vgl.
beispielsweise www.spiegel.de/panorama/justiz/paul-watson-japan-stellt-aus-
lieferungsantrag-gegen-tierschuetzer-a-846889.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Was war nach Kenntnis der Bundesregierung der Grund für die Festnahme
Paul Watsons in Frankfurt am Main?

2. Bestehen oder bestanden nach Ansicht der Bundesregierung Bewilligungs-
hindernisse für eine Auslieferung Paul Watsons nach Costa Rica?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
Berichten, wonach Paul Watson in Costa Rica nicht mit einem fairen Ver-
fahren gemäß Artikel 14 des Internationalen Pakts über bürgerliche und
politische Rechte (IPbpR) und Artikel 6 der Europäischen Menschen-

rechtskonvention (EMRK) rechnen kann?

3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, warum die vermeint-
liche Tat von Paul Watson im Jahr 2002 mehrere Jahre lang nicht strafrecht-
lich verfolgt wurde, es dann aber im Jahr 2011 zur Ausstellung eines inter-
nationalen Haftbefehls kam?

Drucksache 17/10472 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
4. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Umstände, unter denen der
internationale Haftbefehl in Costa Rica zustande kam, Zweifel an einem
fairen Verfahren zulassen und somit ein Auslieferungs- und Abschiebehin-
dernis besteht (§ 60 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Artikel 6
EMRK)?

Falls nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, und auf
welche Tatsachen stützt sie diese?

5. Trifft es zu, dass Interpol auf der Grundlage von Artikel 3 seiner Statuten
entschied, eine Empfehlung gegenüber den Vertragsstaaten von Interpol
auszusprechen, Paul Watson nicht festzunehmen, bzw. eine internationale
Fahndungsausschreibung („Interpol Red Notice“) durch das Generalsekre-
tariat abgelehnt wurde?

a) Wenn ja, was waren die Gründe hierfür?

b) Wenn ja, wieso wurde Paul Watson dennoch in Deutschland festgenom-
men?

c) Wenn nein, wie hat sich Interpol dann in diesem Fall verhalten?

6. Aufgrund welcher tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen wurde nach
Kenntnis der Bundesregierung der Vollzug der vorläufigen Auslieferungs-
haft gegen Paul Watson ausgesetzt?

7. Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung vorläufige Auslie-
ferungshaftbefehle in der Bundesrepublik Deutschland gegen Zahlung
einer Kaution ausgesetzt (bitte die Zahlen der vergangenen zehn Jahre an-
geben)?

8. Wo hat sich Paul Watson nach Kenntnis der Bundesregierung bis zum
21. Juli 2012 aufgehalten?

9. Wo hält sich Paul Watson nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auf?

10. Was ist der Anlass für das Ersuchen Japans an die Bundesrepublik
Deutschland, Paul Watson auszuliefern?

11. Wurden bezüglich des Auslieferungsersuchens Japans bereits etwaige Be-
willigungshindernisse geprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 10. August 2012

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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