Bundespatentgericht, Urteil vom 20.11.2012, Az. 1 Ni 16/11 (EP)

1. Senat | REWIS RS 2012, 1223

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 1 389 274

([X.])

hat der 1. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 20. November 2012 durch [X.] als Vorsitzenden, die Richterin [X.] sowie [X.], [X.]. Baumgart und [X.]. Krüger

für Recht erkannt:

[X.] Das Patent EP 1 389 274 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass seine Ansprüche folgende Fassung erhalten:

1. An injection valve (100) for injecting fuel into a combustion chamber of an internal combustion engine, [X.] valve (100) comprising:

(a) a valve housing (102) comprising:

o a fuel inlet port (108, 208);

o an [X.] fluidly connected to said fuel inlet port (108, 208); and

o a valve seat (112) for cooperating with a valve member (114, 314) to seal said [X.] from said combustion chamber when [X.] valve (100) is closed;

(b) [X.] (114, 314) having one end disposed within [X.] housing (102) and an opposite end extendable from [X.] seat (112) toward said combustion chamber, [X.] valve member (114, 314) comprises a sealing surface that fluidly seals against [X.] seat (112) when [X.] valve (100) is closed and that is liftable away from [X.] seat (112) when [X.] valve (100) is open;

(c) [X.] member (114, 314), [X.] mechanism comprising a valve spring (116) and a disk spring (150) for applying a compressive force to [X.]ly responsive member, [X.] mechanism applying a closing force that originates from [X.] spring (116) and said disk spring (150) to [X.] (114, 314) when [X.] (114, 314) is in [X.] position;

(d) an [X.] member (114, 314), [X.] actuator assembly comprises a dimensionally responsive solid member that is actuable to apply an opening force to [X.] (114, 314) stronger than said closing force, for moving [X.] (114, 314) to said open position; and

(e) a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted, whereby said hydraulic fluid acts substantially as a solid with said thickness being substantially constant while said actuator assembly is actuated and [X.] thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in [X.] in the dimensional relationship between components of [X.] valve (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly,

[X.] hydraulic link assembly is disposed within said [X.],

[X.] hydraulic link assembly comprises a fluidly sealed hydraulic cylinder (160) that is fluidly sealed from said [X.], [X.] comprising a piston (114b, 314b) and said hydraulic fluid being disposed within said hydraulic cylinder (160),

[X.] passive hydraulic link is configured to be adjustable by allowing movement of hydraulic fluid from a first chamber on a first side of the piston (114b, 314b) to a second chamber on a second, [X.] (114b, 314b) while said actuator assembly is not actuated, and

[X.] hydraulic cylinder (160) is configured to be moveable relative to the valve housing,

[X.] disk spring (150) bears against said hydraulic cylinder (160) and [X.] spring (116) bears directly against [X.] (114b) to transmit a closing force directly to [X.] (114).

2. [X.] (100) of claim 1 [X.] thickness of said hydraulic link is auto-adjustable while said actuator assembly is not actuated in [X.] in [X.] relationship caused by differential thermal expansion.

3. [X.] (100) of claim 2 [X.] thickness of said hydraulic link is auto-adjustable while said actuator assembly is not actuated in [X.] in [X.] relationship caused by wear to components of [X.] valve (100).

4. [X.] (100) of claim 1 [X.] piston (114b, 314b) is an integral part of [X.] (114, 314).

5. [X.] (100) of claim 1 [X.] dimensionally responsive solid member (130) is formed from a magnetostrictive material.

6. [X.] (100) of claim 5 [X.] magnetostrictive material comprises a metal alloy comprising terbium, dysprosium and iron.

7. [X.] (100) of claim 5 [X.] actuator assembly further comprises an electric coil (132) disposed in an annular space around [X.]ly responsive solid member (130).

8. [X.] (100) of claim 7 [X.] actuator assembly further comprises a flux tube (134) disposed around said electric coil (132).

9. [X.] (100) of claim 8 [X.] a flux tube (134) is disposed in an annular space around said electric coil (132).

10. [X.] (100) of claim 8 [X.] actuator assembly is disposed within said [X.].

11. [X.] (100) of claim 1 [X.] dimensionally responsive solid member is formed from a piezoelectric material.

12. [X.] (100) of claim 1 further comprising a compression spring member (150) for applying a compressive force to [X.]ly responsive solid member.

13. [X.] (100) of claim 1 [X.] fuel inlet port (208) is positioned near the valve tip such that fuel flowing through said [X.] does not contact said actuator assembly.

14. [X.] (100) of claim 1 [X.] actuator assembly is controllable to maintain said desired lift between 10 and 100 percent of maximum lift.

