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Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerden wg offensichtlichen Begründungsmangels - erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr - Absehen von weiterer Begründung
Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die in den Verfahren 2 BvR 546/22 und 2 BvR 923/22 gestellten Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts werden abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.
Die [X.] werden nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der [X.] werden die in den Verfahren 2 BvR 1004/22, 2 BvR 1307/22, 2 BvR 1308/22, 2 BvR 1251/22, 2 BvR 1447/22, 2 BvR 1448/22, 2 BvR 1474/22, 2 BvR 1467/22, 2 BvR 1508/22, 2 BvR 1509/22, 2 BvR 1516/22, 2 BvR 1628/22, 2 BvR 1630/22, 2 BvR 1748/22, 2 BvR 1749/22, 2 BvR 1857/22, 2 BvR 1858/22 und 2 BvR 1859/22 gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen [X.] sind nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 [X.] nicht vorliegen. Die [X.] sind unzulässig, da sie den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 [X.] offensichtlich nicht genügen und eine Grundrechtsverletzung auch darüber hinaus nicht ersichtlich ist (vgl. [X.] 81, 208 <214>; 88, 40 <45>; 99, 84 <87>; 105, 252 <264>; 108, 370 <386 f.>; 113, 29 <44>; stRspr).
Der Beschwerdeführer wird für künftige Verfahren erneut darauf hingewiesen, dass ihm bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 34 Abs. 2 [X.] eine [X.] von bis zu 2.600 Euro auferlegt werden kann. Ein Missbrauch kann unter anderem vorliegen, wenn das [X.] durch für jedermann erkennbare substanzlose [X.] oder völlig aussichtslose einstweilige Rechtsschutzanträge an der Erfüllung seiner Aufgaben gehindert wird, wodurch anderen Rechtsuchenden der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. [X.], 3, 219 <222>; 6, 219 <219 f.>; 10, 94 <97>; [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 24. Mai 2022 - 2 BvR 386/22 u.a. -, Rn. 4 m.w.N.). Die fortlaufende Erhebung zahlreicher völlig unzureichend begründeter [X.] sowie das Stellen nicht nachvollziehbar begründeter einstweiliger Rechtsschutzanträge muss von jedem Einsichtigen als aussichtlos angesehen werden.
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Meta
18.11.2022
Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer
Nichtannahmebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Koblenz, 24. Februar 2022, Az: 2 Ws 786/21 Vollz, Beschluss
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 18.11.2022, Az. 2 BvR 546/22, 2 BvR 547/22, 2 BvR 923/22, 2 BvR 927/22, 2 BvR 928/22, 2 BvR 1004/22, 2 BvR 1305/22, 2 BvR 1307/22, 2 BvR 1308/22, 2 BvR 1251/22, 2 BvR 1447/22, 2 BvR 1448/22, 2 BvR 1474/22, 2 BvR 1467/22, 2 BvR 1508/22, 2 BvR 1509/22, 2 BvR 1516/22, 2 BvR 1628/22, 2 BvR 1630/22, 2 BvR 1637/22, 2 BvR 1748/22, 2 BvR 1749/22, 2 BvR 1857/22, 2 BvR 1858/22, 2 BvR 1859/22 (REWIS RS 2022, 7055)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 7055
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Hinweis auf Möglichkeit der Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gem § …
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend begründeter Verfassungsbeschwerden - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr bei wiederholter Einlegung ersichtlich substanzloser, …
2 BvR 1631/22, 2 BvR 1747/22, 2 BvR 1860/22, 2 BvR 209/23 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzureichend substantiierter Verfassungsbeschwerden - erneute Androhung einer Missbrauchsgebühr
2 BvR 901/22, 1 BvR 912/22, 1 BvR 973/22, 1 BvR 1115/22, 1 BvR 1126/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen offensichtlichen Begründungsmangels - Androhen einer Missbrauchsgebühr
Nichtannahme mehrerer offensichtlich unzulässiger Verfassungsbeschwerden - Androhung einer Missbrauchsgebühr
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