Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2013, Az. 5 AR (VS) 60/12

5. Strafsenat | REWIS RS 2013, 3323

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Rechtsbeschwerdeverfahren zur Verpflichtung der Strafvollstreckungsbehörde zur Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland: Übergang zum Feststellungsantrag nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch zwischenzeitlich erfolgte Verlegung


Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des [X.] vom 16. August 2012 wird auf Kosten des Antragstellers als unzulässig verworfen.

Gründe

1

Die nach Zulassung durch das [X.] statthafte (§ 29 Abs. 1, 2 Nr. 1 [X.]) sowie form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde (§ 29 Abs. 3 [X.] i.V.m. § 71 FamFG) ist nachträglich unzulässig geworden, weil sich das – entgegen der Ansicht des [X.]s als ursprünglich zulässig anzusehende („Versagungsgegenantrag“) – [X.] (§ 23 Abs. 2 [X.]), die Vollstreckungsbehörde unter Aufhebung der staatsanwaltschaftlichen Bescheide anzuweisen, den Beschwerdeführer für die weitere Vollstreckung in das [X.] zu verlegen, mit dessen Verlegung in eine Justizvollzugsanstalt des [X.] erledigt hat und damit das Rechtsschutzbedürfnis entfallen ist (vgl. dazu [X.], FamFG, 17. Aufl., § 74 Rn. 8 f. mwN; [X.], [X.], 56. Aufl., § 29 [X.] Rn. 5).

2

Der Senat legt den Schriftsatz vom 4. Juli 2013 dahin aus, dass der Beschwerdeführer sein Anliegen nunmehr als Feststellungsbegehren weiterverfolgt. Er kann dahingestellt sein lassen, ob dessen Beurteilung in erweiternder Auslegung des § 29 Abs. 3 [X.] wegen der dortigen Verweisung auf die Verfahrensvorschriften über die Rechtsbeschwerde nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in entsprechender Anwendung des § 62 FamFG (vgl. zu § 62 FamFG [X.], Beschluss vom 25. Februar 2010 – [X.], NVwZ 2010, 726, [X.], aaO, § 74 Rn. 9) zu erfolgen hat oder ob gemäß § 29 Abs. 3 [X.], § 74 Abs. 4 FamFG die zu § 28 Abs. 1 Satz 4 [X.] entwickelten Grundsätze (vgl. [X.], 26. Aufl., § 28 [X.] Rn. 6, 8 ff., [X.], aaO, § 28 [X.] Rn. 8 mwN) heranzuziehen sind. Denn Gründe, die ein Feststellungsinteresse des Beschwerdeführers ergeben könnten, sind für beide Varianten weder dargelegt noch sonst ersichtlich. Namentlich stand nicht das „Ob“, sondern das „Wo“ der Haft in Frage und hatte der Beschwerdeführer die Möglichkeit, sein Begehren parallel bei der nach vom [X.] gebilligter Rechtsauffassung der Vollstreckungsbehörde zuständigen Justizvollzugsanstalt zu verfolgen. Diesen Weg ist er jedoch nicht gegangen. Vielmehr hat er sogar ausdrücklich auf eine Entscheidung der Justizvollzugsanstalt nach § 26 StVollstrO verzichtet (S. 22 des angefochtenen Beschlusses).

3

Im Übrigen merkt der Senat an, dass sich der Beschwerdeführer vor Rechtskraft seiner Verurteilung nicht in Untersuchungshaft befunden hat, sondern in Strafhaft in der einbezogenen Sache.

[X.]

                  Dölp                        [X.]

Meta

5 AR (VS) 60/12

21.08.2013

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: False

vorgehend OLG München, 16. August 2012, Az: 4 VAs 40/12

§ 23 Abs 2 GVGEG, § 28 Abs 1 S 4 GVGEG, § 29 Abs 1 GVGEG, § 29 Abs 2 Nr 1 GVGEG, § 29 Abs 3 GVGEG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 74 Abs 4 FamFG, § 26 StrVollstrO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.08.2013, Az. 5 AR (VS) 60/12 (REWIS RS 2013, 3323)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2013, 3323

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

5 AR (VS) 60/12 (Bundesgerichtshof)


5 AR (VS) 40/11 (Bundesgerichtshof)

Strafvollstreckung: Vorwegvollzug von Strafresten nach Bewährungswiderruf


5 AR (VS) 40/11 (Bundesgerichtshof)


V ZB 74/15 (Bundesgerichtshof)

Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Haftentlassung im …


V ZB 74/15 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

5 AR (VS) 60/12

Zitiert

V ZB 172/09

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.