BT-Drucksache 16/712

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen - Innovationshemmnis Männerdominanz beenden

Vom 15. Februar 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/712
16. Wahlperiode 15. 02. 2006

Antrag
der Abgeordneten Irmingard Schewe-Gerigk, Renate Künast, Matthias Berninger,
Dr. Thea Dückert, Kai Boris Gehring, Kerstin Andreae, Volker Beck (Köln), Birgitt
Bender, Alexander Bonde, Anja Hajduk, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Monika
Lazar, Anna Lührmann, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg), Elisabeth
Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von Neuforn,
Hans-Christian Ströbele, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler, Margareta Wolf
(Frankfurt) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt verwirklichen – Innovationshemmnis
Männerdominanz beenden

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In den vergangenen Jahren wurden etliche politische Maßnahmen ergriffen,
um der Diskriminierung von Frauen im Erwerbsleben entgegenzuwirken. Die
Gleichstellungsgesetze für den Öffentlichen Dienst und die Bundeswehr, das
Teilzeit- und Befristungsgesetz und der Ausbau der öffentlichen Kinderbetreu-
ung sowie die Verbesserungen bei der Elternzeit waren dafür wichtige Schritte.

Die 1994 erweiterten Formulierungen des Artikels 3 Abs. 2 des Grundgesetzes
sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Gleichstellung von Mann
und Frau. Neben der Gleichberechtigung der Geschlechter fordert dieser Artikel
auch ihre tatsächliche Durchsetzung durch die Politik ein. Denn Gleichberechti-
gung ergibt sich nicht automatisch, sondern muss gesellschaftlich, politisch und
gesetzlich begleitet und gestaltet werden. Der Staat muss den beteiligten Akteu-
rinnen/Akteuren klare Anreize zu einer Verhaltensänderung geben. Nach wie
vor bestehen erhebliche Nachteile für Frauen im Erwerbsleben. Das ist nicht nur
ein Gerechtigkeitsproblem. Die Männerdominanz in der Wirtschaft ist auch ein
erhebliches Innovationshemmnis für eine Wissensgesellschaft. Die Wirtschaft
kann es sich gar nicht länger leisten, auf die Begabungen und die Potenziale von
Frauen zu verzichten.

In Deutschland finden sich die nahezu größten Einkommensunterschiede zwi-
schen Frauen und Männern der gesamten Europäischen Union. Noch höher ist
das Gehaltsgefälle nur noch in Estland und der Slowakei. In Westdeutschland
verdienen vollzeitbeschäftigte Frauen im Durchschnitt 23 Prozent weniger, in

Ostdeutschland ca. 10 Prozent. Ein Drittel der geschlechtsspezifischen Einkom-
mensunterschiede in Westdeutschland und ein Viertel in Ostdeutschland lassen
sich nach einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts
der Hans-Böckler-Stiftung (WSI) allerdings nicht durch strukturelle Differenzen
erklären und müssen allein direkter Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
zugeschrieben werden.

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In Führungspositionen deutscher Unternehmen sind Frauen nur marginal vertre-
ten. In Unternehmen mit über 500 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern liegt der Anteil
der weiblichen Führungskräfte bei gerade vier Prozent. Dagegen zeigt das
Beispiel Norwegen: Wenn ein Staat seinen Verfassungsauftrag ernst nimmt,
kann er viel tun. In Norwegen müssen per Gesetz 40 Prozent der Sitze in Auf-
sichtsräten von Frauen besetzt sein. Börsennotierte Unternehmen, die diese
Quote bis September 2005 nicht erreichten, können dies bis 2007 noch tun, da-
nach verlieren sie ihre Zertifizierung an der Börse. Wenn in Deutschland Frauen
in einem Aufsichtsrat sitzen, wurden sie nahezu ausschließlich von den Arbeit-
nehmerinnen-/Arbeitnehmervertretungen entsandt.

Die Gleichstellung von Frauen in der Privatwirtschaft kann nicht weiter der Frei-
willigkeit der Unternehmen überlassen bleiben. Denn die seit 2001 bestehende
freiwillige Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbän-
den der Wirtschaft hat nur zu kaum messbaren Veränderungen geführt. Gesetz-
liche Regelungen, die Anreize setzen, die Potenziale von Frauen zu nutzen, sind
gesamtwirtschaftlich sinnvoll und notwendig. Dazu gehört etwa die Bevorzu-
gung von Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen, die sich aktiv für Gleichstel-
lung einsetzen. Auch die längst fällige Umsetzung der EU-Antidiskriminie-
rungsrichtlinien ist ein wichtiger Schritt. Nur ein umfassendes Antidiskriminie-
rungsgesetz, wie die rot-grüne Regierung es im vergangenen Jahr vorgelegt
hatte, würde auch das gesellschaftliche Bewusstsein für die vielfältigen Diskri-
minierungsformen aufgrund des Geschlechts schärfen.

