BT-Drucksache 16/11408

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -16/7550, 16/10432 - Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften

Vom 17. Dezember 2008


Deutscher Bundestag Drucksache 16/11408
16. Wahlperiode 17. 12. 2008

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Irmingard Schewe-Gerigk, Kerstin Andreae,
Birgitt Bender, Kai Gehring, Markus Kurth, Monika Lazar, Jerzy Montag, Claudia
Roth (Augsburg), Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Silke Stokar von Neuforn,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Hans-Christian Ströbele, Dr. Harald Terpe,
Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln),
Irmingard Schewe-Gerigk, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 16/7550, 16/10432 –

Stand der rechtlichen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften

Der Bundestag wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend einen Gesetzentwurf vorzu-
legen, der die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der
Ehe in allen Bereichen des Bundesrechts vorsieht, in denen diese bisher nicht er-
folgt ist.

Berlin, den 17. Dezember 2008

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

Begründung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat gezeigt, dass eingetragene Lebenspartner-
schaften auch sieben Jahre nach Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes
in einer Reihe von Rechtsbereichen noch immer gegenüber der Ehe benachtei-
ligt sind. Im Zuständigkeitsbereich des Bundes betrifft dies insbesondere:
– das Dienstrecht des Bundes (Regelungen zu Familienzuschlag, Beihilfe und
Hinterbliebenenversorgung);

– das Steuerrecht (insbesondere das Einkommensteuerrecht, zudem die Steuer-
klassen im Erbschaftsteuerrecht);

– das Adoptionsrecht;

Drucksache 16/11408 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
– das Ausbildungs-, Ausbildungsförderungs- und Berufsrecht;

– einzelne Punkte des sozialen Leistungsrechts (HIV-Hilfegesetz) und des
Sozialversicherungsrechts (Rentenversicherung: Auskunfterteilung im Ver-
sorgungsausgleichsverfahren);

– in klarstellender Weise das Asylverfahrensrecht.

Zudem bietet das Personenstandsrecht den Bundesländern weiterhin die Mög-
lichkeit, von der Zuständigkeit der Standesämter für die Begründung und Beur-
kundung von Lebenspartnerschaften abzuweichen.

Da Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in gleicher Weise füreinander Pflich-
ten übernehmen wie Eheleute, befinden sie sich in einer vergleichbaren Situa-
tion. Eine Fortsetzung der Ungleichbehandlung hinsichtlich der Rechte ist daher
nicht angemessen. Sie steht zudem in einem Spannungsverhältnis zur Recht-
sprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs
für Menschenrechte.

Die vollständige Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe ist ver-
einbar mit dem Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2002
festgestellt: „Der besondere Schutz der Ehe in Artikel 6 Abs. 1 des Grundge-
setzes hindert den Gesetzgeber nicht, für die gleichgeschlechtliche Lebenspart-
nerschaft Rechte und Pflichten vorzusehen, die denen der Ehe gleich oder nahe
kommen.“ (BVerfGE 105, 313).

Zur vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften bestehen grund-
sätzlich unterschiedliche Möglichkeiten: Zum einen kann durch eine General-
klausel festgestellt werden, dass auf Lebenspartnerschaften das Recht der Ehe in
allen Rechtsbereichen entsprechende Anwendung findet. Dieser Weg wurde bei
der Anhörung im Rechtsausschuss vom 18. Juni 2008 zum Lebenspartner-
schaftsrecht von vielen Sachverständigen favorisiert und ist vorzugswürdig.

Zum anderen kann auch der bisherige Weg vollendet werden, in allen Einzel-
gesetzen, die Bezug auf die Ehe nehmen, entsprechende Regelungen für Lebens-
partnerschaften einzufügen. Für diese Vorgehensweise steht mit dem Gesetzent-
wurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Ergänzung des Lebenspart-
nerschaftsgesetzes und anderer Gesetze vom 15. November 2006 (Bundestags-
drucksache 16/3423) bereits eine parlamentarische Grundlage zur Verfügung,
die lediglich in einzelnen Punkten an den aktuellen Stand der Gesetzgebung an-
zupassen und ggf. um Anregungen der Sachverständigen aus der Anhörung im
Rechtsausschuss zu ergänzen wäre. Zudem hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bereits einen Gesetzentwurf zum Bereich Lebenspartnerschaft und
Adoptionsrecht in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 16/5596).

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