Aktenzeichen 5 AR (VS) 60/12

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RCNNTCDJWJW7VYVHW2

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.08.2013

Rechtsbeschwerdeverfahren zur Verpflichtung der Strafvollstreckungsbehörde zur Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland: Übergang zum Feststellungsantrag nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses durch zwischenzeitlich erfolgte Verlegung

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