15. [X.] (100) of claim 14 [X.] lift is controllable by varying at least one of the [X.], [X.] imposed upon [X.]ly responsive solid member.

16. [X.] (100) of claim 1 [X.] valve member (114, 314) is controllable such that [X.] (114, 314) [X.] positions in less than about 200 [X.].

17. [X.] (100) of claim 1 further comprising a biasing mechanism for applying a compressive force to [X.]ly responsive solid member.

18. [X.] (100) of claim 1 [X.] fuel is a gaseous fuel.

19. [X.] (100) of claim 18 [X.] hydraulic fluid is a liquid.

20. [X.] (100) of claim 19 [X.] hydraulic fluid is a liquid selected from the group consisting of motor oil and grease.

21. [X.] (100) of claim 1 [X.] fuel is injected into said combustion chamber at a pressure greater than about 2000 psi (about 13.8 MPa).

22. [X.] (100) of claim 1 [X.] valve housing (102) comprises a plurality of parts which are joined with each other to provide a fluidly sealed body.

23. [X.] (100) of claim 1 [X.] valve housing (102), [X.] (114, 314) and said actuator assembly are selected from materials having thermal expansion coefficients sufficiently compatible such that changes in the dimensional relationship between said components caused by changes in temperature are reduced.

24. [X.] (100) of claim 1 [X.] valve member (114, 314) comprises a shaft portion (114a, 314a) having a first end to which a circular head is transversely mounted [X.] head provides an [X.] (112) and acts as said sealing surface, and a second end of said shaft (114a, 314a) that is associated with a piston portion (114b, 314b), [X.] (114, 314) movable between a closed position at which said sealing surface contacts [X.] seat (112) to fluidly seal said [X.] from said combustion chamber, and an open position at which said sealing surface is spaced apart from [X.] seat (112) whereby said [X.] is fluidly connected with combustion chamber.

25. [X.] (100) of claim 24 [X.] biasing mechanism is associated with [X.] (114b, 314b) portion of [X.] (114, 314).

26. [X.] (100) of claim 1 [X.] solid member is dimensionally responsive to the imposition of at least one of an [X.], an [X.] field.

27. [X.] (100) of claim 26 [X.] dimensionally responsive solid member disposed between a fixed pole (138) maintained in a fixed position relative to [X.] housing (102) and a sliding pole (140, 340), [X.] (140, 340) being displaceable by expansion of [X.]ly responsive solid member.

28. A method of operating the fuel injection valve (100) of claim 1 [X.] fuel injection valve (100) comprises a longitudinal axis, [X.] comprising:

- (a) [X.] valve (100) by activating said actuator assembly to cause [X.]ly responsive member to expand in [X.] in [X.] axis;

- (b) transferring movement caused by expansion of [X.]ly responsive solid member through said passive hydraulic link to cause a corresponding movement of [X.] (114, 314) [X.] (100) by lifting [X.] (114, 314) away from [X.] seat (112) while simultaneously compressing [X.] mechanism;

- (c) de-[X.] valve (100) by deactivating said actuator assembly to cause [X.]ly responsive solid member to contract in [X.], to unload [X.] mechanism, and cause a corresponding movement of [X.] (114, 314) to close [X.] (100); and

- (d) providing sufficient time between consecutive valve openings to allow flow of at least some of said hydraulic fluid within [X.] to adjust said hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmittable.

29. [X.] 28 [X.] passive hydraulic link comprises a hydraulic cylinder (160) which houses a piston (114b, 314b) and is filled with a hydraulic fluid, [X.] hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmittable is a hydraulic fluid layer between [X.] (114b, 314b) and a cylinder head (162, 362), and the time that [X.] (100) is open is too short to allow a substantial amount of said hydraulic fluid to flow from one side of [X.] (114b, 314b) to the other side.

30. [X.] 28 [X.] dimensionally responsive solid member comprises a piezoelectric material.

31. [X.] 28 [X.] dimensionally responsive solid member (130) comprises a magnetostrictive material.

32. [X.] 31 further comprising employing a shaped waveform to control [X.] to actuate said fuel injection valve (100), [X.] further comprising for each injection event:

- initiating an injection event by rapidly increasing current directed to said actuator assembly to a magnitude that is known to correspond to a desired lift by applying high frequency voltage cycles and in each cycle maintaining a net positive voltage;

- maintaining a current to control said desired lift for a duration predetermined by said controller; and

- concluding an injection event by decreasing current until it is reduced to zero amps by applying high frequency voltage cycles and in each cycle maintaining a net negative voltage.

