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PDF anzeigen BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS IV ZR 301/04
vom 21. September 2005 in dem Rechtsstreit
- 2 -
[X.] hat durch den [X.], [X.], [X.], die Richterin Dr. [X.] und [X.]
am 21. September 2005
beschlossen:
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 16. Zivilsenats des [X.] in [X.] vom 25. Novem-ber 2004 wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.
[X.]: 92.799 •
Gründe:
Die Beschwerde ist zurückzuweisen, weil ein Zulassungsgrund nicht dargelegt ist (§§ 543 Abs. 2, 544 Abs. 2 Satz 3 ZPO). Die [X.] hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordert die Fortbil-dung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des [X.].
Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage der Zulässigkeit ei-nes Teilurteils bei mehreren selbständigen prozessualen Ansprüchen aus verschiedenen Verträgen (mit der sich die von der Beschwerde [X.] 3 -
geführten Urteile des [X.] in [X.], 229 und vom 5. Dezember 2000 - [X.] - NJW 2001, 760 nicht befassen) ist durch die Rechtsprechung des [X.] hinreichend geklärt (vgl. [X.], 133, 142 f.; Urteil vom 27. Oktober 1999 - [X.] - NJW 2000, 958 unter [X.]; Senatsurteil vom 27. Mai 1992 - [X.] - [X.], 1087 unter I). In solchen Fällen ist ein Teil-urteil, das nach dem [X.] ist ([X.]/Vollkommer, ZPO 25. Aufl. § 301 Rdn. 1 a, 10), nur dann unzulässig, wenn zwischen den prozessual selbständigen Ansprüchen eine materiell-rechtliche Verzah-nung oder Abhängigkeit besteht oder die Ansprüche prozessual in ein Abhängigkeitsverhältnis gestellt sind. Das ist hier nicht der Fall. Die ab-schließende Entscheidung des [X.] über die Ansprüche aus der Hausratversicherung ist von der späteren Entscheidung über die [X.] aus den Gebäudeversicherungen unabhängig.
- 4 -
Im Übrigen wird zur Begründung auf die Beschlüsse des Senats vom 21. September 2005 in der [X.] und vom 13. April 2005 in der [X.] verwiesen.
[X.][X.] [X.]
Dr. [X.]
[X.]
Meta
21.09.2005
Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.09.2005, Az. IV ZR 301/04 (REWIS RS 2005, 1723)
Papierfundstellen: REWIS RS 2005, 1723
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