Die deutsche Frauenerwerbstätigenquote liegt mit 59 Prozent weiterhin knapp
unter der europäischen Zielmarke von 60 Prozent. Der Anstieg der Frauener-
werbstätigkeit ist allerdings in erster Linie auf eine Ausweitung häufig nicht
existenzsichernder Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung zurückzuführen.
Das Arbeitsvolumen von Frauen ist bei steigender Erwerbstätigenquote insge-
samt gesunken.

Frauen stellen 85 Prozent der Teilzeitbeschäftigten. Vereinbarkeit von Familie
und Beruf ist dabei der Dreh- und Angelpunkt. Sie betrifft beide Eltern – Männer
und Frauen – geht jedoch meist zu Lasten der Frauen. So ist der Väteranteil an
der Elternzeit auf knapp 5 Prozent gestiegen – aber zu 95 Prozent unterbrechen
eben Mütter ihre Erwerbstätigkeit und riskieren damit berufliche Einschränkun-
gen. Insbesondere in Westdeutschland hat sich bei Familien mit kleinen Kindern
ein „1,5-Stellen-Modell“ etabliert: der Vater arbeitet Vollzeit, die Mutter auf
einer (halben) Teilzeitstelle. Damit werden traditionelle Geschlechterrollen
zementiert, der Mann als „Ernährer“, die Frau als „Zuverdienerin“. Dies ist je-
doch oft den mangelnden Kinderbetreuungsmöglichkeiten geschuldet und keine
eigene Entscheidung. Viele Mütter würden gerne mehr arbeiten, viele Väter
gerne weniger.

Erforderlich sind daher flexible, auch die Interessen der Beschäftigten berück-
sichtigende, Instrumente der Arbeitszeitgestaltung wie Arbeitszeitkonten, Fami-
lienteilzeit oder Job-Sharing. Ebenso würde das Modell der „Lebensphasenteil-
zeit“ für maximal fünf Jahre die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern
und eine flexible Anpassung des Arbeitsvolumens an die verschiedenen Lebens-
phasen erleichtern. So würde es den Menschen ermöglicht, sich neben dem Be-
ruf auch der Familie oder Weiterbildungsmaßnahmen zu widmen. Wesentliche
Schritte hat Rot-Grün 2001 mit der Modernisierung des Teilzeit- und Befris-
tungsgesetzes und dem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit
eingeleitet. Eine sinnvolle Ergänzung ist ein Rückkehrrecht auf eine Vollzeit-
stelle. Auch Vätern sollen deutliche Anreize gegeben werden, solche Teilzeit-
phasen zugunsten der Familie zu nutzen.

Eine verstärkte Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt würde auch eine

erhöhte Nachfrage gerade im Dienstleistungsbereich nach sich ziehen. Im euro-
päischen Vergleich wird davon ausgegangen, dass pro 100 zusätzlichen erwerbs-

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/712

tätigen Frauen zehn neue Vollzeitstellen im Bereich der haushaltsnahen Dienst-
leistungen entstehen.

Die sozialen Sicherungssysteme müssen bei ihrer Reform weiterhin darauf
ausgerichtet werden, dass auch Menschen mit unterbrochenen Erwerbsverläufen
eigenständig sozial abgesichert sind. Bisher sind Sozialversicherungsansprüche
in sehr hohem Maße abhängig von dauerhafter, lückenloser Erwerbstätigkeit. Zu
Verbesserungen wird die Rentenreform aus dem Jahr 2001 führen, die Erzie-
hungszeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des jüngsten Kindes be-
rücksichtigt. Dies wird vor allem den Frauen zu Gute kommen. Problematisch
bleibt, dass die Rente fest an Höhe und Dauer der Erwerbstätigkeit gekoppelt ist.
So sind die eigenständigen Rentenansprüche von westdeutschen Frauen nur
knapp halb so hoch wie die der Männer.

