Aktenzeichen V ZB 172/09

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.02.2010

Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung der Hauptsache im Rechtsbeschwerdeverfahren; Überprüfung der Anordnung der Haft zur Sicherung der Zurückschiebung eines unerlaubt aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union eingereisten Drittstaatsangehörigen

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