LG Baden-Baden, Beschluss vom 11.10.2022, Az. 3 O 277/22

3. Zivilkammer | REWIS RS 2022, 5603

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Gegenstand

Unterlassungsanspruch wegen Kontaktierung des Anbieters einer Webseite im Zusammenhang mit der Verwendung von externen Webfonts.


Tenor

  1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 5,00 Euro bis zu 250.000,00 Euro, an dessen Stelle im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten tritt, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung aufgegeben, es zu unterlassen, einen Partnerbetrieb des [X.] der Antragstellerin mit Forderungen im Zusammenhang mit der Einbindung von „[X.]“ zu kontaktieren, wenn dies geschieht wie mit Schreiben [...].
  2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
  4. Mit dem Beschluss ist zuzustellen:
    Antragsschrift vom 10.10.2022

Gründe

1

Wegen des Sachverhaltes wird auf die Antragsschrift vom 10.10.2022 sowie die damit vorgelegten Unterlagen Bezug genommen.

2

[X.] beruht auf § 91 ZPO. Die Festsetzung des Streitwertes folgt aus §§ 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG, 3 ZPO

Zur besseren Lesbarkeit wurden ggf. Tippfehler entfernt oder Formatierungen angepasst.

Meta

3 O 277/22

11.10.2022

LG Baden-Baden 3. Zivilkammer

Beschluss

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG Baden-Baden, Beschluss vom 11.10.2022, Az. 3 O 277/22 (REWIS RS 2022, 5603)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 5603

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