BT-Drucksache 16/8497

Verbot des Vereins "Collegium Humanum" sowie des "Vereins zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" prüfen und bestehende Gemeinnützigkeit aberkennen

Vom 12. März 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/8497
16. Wahlperiode 12. 03. 2008

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Dr. Hans-Peter Uhl, Kristina Köhler
(Wiesbaden), Ralf Göbel, Günter Baumann, Clemens Binninger, Helmut Brandt,
Cajus Caesar, Gitta Connemann, Reinhard Grindel, Hans-Werner Kammer, Alois
Karl, Hartmut Koschyk, Stephan Mayer (Altötting), Beatrix Philipp, Klaus Riegert,
Dr. Norbert Röttgen, Ingo Wellenreuther, Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und
der Fraktion der CDU/CSU
sowie der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Klaus Uwe Benneter, Dr. Michael
Bürsch, Sebastian Edathy, Siegmund Ehrmann, Kerstin Griese, Wolfgang Gunkel,
Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Fritz Rudolf Körper,
Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Maik Reichel, Gerold Reichenbach, Michael Roth
(Heringen), Heinz Schmitt (Landau), Wolfgang Spanier, Rüdiger Veit, Dr. Dieter
Wiefelspütz, Dr. Peter Struck und der Fraktion der SPD

Verbot des Vereins „Collegium Humanum“ sowie des „Vereins zur Rehabilitierung
der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ prüfen und bestehende
Gemeinnützigkeit aberkennen

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das 1963 gegründete „Collegium Humanum – Akademie für Umwelt und
Lebensschutz e. V.“ (CH) hat sich zu einem Sammelbecken organisierter Holo-
caustleugner entwickelt. Die Vereinsliegenschaften in Vlotho (Nordrhein-West-
falen) dienen Revisionisten und Neonazis als Anlaufpunkte. Die aggressive Pro-
pagierung der Holocaustleugnung erfolgt außerhalb von Seminaren und sonsti-
gen Veranstaltungen auch außerhalb Nordrhein-Westfalens hauptsächlich durch
die bundesweit vertriebene Publikation „Lebensschutzinformationen – Stimme
des Gewissens (LSI)“. Aufgrund von Beiträgen in dieser Publikation wurden die
Vereinsvorsitzende, Ursula Haverbeck-Wetzel, und der Schriftleiter, Ernst Otto
Cohrs, bereits strafrechtlich verurteilt.

Das seit mehreren Jahren als gemeinnützig anerkannte CH ist personell, inhalt-
lich sowie durch die Nutzung derselben Örtlichkeiten für Mitgliederversamm-
lungen eng mit dem „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des
Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) verflochten. Tatsächliches Vereinsziel des

VRBHV ist die Verwirklichung des Straftatbestandes der Volksverhetzung.

Seit Jahren wenden sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Vlotho gegen die
rechtsextremen Aktivitäten des „Collegium Humanum“. Das breite Engagement
wird getragen von der Stadt Vlotho und ihren Repräsentanten, allen Ratsfrak-
tionen, allen Kirchengemeinden, den Gewerkschaften, den weiterführenden
Schulen sowie Vlothoer Weiterbildungseinrichtungen. Es wird unterstützt von

Drucksache 16/8497 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
den zuständigen Landtags- und Bundestagsabgeordneten. Das zivilgesellschaft-
liche Engagement aller Demokraten in Vlotho begrüßen wir ausdrücklich.

Der Deutsche Bundestag verurteilt die fortgesetzten volksverhetzenden Aktivi-
täten von CH und VRBHV, bewertet diese als gezielten Versuch, unsere verfas-
sungsmäßige Ordnung zu unterminieren, und fordert daher die Bundesregierung
auf,

– das zuständige Landesfinanzministerium in seinen Bemühungen darin zu
unterstützen, dass dem CH die Gemeinnützigkeit aberkannt wird;

– im Benehmen mit den Landesfinanzministerien entsprechend der an die
Finanzministerkonferenz gerichteten Bitte der Innenministerkonferenz vom
Dezember 2007 zu prüfen, wie sichergestellt werden kann, dass extremisti-
sche Vereine von vornherein nicht als gemeinnützig anerkannt werden;

– zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Vereinsverbots des CH und des
VRBHV nach dem Vereinsgesetz vorliegen, und im positiven Fall entspre-
chende Verbote auszusprechen.

Berlin, den 12. März 2008

Volker Kauder, Dr. Peter Ramsauer und Fraktion
Dr. Peter Struck und Fraktion

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