33. [X.] 32 further comprising an [X.] lift and duration in [X.] loads and demands within the operating range of said engine.

34. [X.] 32 wherein the step of initiating an injection event further comprises initially increasing current to a spike value higher than the value for the desired lift to rapidly open [X.] and then reducing current to the value to cause the desired lift.

35. [X.] 34 [X.] spike value is up to about an order of magnitude higher than the value needed to cause the desired lift.

36. [X.] 32 further comprising applying high frequency voltage cycles between offsetting positive and negative voltages to generate a current of close to zero amps immediately prior to an injection event.

37. [X.] 32 wherein the time to open [X.] (100) from a closed position to said desired lift is less that about 100 [X.].

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

I[X.] Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen 25 % und die Beklagte 75 %.

II[X.] Das Urteil ist jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] erteilten [X.] Patents EP 1 389 274 (Streitpatent) mit der Bezeichnung "[X.]" bzw. "Direkt betätigtes Einspritzventil", dessen Erteilung, u. a. mit Wirkung für die [X.], am 9. November 2005 bekanntgemacht wurde, und das vom [X.] unter der Nummer 602 07 239 geführt wird.

2

Das in der [X.] verfasste Patent ist hervorgegangen aus der am 17. Mai 2002 angemeldeten internationalen Anmeldung PCT/[X.]/00738 mit der [X.], die ihrerseits die Priorität der [X.] Anmeldung [X.] 863187, veröffentlicht als [X.] 2001/0032612 [X.], vom 23. Mai 2001 in Anspruch nimmt.

3

Das Streitpatent umfasst in seiner erteilten Fassung 42 Patentansprüche, die sämtlich mit den Klagen der Klägerinnen zu 1 und 2 angegriffen sind.

4

Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in vollem Umfang, hilfsweise mit Ansprüchen 1 bis 40 nach Maßgabe der [X.], 2, 3, 3a, bzw. mit Ansprüchen 1 bis 37 nach Maßgabe des Hilfsantrags 4.

5

Der erteilte und nach Hauptantrag geltende Patentanspruch 1 lautet in der Verfahrenssprache:

6

An injection valve (100) for injecting fuel into a combustion chamber of an internal combustion engine, [X.] valve (100) comprising:

7

(a) a valve housing (102) comprising:

8

a fuel inlet port (108, 208);

9

an interior chamber fluidly connected to said fuel inlet port (108, 208); and

a valve seat (112) for cooperating with a valve member (114, 314) to seal said interior chamber from said combustion chamber when [X.] valve (100) is closed;

(b) said valve member (114, 314) having one end disposed within said valve housing (102) and an opposite end extendable from said valve seat (112) toward said combustion chamber, [X.] valve member (114, 314) comprises a sealing surface that fluidly seals against said valve seat (112) when [X.] valve (100) is closed and that is liftable [X.] seat (112) when [X.] valve (100) is open;

(c) [X.] (114, 314), [X.] mechanism applying a closing force to said valve member (114, 314) when said valve member (114, 314) is in [X.] position;

(d) an [X.] (114, 314), [X.] actuator assembly comprises a dimensionally responsive solid member that is actuatable to apply an opening force to said valve member (114, 314) stronger than said closing force, for moving said valve member (114, 314) to said open position; and

(e) a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted, whereby said hydraulic fluid acts substantially as a solid with said thickness being substantially constant while said actuator assembly is actuated and [X.] thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in response to changes in the dimensional relationship between components of [X.] valve (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly.

Der erteilte und nach Hauptantrag geltende selbstständig formulierte Anspruch 33 lautet in der Verfahrenssprache:

A method of operating the fuel injection valve (100) of claim 1 [X.] fuel injection valve (100) comprises a longitudinal axis, said method comprising:

(a) [X.] injection valve (100) by activating said actuator assembly to cause said dimensionally responsive member to expand in [X.] in the direction of said longitudinal axis;

(b) transferring movement caused by expansion of said dimensionally responsive solid member through said passive hydraulic link to cause a corresponding movement of said valve member (114, 314) [X.] valve (100) by lifting said valve member (114, 314) [X.] seat (112) while simultaneously compressing [X.] mechanism;

(c) de-[X.] injection valve (100) by deactivating said actuator assembly to cause said dimensionally responsive solid member to contract in [X.], to unload [X.] mechanism, and cause a corresponding movement of said valve member (114, 314) to close said valve (100); and

(c) providing sufficient time between consecutive valve openings to allow flow of at least some of said hydraulic fluid within [X.] to adjust said hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmittable.

