Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 10.09.2015, Az. 1 BvR 1817/15

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2015, 5606

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahme ohne Begründung: Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens - Individualisierung des Anspruchs im Güteantrag


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 1817/15

10.09.2015

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 18. Juni 2015, Az: III ZR 198/14, Urteil

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 195 BGB, § 199 Abs 3 S 1 Nr 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 4 BGB

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 10.09.2015, Az. 1 BvR 1817/15 (REWIS RS 2015, 5606)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 5606


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

BGH: Verfahren III ZR 198/14

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.06.2015, Az. III ZR 198/14 (REWIS RS 2015, 9522)


BVerfG: Verfahren 1 BvR 1817/15

Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 10.09.2015, Az. 1 BvR 1817/15 (REWIS RS 2015, 5606)


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

13 U 1032/15

34 U 69/15

I-16 U 198/14

I-16 U 197/14

24 U 123/18

24 U 122/18

24 U 124/18

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