BT-Drucksache 16/7033

Schaffung einer angemessenen Altersversorgung für Angehörige von Bundeswehr, Zoll und Polizei, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

Vom 7. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7033
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Antrag
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, Dr. Dietmar
Bartsch, Dr. Lothar Bisky, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Lutz Heilmann,
Cornelia Hirsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping,
Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Kersten Naumann, Petra Pau,
Bodo Ramelow, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert,
Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Schaffung einer angemessenen Altersversorgung für Angehörige von
Bundeswehr, Zoll und Polizei, die nach 1990 ihre Tätigkeit fortgesetzt haben

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die mit der deutschen Einheit geschaffenen Regelungen zur Übernahme von
weiter beschäftigten Angehörigen von NVA, Zoll und Polizei der DDR bei Bun-
deswehr, Zoll und Polizei der Bundesrepublik Deutschland in das Beamten-
rechts erfüllen nicht die Ansprüche an Gleichbehandlung gleicher Berufsgrup-
pen in Ost und West, sondern manifestieren soziale Einschnitte wegen der
Herkunft auf lange Zeit.

So folgt aus den Übergangsregelungen, wozu die Bundesregierung nach § 73
des Bundesbesoldungsgesetzes ermächtigt war, zwar eine schrittweise Erhö-
hung der Dienstbezüge, aber die Art und Weise der Ermittlung des Ruhestands-
gehalts führt zu ungerechtfertigten Schlechterstellungen von Beschäftigten ver-
gleichbarer Dienstposten derselben Laufbahn bei gleicher Tätigkeit in Ost und
West. Ursache dafür ist, dass sich die Altersversorgung für die Weiterbeschäf-
tigten aus einer Rentenzahlung für DDR-Zeiten und einer Pensionszahlung für
Zeiten ab dem 3. Oktober 1990 zusammensetzt. Da für die Pensionsermittlung
nur die Zeiten der Beschäftigung in der Bundesrepublik Deutschland als ruhe-
standsfähig bewertet werden, ergibt sich meist nur ein Mindestruhestandsgehalt,
das noch durch eine Höchstgrenze gemindert wird, die beide Bezüge nicht über-
steigen dürfen. Die Höhe der Grenze der Mischversorgung ist außerdem ab-
hängig von der Vorverwendung, was als „Sonderrentenstrafrecht“ wirkt.

Die Benachteiligung der im aktiven Dienst von Bundeswehr, Zoll und Polizei
aus der DDR Verbliebenen gegenüber ihren Altersgefährten West ist nicht nur

moralischer Art, sondern auch deutlich finanzieller Natur. Insbesondere da-
durch, dass der Anteil im Altersbezug, der aus DDR-Zeiten resultiert, allein ein
Betrag aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist, da die Sonderversorgungs-
systeme mit der bisherigen Art und Weise der Überführung der Anwartschaften
und Ansprüche (nach AAÜG) größtenteils liquidiert wurden.

Drucksache 16/7033 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bis spätestens 30. Juni 2008 eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die folgende
Vorgaben umsetzt:

1. Die Rentenansprüche aus DDR-Zeiten sind von der Liquidierung der Sonder-
versorgungsansprüche zu befreien, indem der Mix von unterschiedlichen
Versorgungsansprüchen beseitigt wird und die in der DDR absolvierten Zei-
ten bei Armee, Zoll und Polizei als Vordienstzeiten für die Altersversorgung
nach dem Beamtenversorgungsgesetz anerkannt werden.

Eine Höchstgrenze für die Ansprüche aus der Altersversorgung ist nur inso-
weit anzuwenden, als vergleichbare Ansprüche West überschritten würden.

2. Die lückenlose Wirkung der Beamtenversorgung ist auch in den Fällen zu-
zugestehen, in denen die Verbeamtung erst später erfolgte, eine Tätigkeit aber
unmittelbar nach dem 2. Oktober 1990 fortgesetzt wurde, um die volle
Dienstzeit für die Altersversorgung zur Wirkung zu bringen.

In den Fällen, in denen eine Verbeamtung nur wegen fehlender Wartezeiten
vor absehbarem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst in Bundeswehr, Zoll
und Polizei unterblieb, müssen solche Versorgungsansprüche zugestanden
werden, als seien diese Personen seit 1990 bereits verbeamtet gewesen.

Berlin, den 7. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Begründung

Immer mehr Beamtinnen und Beamte aus den neuen Bundesländern gehen
ohne ausreichende und mit ihren Altersgefährten aus den alten Bundesländern
nicht vergleichbaren Altersbezügen in den Ruhestand, so auch die in Bundes-
wehr, Zoll und Polizei. In vielen Fällen werden 60 oder gar nur 50 Prozent der
letzten – noch nach Übergangsbestimmungen abgesenkten – Aktivbezüge, ge-
genüber 71,75 Prozent für die in den Ruhestand gehenden Beschäftigten in
den alten Bundesländern, erreicht.

Die Ungleichbehandlung gleicher Berufsgruppen in Ost und West für die Alters-
bezüge ist unübersehbar.

Diese sozial ungerechte und demotivierende Situation ist schnellstens zu behe-
ben. Möglich ist dies mit einer Aufhebung der Regelung der §§ 12a und 12b des
Beamtenversorgungsgesetzes und des § 2 Nr. 3 bis 9 der Beamtenversorgungs-
Übergangsverordnung (BeamtVÜV).

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