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PDF anzeigen [X.][X.]/02
vom 27. Mai 2004 in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja [X.]: nein
ZPO §§ 308 Abs. 2, 544 Abs. 4 Das Revisionsgericht darf die Kostenentscheidung des Berufungsurteils nicht [X.], wenn es die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückweist. [X.], Beschluß vom 27. Mai 2004 - [X.] - OLG Bamberg
LG Würzburg
- 2 - Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 27. Mai 2004 durch den [X.] [X.] und [X.], [X.], [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Re-vision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des [X.] vom 29. April 2002 wird zurückgewiesen. Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO). Gegenstandswert: 35.808,70 •
Gründe: Die Beschwerde hat keinen Erfolg, weil keine Zulassungsgründe im [X.] des § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO vorliegen. Von einer Begründung wird insoweit abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen bei-zutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO). Eine Abänderung des [X.] im Berufungsurteil, wie sie die Beklagten unter Hinweis auf eine fehlerhafte Anwendung des § 97 Abs. 2 ZPO beantragen, ist anläßlich der Beschwerdeentscheidung nicht möglich. Über die - 3 - Verpflichtung, die Prozeßkosten zu tragen, kann das Rechtsmittelgericht nach § 308 Abs. 2 ZPO nur entscheiden, wenn es mit dem Rechtsstreit in der Sache befaßt ist oder war. Anders als im früheren Annahmeverfahren nach § 554b ZPO a.F., in dem eine Korrektur der Kostenentscheidung bei Nichtannahme der Revision möglich war (vgl. [X.], Beschluß vom 13. Juni 1995 - [X.], NJW-RR 1995, 1211), findet auf die Nichtzulassungsbeschwerde zunächst [X.] inhaltliche Überprüfung des angefochtenen Urteils statt. Gegenstand des Verfahrens ist vielmehr zunächst lediglich die Frage, ob einer der in § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO aufgezählten Zulassungsgründe vorliegt. Dressler [X.] Wiebel
Kuffer
[X.]
Meta
27.05.2004
Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 27.05.2004, Az. VII ZR 217/02 (REWIS RS 2004, 2968)
Papierfundstellen: REWIS RS 2004, 2968
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