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Nichtannahme ohne Begründung: Verjährungshemmende Wirkung der Einleitung eines Güteverfahrens - Individualisierung des Anspruchs im Güteantrag
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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10.09.2015
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Kammerbeschluss ohne Begründung
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 18. Juni 2015, Az: III ZR 198/14, Urteil
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 195 BGB, § 199 Abs 3 S 1 Nr 1 BGB, § 204 Abs 1 Nr 4 BGB
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 10.09.2015, Az. 1 BvR 1817/15 (REWIS RS 2015, 5606)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5606
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 1817/15, 10.09.2015.
Bundesgerichtshof, III ZR 198/14, 18.06.2015.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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