BT-Drucksache 16/7024

Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen in der DDR

Vom 7. November 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/7024
16. Wahlperiode 07. 11. 2007

Antrag
der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Gregor Gysi, Klaus Ernst, Dr. Dietmar
Bartsch, Dr. Lothar Bisky, Roland Claus, Dr. Dagmar Enkelmann, Lutz Heilmann,
Cornelia Hirsch, Dr. Barbara Höll, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping,
Jan Korte, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Kersten Naumann, Petra Pau,
Bodo Ramelow, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert,
Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich, Sabine
Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Beseitigung von Rentennachteilen für Zeiten der Pflege von Angehörigen
in der DDR

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Für Personen (vorwiegend Frauen), die in der DDR Angehörige der Pflege-
stufe III und IV gepflegt haben und dafür Zeiten für die Altersversorgung zu-
erkannt bekamen, entstand durch die Nichtbeachtung dieses DDR-typischen
und mit bundesdeutschen Verhältnissen nicht vergleichbaren Sachverhaltes eine
Überführungslücke im Rentenrecht. Sie ist sozial ungerecht und bringt finanziell
schwierige Lebenslagen im Ruhestand hervor. Hier besteht gesetzgeberischer
Handlungsbedarf.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bis spätestens 30. Juni 2008 eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die für den
obengenannten Personenkreis die Pflegezeiten mit dem durchschnittlich pro
Monat erzielten Entgeltpunkt aus der Beitragszeit bis zum 31. Dezember 1996
bewertet (Lückenausgleich nach § 72 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch –
SGB VI).

Berlin, den 7. November 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Begründung

Für Versicherte in der DDR, die pflegebedürftige Angehörige der Pflegestufe III
und IV versorgt haben und deshalb ihre Berufstätigkeit einstellen mussten bezie-
hungsweise weniger als 13 Wochenstunden arbeitsentgeltlich tätig sein konnten,

Drucksache 16/7024 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
erfolgte eine Anrechnung dieser Zeit als Versicherungsjahre. Da sich in der
DDR die Rente nicht vorrangig nach dem Einkommen, sondern vor allem nach
der Anzahl der Versicherungsjahre bemaß, zogen Pflegezeiten keine Rentenein-
buße nach sich.

Nach Artikel 2 § 19 Abs. 3 des Rentenüberleitungsgesetzes erhielten Bestands-
rentnerinnen und -rentner diese Zeit angerechnet. Auch bei Rentnerinnen und
Rentnern mit Anspruch auf Vergleichsrentenberechnung blieben diese An-
sprüche erhalten.

Benachteiligt sind Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1996 (Auslaufen der
Übergangsregelungen) in den Ruhestand getreten sind. Sie gelten für diese Zei-
ten nicht als rentenversichert. Der Wegfall der Anerkennung der Pflegezeiten ist
sozial ungerecht und bedarf der gesetzlichen Korrektur.

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