Der Anteil der Unternehmerinnen ist in Deutschland gering. Nur 6 Prozent der
erwerbstätigen Frauen sind selbständig, während 13 Prozent aller männlichen
Erwerbstätigen Unternehmer sind. Die Gründe für diese geringe Rate sind viel-
schichtig. So treffen Frauen bei Kreditverhandlungen mit Banken weiterhin auf
Hindernisse. Das Bild des Unternehmers ist immer noch männlich geprägt, viele
junge Frauen sehen sich oft nicht als Unternehmerinnen. Andererseits stehen
nach Erhebungen des Instituts für Mittelstandsforschung in den nächsten fünf
Jahren rund 354 000 Familienbetriebe zur Übergabe an, viele sind mangels
Nachfolgerin oder Nachfolger in ihrer Existenz gefährdet. Der niedrige Anteil
von Unternehmerinnen in Deutschland ist auch ein Hindernis für die Schaffung
neuer Arbeitsplätze.

Auch die Steuerklassen III und V sind Hindernisse bei der Erwerbstätigkeit von
Ehefrauen. Das Ehegattensplitting subventioniert alle Ehen, unabhängig davon,
ob Kinder da sind oder nicht. Eine Umwandlung des Ehegattensplittings in eine
Individualbesteuerung mit übertragbarem Höchstbetrag in Höhe von 10 000
Euro würde zu Einsparungen in Höhe von 4 bis 5 Mrd. Euro führen, die für eine
bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf eingesetzt werden könnten.

Frauen haben bei der formalen Schulbildung die Männer inzwischen überholt.
Die Wahl der Ausbildung verläuft jedoch häufig entsprechend den traditionellen
Geschlechterrollen. In der beruflichen Bildung wählen junge Frauen überwie-
gend Ausbildungen im sozialen und im Dienstleistungsbereich, mit eher niedri-
gem Einkommen und geringen Aufstiegschancen. Männer entscheiden sich da-
gegen überwiegend für technische und Handwerksberufe, die Bandbreite der
Ausbildungen ist bei ihnen deutlich höher. Hier sind vermehrte Anstrengen er-
forderlich, um die Möglichkeiten für Mädchen zu erweitern. Gleichzeitig be-
schränken Geschlechterklischees auch Jungen in ihrer Berufswahl, die öffent-
liche Diskussion um Männer in Erzieherberufen spiegelt die individuellen und
gesellschaftlichen Nachteile wider. Bei den Hochschulabsolventinnen/Hoch-
schulabsolventen sind Frauen und Männer inzwischen gleich stark vertreten.
Die Quote der Frauen, die ein Hochschulstudium beginnen, geht derzeit aber
wieder leicht zurück. Es bestehen allerdings stabile geschlechtsspezifische Un-
terschiede bei der Fächerwahl.

Die geringe Beteiligung von Frauen mit Behinderungen am Erwerbsleben führt
bei ihnen zu einer höheren Armutsquote. Erwerbslosigkeit schränkt die Mög-
lichkeiten von Frauen mit Behinderungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe
zusätzlich ein. So hat der 2. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
gezeigt, dass behinderte Frauen – bedingt durch ihre geringere Erwerbsbeteili-
gung – deutliche niedrigere persönliche Einkommen erzielen als behinderte
Männer.

Migrantinnen weisen höhere Bildungserfolge auf als Migranten. Dennoch wäh-
len auch sie oftmals wenig zukunftsträchtige Ausbildungsberufe. Zwar ist die

Erwerbsquote von Migrantinnen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Aber

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fast die Hälfte aller arbeitenden Migrantinnen sind lediglich teilzeitbeschäftigt.
Rund 60 Prozent aller geringfügig beschäftigten Migranten sind Frauen. Für sie
stellt eine geringfügige Beschäftigung weitaus häufiger, als bei Männern, die
einzige Erwerbsquelle dar.

Viel hängt davon ab, dass wir die vielfältigen strukturellen Hindernisse beseiti-
gen, die Väter und Mütter in Deutschland davon abhalten, eine gleichberechtigte
Rolle im Erwerbsleben zu spielen. Die Integration von Frauen in den Arbeits-
markt und die verstärkte Übernahme von Familienarbeit durch Männer ist dabei
nicht nur eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit. Sondern auch eine Zu-
kunftsfrage für Wohlstand und Beschäftigung. Deutschland ist auf den „Roh-
stoff Humankapital“ angewiesen und kann es sich nicht leisten, weiterhin so viel
davon zu verschwenden. Es ist unsinnig, Frauen erst hoch zu qualifizieren, ihnen
später aber nicht die Chance zu geben, diese Qualifikationen auch zu nutzen.
Unsere wichtigste Ressource ist das geistige Kapital. Die systematische Aus-
grenzung von Begabungsreserven ist ein Innovationsproblem, das dringend ge-
löst werden muss.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. ein Programm zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeits-
markt aufzulegen, dass insbesondere gesetzliche Regelungen zur Umsetzung
der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft bein-
haltet. Dabei sollen Frauen vor allem bei Beförderungen und Qualifikations-
maßnahmen unterstützt und Benachteiligungen durch den Arbeitgeber sank-
tioniert werden,