In der [X.] Übersetzung gemäß der [X.] lauten die erteilten und nach Hauptantrag geltenden Ansprüche 1 und 33:

1. Ein Einspritzventil (100) zum Einspritzen von Kraftstoff in eine [X.] eines Verbrennungsmotors, wobei das Einspritzventil (100) aufweist:

(a) ein Ventilgehäuse (102) mit

einem [X.] (108, 208),

eine Innenkammer, die mit dem [X.] (108, 208) in Fluidverbindung steht, und

einen [X.] (112) zum Zusammenwirken mit einem Ventilelement (114, 314), um die Innenkammer von der [X.] abzudichten, wenn das Einspritzventil (100) geschlossen ist,

(b) wobei das Ventilelement (114, 314) einen Endabschnitt hat, der sich im Ventilgehäuse (102) befindet, und einen entgegengesetzten Endabschnitt hat, der vom [X.] (112) zur [X.] hin ausfahrbar ist, wobei das Ventilelement (114, 314) eine Dichtfläche aufweist, die gegenüber dem [X.] (112) Fluiddichtung herstellt, wenn das Einspritzventil (100) geschlossen ist und die vom [X.] (112) abhebbar ist, wenn das Einspritzventil (100) geöffnet ist,

(c) einen Vorspannmechanismus, der dem Ventilelement (114, 314) zugeordnet ist, wobei der Vorspannmechanismus eine Schließkraft auf das Ventilelement (114, 314) aufbringt, wenn sich das Ventilelement (114, 314) in der geschlossenen Position befindet,

(d) eine [X.], die dem Ventilelement (114, 314) zugeordnet ist, wobei die [X.] ein in den Abmessungen ansprechendes festes Element aufweist, das betätigbar ist, um eine Öffnungskraft auf das Ventilelement (114, 314) aufzubringen, die stärker als die Schließkraft ist, um das Ventilelement (114, 314) in die geöffnete Position zu bewegen, und

(e) eine [X.]sbaugruppe, die eine passive hydraulische Verbindung aufweist, die eine [X.]dicke hat, durch die die [X.] übertragen werden, wodurch das [X.] im Wesentlichen als ein Festkörper wirkt, wobei die Dicke im Wesentlichen konstant ist, während die [X.] betätigt wird, und wobei die Dicke der [X.], während die [X.] nicht betätigt wird, im Ansprechen auf Änderungen der [X.] zwischen den Komponenten des Einspritzventils (100) einstellbar ist, um einen gewünschten [X.] bei Betätigung der [X.] aufrechtzuerhalten.

33. Ein Verfahren zum Betätigen des Kraftstoffeinspritzventils (100) von Anspruch 1, wobei das Kraftstoffeinspritzventil (100) eine Längsachse aufweist, wobei das Verfahren aufweist:

(a) Betätigen des Kraftstoffeinspritzventils (100) durch [X.] (richtig: Aktivieren) der [X.] zum Bewirken, dass das in den Abmessungen ansprechende Element sich in der Länge in Richtung der Längsachse ausdehnt,

(b) Übertragen der Bewegung, die durch die Ausdehnung des in den Abmessungen ansprechenden, festen Elements bewirkt wird, durch die passive hydraulische Verbindung, um eine entsprechende Bewegung des Ventilelements (114, 314) zu bewirken, um das Kraftstoffeinspritzventil (100) zu öffnen, indem das Ventilelement (114, 314) vom [X.] weg angehoben wird, während der Vorspannmechanismus gleichzeitig komprimiert wird,

(c) Entgegen des Kraftstoffeinspritzventils (100) durch Deaktivieren der [X.], damit eine Kontrahierung in der Länge des in den Abmessungen ansprechenden, feststehenden Elements bewirkt wird, um den Vorspannmechanismus zu entlasten, und damit eine entsprechende Bewegung des Ventilelements (114, 314) das Ventil (100) schließt, und

(d) Vorsehen von ausreichend Zeit zwischen aufeinanderfolgenden Öffnungen, um zu ermöglichen, dass zumindest etwas [X.] in der [X.]sbaugruppe strömt, um die [X.]dicke einzustellen, durch die die [X.] übertragbar sind.

Die weiteren erteilten und nach Hauptantrag geltenden Ansprüche 2 bis 32 und 34 bis 42 sind auf die Ansprüche 1 bzw. 33 direkt oder indirekt rückbezogen. Wegen ihres Wortlauts wird auf die [X.] Bezug genommen.

