BT-Drucksache 16/5291

Den 17.5. als offiziellen Tag gegen Homophobie begehen

Vom 9. Mai 2007


Deutscher Bundestag Drucksache 16/5291
16. Wahlperiode 09. 05. 2007

Antrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender,
Kai Gehring, Anja Hajduk, Monika Lazar, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln),
Omid Nouripour, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von
Neuforn, Hans-Christian Ströbele, Jürgen Trittin, Wolfgang Wieland, Josef Philip
Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Den 17. 5. als offiziellen Tag gegen Homophobie begehen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Trotz vieler positiver Entwicklungen bei der Anerkennung von homosexuellen
Partnerschaften in den letzten Jahren ist das vergangene Jahrhundert ein Jahr-
hundert der Verfolgung von Homosexuellen. Homosexuelle werden nach wie
vor in vielen Ländern der Welt diskriminiert. In über 80 Ländern ist Homo-
sexualität strafbar. Aber auch in Ländern, in denen Homosexualität nicht per Ge-
setz strafbar ist, gibt es oft eine erschreckende Anzahl von durch Homophobie
motivierte Straftaten. Besorgniserregend ist beispielsweise die Situation in dem
EU-Land Polen, wo ein bedrückendes Klima der Intoleranz gegenüber Homo-
sexuellen entstanden ist. Auch in vielen Ländern Afrikas herrscht ein Klima der
Angst unter Homosexuellen. Seit drei Jahren wird der 17. Mai in vielen Ländern
als Gedenktag gegen Homophobie begangen. Das Europäische Parlament hat in
seiner Resolution gegen Homophobie am 26. April 2007 beschlossen, den
17. Mai jedes Jahr als Tag gegen die Homophobie zu feiern (P6_B(2007)0167).

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

– sich im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und darüber hinaus gegen
Homophobie in Europa und weltweit einzusetzen;

– den 17. Mai in Deutschland offiziell als Tag gegen die Homophobie zu bege-
hen;

– sich bei den Vereinten Nationen dafür einzusetzen, dass der 17. Mai als Welt-
tag gegen die Homophobie anerkannt wird.

Berlin, den 9. Mai 2007
Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Drucksache 16/5291 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Begründung

Homosexualität wurde erst am 17. Mai 1990 von der von der Weltgesundheits-
organisation (WHO) geführten Liste der psychischen Erkrankungen entfernt. In
Gedenken daran wird seit drei Jahren der 17. Mai in vielen Ländern als Interna-
tionaler Tag gegen die Homophobie (IDAHO) begangen. Einige Länder, wie
z. B. Belgien, begehen diesen Tag bereits als offiziellen Gedenktag. Das Euro-
päische Parlament hat sich am 18. Januar 2006 und am 27. April 2007 deutlich
gegen Homophobie in Europa ausgesprochen. Die Mitgliedsländer der Europä-
ischen Union werden aufgefordert, die Diskriminierung von Homosexuellen
weiter abzubauen. Das Europäische Parlament weist „mit Nachdruck darauf hin,
dass die Europäische Union zuallererst eine Wertegemeinschaft ist, in der die
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, der Demokratie und der
Rechtsstaatlichkeit, der Gleichstellung und der Nichtdiskriminierung zu den
Werten gehören, denen die größte Wertschätzung entgegengebracht wird“. Das
Europäische Parlament hat in der Resolution vom 27. April 2007 beschlossen,
den 17. Mai jedes Jahr als Tag gegen Homophobie zu feiern. In Deutschland hat
das Datum 17. Mai noch eine weitere symbolische Bedeutung, da es der Para-
graph 175 des Strafgesetzbuches war, der homosexuelle Handlungen unter
Strafe gestellt hat.

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