Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 27.07.2018, Az. 1 BvQ 73/17

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2018, 5349

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verwerfung eines gem § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG unstatthaften Widerspruchs gegen die Zurückweisung eines isoliert gestellten eA-Antrags - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter


Tenor

Das Ablehnungsgesuch gegen den Vizepräsidenten [X.] und die Richter [X.] und [X.] wird als unzulässig verworfen.

Der Widerspruch wird verworfen.

Gründe

1

1. Die Verwerfung des [X.] kann mit der Sachentscheidung erfolgen, weil es offensichtlich unzulässig ist. Es enthält lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind (vgl. [X.] 131, 239 <252 f.>; 133, 377 <405 Rn. 69>). Der von den Antragstellern behauptete [X.] liegt nicht vor (vgl. nur [X.], in: [X.], [X.], 2018, § [X.] Rn. 43).

2

2. Der erhobene Widerspruch ist gemäß § 32 Abs. 3 Satz 2 [X.] unstatthaft und durch die Kammer zu verwerfen (vgl. [X.] 99, 49 <50 f.>). § 32 Abs. 3 Satz 2 [X.] gilt auch dann, wenn Antragsteller zwar keine Verfassungsbeschwerde erheben, in der Hauptsache aber nur die Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 26. Januar 2017 - 1 BvQ 4/17 -, juris, Rn. 3; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 85/17 -, juris, Rn. 5). So liegt der Fall hier, weil die Antragsteller die vorgebrachte Verletzung von Verfassungsrecht durch die Regelungen des [X.] allein im Wege der Verfassungsbeschwerde geltend machen könnten (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a [X.], § 13 Nr. 8a, § 90 Abs. 1 [X.]).

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvQ 73/17

27.07.2018

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Kammerbeschluss

Sachgebiet: BvQ

vorgehend BVerfG, 19. März 2018, Az: 1 BvQ 73/17, Ablehnung einstweilige Anordnung

§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 32 Abs 3 S 2 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 27.07.2018, Az. 1 BvQ 73/17 (REWIS RS 2018, 5349)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 5349


Verfahrensgang

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Az. 1 BvQ 73/17

Bundesverfassungsgericht, 1 BvQ 73/17, 27.07.2018.


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1 BvQ 4/17

2 BvQ 85/17

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