In der hilfsweise verteidigten Fassung nach dem Hilfsantrag 1 lautet der letzte Absatz (e) des Anspruchs 1 (Änderungen gegenüber dem erteilten und nach Hauptantrag geltenden Anspruch 1 unterstrichen):

(e) a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted, whereby said hydraulic fluid acts substantially as a solid with said thickness being substantially constant while said actuator assembly is actuated and [X.] thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in response to changes in the dimensional relationship between components of [X.] valve (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly,

[X.] hydraulic link assembly comprises a fluidly sealed hydraulic cylinder (160) that is fluidly sealed from said interior chamber, [X.] comprising a piston (114b, 314b) and said hydraulic fluid being disposed within said hydraulic cylinder (160).

1 unterstrichen):

(e) a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted, whereby said hydraulic fluid acts substantially as a solid with said thickness being substantially constant while said actuator assembly is actuated and [X.] thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in response to changes in the dimensional relationship between components of [X.] valve (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly,

[X.] hydraulic link assembly is disposed within said interior chamber, and

[X.] hydraulic link assembly comprises a fluidly sealed hydraulic cylinder (160) that is fluidly sealed from said interior chamber, [X.] comprising a piston (114b, 314b) and said hydraulic fluid being disposed within said hydraulic cylinder (160).

2 unterstrichen):

(e) a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted, whereby said hydraulic fluid acts substantially as a solid with said thickness being substantially constant while said actuator assembly is actuated and [X.] thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in response to changes in the dimensional relationship between components of [X.] valve (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly,

[X.] hydraulic link assembly is disposed within said interior chamber,

and

[X.] passive hydraulic link is configured to be adjustable by allowing movement of hydraulic fluid from a first chamber on a first side of the piston (114b, 314b) to a second chamber on a second, [X.] (114b, 314b) while said actuator assembly is not actuated.

3 unterstrichen):

(e) a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted, whereby said hydraulic fluid acts substantially as a solid with said thickness being substantially constant while said actuator assembly is actuated and [X.] thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in response to changes in the dimensional relationship between components of [X.] valve (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly,

[X.] hydraulic link assembly is disposed within said interior chamber,

[X.] hydraulic link assembly comprises a fluidly sealed hydraulic cylinder (160) that is fluidly sealed from said interior chamber, [X.] comprising a piston (114b, 314b) and said hydraulic fluid being disposed within said hydraulic cylinder (160),

and

[X.] hydraulic cylinder (160) is configured to be moveable relative to the valve housing.

3a unterstrichen):

(c) [X.] (114, 314),

[X.] mechanism comprising a valve spring (116) and a disk spring (150) for applying a compressive force to said dimensionally responsive member,

that originates from said valve spring (116) and said disk spring (150) to said valve member (114, 314) when said valve member (114, 314) is in [X.] position;

(e) a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted, whereby said hydraulic fluid acts substantially as a solid with said thickness being substantially constant while said actuator assembly is actuated and [X.] thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in response to changes in the dimensional relationship between components of [X.] valve (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly,

[X.] hydraulic link assembly is disposed within said interior chamber,

[X.] hydraulic link assembly comprises a fluidly sealed hydraulic cylinder (160) that is fluidly sealed from said interior chamber, [X.] comprising a piston (114b, 314b) and said hydraulic fluid being disposed within said hydraulic cylinder (160),

[X.] passive hydraulic link is configured to be adjustable by allowing movement of hydraulic fluid from a first chamber on a first side of the piston (114b, 314b) to a second chamber on a second, [X.] (114b, 314b) while said actuator assembly is not actuated, and

[X.] hydraulic cylinder (160) is configured to be moveable relative to the valve housing,

[X.] disk spring (150) bears against said hydraulic cylinder (160) and said valve (116) spring bears directly against [X.] (114b) to transmit a closing force directly to said valve member (114).

Der Wortlaut des Anspruchs 33 bleibt in sämtlichen Anspruchsfassungen nach den [X.] 1 bis 3a und 4 unverändert, lediglich die Nummerierung dieses Anspruchs ändert sich infolge der Streichung von vorangehenden Unteransprüchen.

Wegen des Wortlauts der jeweiligen weiteren Ansprüche wird auf die Akten Bezug genommen.

Die Klagen der Klägerinnen zu 1 und zu 2 stützen sich jeweils auf die Behauptung, der Gegenstand des Anspruchs 1 sei gegenüber dem Stand der Technik nicht neu und beruhe weiter nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit, sowie auf die Behauptung, der Gegenstand des Patents gehe über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung hinaus.

Mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2012 hat die Klägerin zu 1 weiter geltend gemacht, das Patent offenbare die Erfindung nicht so deutlich und vollständig, dass ein Fachmann sie ausführen könne.

