BT-Drucksache 16/3234

Verteilung der Eingliederungsmittel des SGB II nach der Entsperrung von 230 Mio. Euro

Vom 2. November 2006


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3234
16. Wahlperiode 02. 11. 2006

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Kornelia Möller, Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll,
Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky,
Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Diana Golze, Katja Kipping, Michael Leutert,
Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Frank Spieth, Dr. Axel Troost,
Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Verteilung der Eingliederungsmittel des SGB II nach der Entsperrung
von 230 Mio. Euro

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Mai 2006 eine qua-
lifizierte Sperre von 1,1 Mrd. Euro der Eingliederungsmittel des SGB II be-
schlossen. Die Fraktion DIE LINKE. hat hierzu bereits eine Kleine Anfrage
gestellt (Bundestagsdrucksache 16/2366) und eine schnelle Entsperrung der
Mittel gefordert, um die Gelder für Vermittlung und Qualifizierung von Er-
werbslosen zur Verfügung zu stellen. Das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales regte dagegen an, Mittel in Höhe von 116 Mio. Euro zwischen den
Grundsicherungsträgern freiwillig und überregional umzuverteilen. Im Septem-
ber 2006 beschloss schließlich der Haushaltssausschuss des Deutschen Bundes-
tages, Mittel in Höhe von 230 Mio. Euro freizugeben.

Der Geschäftsführer der ARGE Leipzig weist in diesem Zusammenhang darauf
hin, dass „zwar nach heftiger Kritik“ noch einige Millionen nachgereicht wur-
den, „das aber sehr spät, so dass wir nicht das gesamte Geld binden konnten.
[…] Die Projekte machen nur Sinn, wenn sie langfristig laufen. Und wir kön-
nen ausgereichtes Geld nicht ins Folgejahr mitnehmen“ (vgl. Leipziger Volks-
zeitung, 26. Oktober 2006, S. 15).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Nach welchen Kriterien wurden die 116 Mio. Euro im Rahmen des über-
regionalen und freiwilligen Umverteilungsprozesses an die zu finanzieren-
den Träger verteilt?

Welche Grundsicherungsträger haben bis wann welchen Betrag erhalten
(bitte einzeln aufführen)?

2. Wie wurde die im Antrag auf Entsperrung angekündigte bedarfsgerechte
Verteilung der entsperrten Mittel realisiert?
Nach welchen Kriterien ist die Verteilung erfolgt?

Welche Grundsicherungsträger haben bis wann welchen Betrag erhalten
(bitte einzeln aufführen)?

Drucksache 16/3234 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
3. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Grundsicherungsträger aufgrund der
Haushaltssperre Maßnahmen für Erwerbslose unterbrechen mussten, und
wenn ja, in wie vielen Fällen und bei wie vielen Grundsicherungsträgern
mussten aufgrund der Haushaltssperre Maßnahmen unterbrochen werden?

4. Welche Art von Maßnahmen sind hiervon betroffen?

5. Inwiefern sind – vor dem Hintergrund der über mehrere Monate andauern-
den Prozesse der Umverteilung und Entsperrung – nach Ansicht der Bundes-
regierung die Grundsicherungsträger nun überhaupt noch in der Lage, die
durch den überregionalen Umverteilungsprozess und die Teilaufhebung der
Haushaltssperre zur Verfügung gestellten Eingliederungsmittel in diesem
Jahr auszuschöpfen, wenn man berücksichtigt, dass eine Vielzahl von Maß-
nahmen einer gewissen Vorlaufzeit bedürfen und über den Sommer hinweg
für die Grundsicherungsträger, die bereits einen großen Teil ihrer Mittel aus-
geschöpft haben, keine Planungssicherheit bestand?

6. Inwiefern leistet somit nach Ansicht der Bundesregierung die Haushalts-
sperre einen Beitrag dazu, dass zumindest bei einigen Grundsicherungs-
trägern auf Kosten der Erwerbslosen weniger für aktive Arbeitsmarktpolitik
ausgegeben werden kann als möglich wäre?

Berlin, den 31. Oktober 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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