2. bei der Reform des Vergaberechts dafür zu sorgen, dass bei der Vergabe von
öffentlichen Aufträgen Unternehmen bevorzugt werden, die sich für Gleich-
stellung in ihren Betrieben einsetzen,

3. zügig die EU-Gleichbehandlungs-Richtlinie (Änderungsrichtlinie 2002/73/
EG zur Richtlinie 76/207/EWG) im Rahmen eines Antidiskriminierungsge-
setzes umzusetzen,

4. durch eine Anpassung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst im Wir-
kungsbereich des Bundes die noch bestehenden geschlechtsspezifischen Ent-
geltunterschiede abzubauen,

5. auf die Tarifparteien einzuwirken, mehr auf die Einrichtung und Nutzung von
Arbeitszeitkonten zu setzen und dabei die Bedürfnisse der Arbeitnehme-
rinnen/Arbeitnehmer stärker zu berücksichtigen,

6. Vorschläge zur Flexibilisierung der Lebensarbeitszeit und zur besseren Ver-
einbarkeit von Beruf und Familie wie Lebensphasenteilzeit und das Rück-
kehrrecht auf eine Vollzeitstelle umzusetzen und so Väter und Mütter zu un-
terstützen,

7. klare Regelungen zur Förderung von Nicht-Leistungsbezieherinnen/Leis-
tungsbeziehern in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aufzunehmen,
um erwerbslosen Frauen die Möglichkeit zur Rückkehr ins Erwerbsleben zu
geben, die aufgrund von Partnereinkommen keinen Anspruch auf ALG II
haben,

8. die weitere Ausbreitung prekärer Beschäftigungsformen zu verhindern und
die bisherige Regelung von Mini- und Midijobs in einem einheitlichen Kon-
zept zur Absenkung der Sozialversicherungsbeiträge bei kleinen Einkommen
aufgehen zu lassen (Progressiv-Modell),

9. die sozialen Sicherungssysteme so zu reformieren, dass auch Menschen mit

unsteten Erwerbsverläufen sozial abgesichert sind,

Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/712

10. das Ehegattensplitting in eine Individualbesteuerung mit übertragbarem
Höchstbetrag umzuwandeln,

11. im Rahmen einer Gründungsoffensive die Existenzgründungen sowie Un-
ternehmensnachfolgen durch Frauen zu unterstützen,

12. auf die Bundesagentur für Arbeit dahin gehend Einfluss zu nehmen, dass die
in ihrer Berufsberatungspraxis immer noch stattfindende Einordnung in
„Frauenberufe“ und „Männerberufe“ überwunden wird,

13. das Informatikjahr 2006 zu nutzen, insbesondere junge Frauen für die viel-
fältigen beruflichen Möglichkeiten in diesem Bereich zu gewinnen. Darüber
hinaus sollen Informationskampagnen wie der Girls’ Day dazu beitragen,
die geschlechtsspezifischen Ausbildungsentscheidungen abzubauen,

14. die Aktivitäten bei der Herstellung gleicher Chancen im Arbeitsleben für
behinderte Frauen zu intensivieren und Kammern und Berufsverbände dazu
zu ermutigen, die Beschäftigung eines angemessenen Anteils schwerbehin-
derter Frauen in ihre Integrationsvereinbarungen gemäß § 83 SGB IX auf-
zunehmen,

15. für Migrantinnen Verbesserungen beim Zugang zum Ausbildungs-, Bil-
dungs- und Beschäftigungssektor durchzuführen. Dazu muss das von der
früheren, von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gebil-
deten Bundesregierung beschlossene Qualifizierungsnetzwerk „Ausbildung
von Jugendlichen mit Migrationshintergrund“ ausgeweitet und stärker auf
die gezielte Förderung junger Frauen ausgerichtet werden.

Berlin, den 15. Februar 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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