Die Klägerinnen berufen sich auf die folgenden als Entgegenhaltungen zum Stand der Technik genannten Druckschriften und Dokumente:

D1)   [X.] 5,779,149 A

D2)   WO 01/29400 A2

D3)   [X.] 54 506 C1

D4)   [X.] 38 862 [X.]

D5)   [X.] 33 085 [X.]

D6)   [X.] 40 056 [X.]

D7)   [X.] 19 313 [X.]

D8)   [X.] 2001/0032612 [X.]

D9)   [X.] 28 179 [X.]

D10)   [X.] 43 142 [X.]

D11)   [X.] 5,482,213 A

D12)   [X.] 28 205 [X.]

D13)   [X.] 01 711 [X.]

[X.]/[X.])  [X.] 09/522,130

[X.])   EP 1 111 230 A2

BSS8)   [X.] 58 704 [X.]

BSS9)   [X.] 100 39 424 [X.]

[X.])  [X.] 40 054 [X.].

Weiter reichen die Parteien zur Stützung ihres jeweiligen Vorbringens die folgenden Unterlagen ein:

Die Klägerin zu 1:

K1)  [X.]

K2)  Auszug aus dem [X.] Patentregister

K3)  [X.]/095212 [X.]

K5)  Übersetzung der [X.] Patentschrift [X.] 602 07 239 T2

K6)  Registerauskunft des [X.]s

K9)  Figuren aus D2

K10)  Merkmalsanalysen der Ansprüche 1 und 33

K11)  Figuren aus dem Streitpatent

[X.])  Kopie der Klageschrift im parallelen Verletzungsverfahren gegen die Klägerin zu 1

K14)  Kopie eines Schriftsatz der Beklagten im Prüfungsverfahren vor dem Europäischen Patentamt

K20)  Diagramm zur Priorität des Streitpatents

K21)  Schnittzeichnung der angegriffenen Ausführungsform im parallelen Verletzungsverfahren gegen die Klägerin zu 1

[X.])  Kopie der Replik der hiesigen Beklagten im parallelen Verletzungsverfahren gegen die Klägerin zu 1.

Die Klägerin zu 2:

[X.])  [X.]

[X.])  Übersetzung der [X.] Patentschrift [X.] 602 07 239 T2

[X.])  Merkmalsanalysen der Ansprüche 1 und 33

[X.])  Gegenüberstellung [X.] 09/522,130 – Anspruch 1 des Streitpatents

[X.]2) [X.]/095212 [X.].

Die Beklagte:

B&B1) [X.]

B&B1a) Übersetzung der [X.] Patentschrift [X.] 602 07 239 T2

B&B2) Kopie der Erwiderung der hiesigen Klägerin zu 1 im parallelen Verletzungsverfahren

B&B3a, 3b, 4a, 4b) Merkmalsanalysen der Ansprüche 1 und 33

B&B5) Ausdruck eines Internetwörterbucheintrags zum Begriff  "solid"

B&B6) Auszug aus dem [X.] zur Anmeldung des Streitpatents

B&B7, 8) Registerauszüge des [X.] zur Prioritätsanmeldung des Streitpatents

B&B9) [X.] 6,298,829 B1, Patentschrift zur Anmeldung [X.] 09/522,130 ([X.], [X.])

B&B10 bis 14) Anspruchssätze gemäß [X.] 1, 2, 3, 3a und 4

B&B 15a, 15b, 16a, 16b) Kopien von Schriftsätzen der hiesigen Beklagten und von [X.] in den parallelen Verletzungsverfahren

[X.] Krytox Performance Lubricants.

Die Klägerinnen beantragen übereinstimmend,

das [X.] Patent EP 1 389 274 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klagen abzuweisen, hilfsweise nach Maßgabe der [X.], 2, 3, 3a und 4 gemäß Schriftsatz vom 14. August 2012.

Sie tritt dem Vorbringen der Kläger in vollem Umfang entgegen und ist der Auffassung, der Gegenstand des Patents gehe nicht über den Inhalt der ursprünglichen Anmeldung hinaus und sei wenigstens in den hilfsweise verteidigten Fassungen patentfähig.

Beide Klägerinnen beantragen,

das [X.] Patent EP 1 389 274 auch gemäß den [X.] mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] in vollem Umfang für nichtig zu erklären.

Hinsichtlich des von der Klägerin zu 1 mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2012 eingeführten [X.] der nicht ausreichenden Offenbarung beantragt weiterhin die Beklagte

die Zurückweisung dieses [X.] wegen Verspätung.

Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den Inhalt der Akten verwiesen.

Mit Beschluss vom 19. März 2013 wurde der Tenor berichtigt (vgl. Busse/ [X.], [X.], 7. Aufl., § 95 Rdnr. 6).

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig. Sie ist auch begründet, soweit der Hauptantrag und die [X.], 2, 3 und 3a betroffen sind. Der Gegenstand des Patentanspruchs 1 in der Fassung des [X.] ist nicht neu gegenüber der [X.] (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a, Art. 52, 54 EPÜ). Der Gegenstand des Anspruchs 1 in der Fassung der [X.], 2, 3 und 3a beruht für den hier einschlägigen Fachmann nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG [X.]. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a, Art. 52, 56 EPÜ). Auch der Gegenstand des nebengeordneten Anspruchs 33 in der Fassung der Ansprüche nach dem Hauptantrag bzw. des jeweiligen entsprechenden Anspruchs 31 in der Fassung der Ansprüche nach den [X.] 1, 2, 3 und 3a erweist sich als nicht patentfähig (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. a, Art. 52, 54, 56 EPÜ).

Unbegründet ist die Klage aber, soweit der Anspruch 1 und der nebengeordnete Anspruch 28 in der Fassung des [X.] betroffen sind.

[X.]

1. Das Streitpatent betrifft ein Hochdruck-Kraftstoffeinspritzventil zum Einspritzen von Kraftstoff in eine [X.] eines Verbrennungsmotors und ein Verfahren zum Betätigen dieses Einspritzventils.

Wie die Beschreibungseinleitung des Streitpatents mit Hinweis auf einen Stand der Technik [X.] ([X.]) ausführt, wird bei derartigen [X.] das [X.] in der Regel aktiv hydraulisch betätigt, indem zwischen eine piezoelektrische oder magnetostriktive Betätigungseinrichtung und das zu betätigende [X.] eine aktive hydraulische Betätigungseinrichtung zwischengeschaltet wird, bestehend aus einem von der piezoelektrischen oder magnetostriktiven Betätigungseinrichtung betätigten Steuerventil, das die Beaufschlagung eines hydraulischen Zylinders mit einem hydraulischen Fluids steuert, und dem besagten hydraulischen Zylinder, der wiederum das [X.] betätigt, siehe die [X.] ([X.]), Absätze 0006 bis 0009.

Die Zwischenschaltung einer solchen aktiven hydraulischen Betätigungseinrichtung führt laut der Streitpatentschrift zu Verzögerungen bei der Betätigung des Kraftstoffeinspritzventils, siehe die [X.], Absätze 0006 und 0009.

Darüber hinaus könne zwar bei der Einspritzung von Dieselkraftstoff dieser auch als hydraulisches Fluid verwendet werden, wenn jedoch ein gasförmiger Kraftstoff eingespritzt werden soll, sei ein zusätzliches hydraulisches System mit zusätzlichen Komponenten wie Pumpe, Speicher und Ventilen und einer Abdichtung zwischen dem hydraulischen Fluid und dem gasförmigen Kraftstoff notwendig. Daher bestehe ein Bedarf nach einer Einspritzeinrichtung, bei der das [X.] ohne eine zwischengeschaltete aktive hydraulische Betätigungseinrichtung direkt von der piezoelektrischen oder magnetostriktiven Betätigungseinrichtung betätigt werde, siehe die [X.], Absätze 0006 und 0009.

Aus der [X.] [X.] ([X.]) sei zwar ein direkt betätigtes Einspritzventil bekannt, dieses bedinge jedoch eine hohlrohrförmige (hollow tubular) und somit in der Herstellung teure Form eines in seiner Abmessung ansprechenden [X.] der piezoelektrischen oder magnetostriktiven Betätigungseinrichtung, da dieses Element in einem ringförmigen Raum um das als [X.] ausgeführte [X.] herum angeordnet werden müsse. Wie in der Patentschrift hierzu festgestellt wird, würde ein festkörperförmiges ("solid-shaped") Betätigungselement in der Herstellung einfacher und kostengünstiger sein, siehe die [X.], Absatz 0010.

2. Ein entsprechendes Kraftstoffeinspritzventil ist im erteilten Anspruch 1 des Streitpatents angegeben, der in der erteilten und nach Hauptantrag geltenden Fassung die folgenden Merkmale aufweist:

[X.] An injection valve (100) for injecting fuel into a combustion chamber of an internal combustion engine, [X.] (100) comprising:

M1 a valve housing (102) comprising:

[X.]  a fuel inlet port (108, 208);

[X.]  an [X.] (108, 208);

And

[X.]  a valve seat (112) for cooperating with a valve member (114, 314) to seal said interior chamber from said combustion chamber when [X.] (100) is closed;

[X.] said valve member (114, 314)

[X.].a  having one end disposed within said valve housing (102)

[X.].b  and an opposite end extendable from said valve seat (112) toward said combustion chamber,

[X.].c  wherein said valve member (114, 314) comprises a sealing surface

[X.]  that fluidly seals against said valve seat (112) when [X.] (100) is closed and

[X.].c.bb  that is liftable [X.] seat (112) when [X.] (100) is open;

M3.a  [X.] member (114, 314),

[X.]  [X.] mechanism applying a closing force  to said valve member (114, 314) when said valve member (114, 314) is in [X.] position;

[X.] an [X.] (114, 314), wherein said actuator assembly comprises a dimensionally responsive solid member

[X.].a  that is actuatable to apply an opening force to said valve member (114, 314)

[X.].b  stronger than said closing force, for moving said valve member (114, 314) to said open position; and

[X.] a hydraulic link assembly comprising a passive hydraulic link

[X.].a  having a hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmitted,

[X.].b  [X.] actuated

[X.]  and wherein said thickness of said hydraulic link is adjustable while said actuator assembly is not actuated in response to changes in the dimensional relationship between components of [X.] (100) to maintain a desired valve lift upon actuation of said actuator assembly.

33 des Streitpatents angegeben, der in der erteilten und nach Hauptantrag geltenden Fassung die folgenden Merkmale aufweist:

[X.] A method of operating the fuel injection valve (100) of claim 1wherein [X.] (100) comprises a longitudinal axis, said method comprising:

[X.] actuating [X.] (100) by activating said actuator assembly to cause said dimensionally responsive member to expand in [X.] in the direction of said longitudinal axis;

Mb transferring movement caused by expansion of said dimensionally responsive solid member through said passive hydraulic link to cause a corresponding movement of said valve member (114, 314) to open [X.] (100) by lifting said valve member (114, 314) [X.] seat (112) while simultaneously compressing [X.] mechanism;

Mc de-actuating [X.] (100) by deactivating said actuator assembly to cause said dimensionally responsive solid member to contract in [X.], to unload [X.] mechanism, and cause a corresponding movement of said valve member (114, 314) to close said valve (100); and

[X.] providing sufficient time between consecutive valve openings to allow flow of at least some of said hydraulic fluid within [X.] to adjust said hydraulic fluid thickness through which said opening and closing forces are transmittable.

Der Wortlaut dieses nebengeordneten Verfahrensanspruchs bleibt in den Anspruchsfassungen nach den [X.] unverändert.

1 weist in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] gegenüber der erteilten und nach Hauptantrag geltenden Fassung am Ende ein weiteres Merkmal [X.] auf:

[X.]  wherein [X.] comprises a fluidly sealed hydraulic cylinder [X.]) that is fluidly sealed from said interior chamber, [X.] comprising a piston (114b, 314b) and said hydraulic fluid being disposed within said hydraulic cylinder [X.]).

[X.] weist der Anspruch 1 gegenüber der nach dem Hilfsantrag [X.] geltenden Fassung zwischen den Merkmalen [X.] und [X.] ein weiteres Merkmal [X.].d auf:

[X.].d  wherein [X.] is disposed within said interior chamber.

[X.] weist der Anspruch 1 gegenüber der nach dem Hilfsantrag [X.] geltenden Fassung am Ende nach dem Merkmal [X.] ein weiteres Merkmal [X.].f auf:

[X.].f  wherein said passive hydraulic link is configured to be adjustable by allowing movement of hydraulic fluid from a first chamber on a first side of the piston (114b, 314b) to a second chamber on a second, [X.] (114b, 314b) while said actuator assembly is not actuated.

[X.] weist der Anspruch 1 gegenüber der nach dem Hilfsantrag [X.] geltenden Fassung am Ende nach dem Merkmal [X.].f ein weiteres Merkmal [X.].g auf:

[X.].g  wherein said hydraulic cylinder [X.]) is configured to be moveable relative to the valve housing.

[X.] weist der Anspruch 1 gegenüber der nach dem Hilfsantrag [X.] geltenden Fassung in der [X.] zusätzlich zu den Merkmalen M3.a und [X.] zwei weitere Merkmale M3.a.aa und [X.].aa auf und darüber hinaus am Ende nach dem Merkmal [X.].g ein weiteres Merkmal [X.].h:

M3.a.  [X.] member (114, 314),

M3.a.aa  [X.] mechanism comprising a valve spring (116) and a disk spring (150) for applying a compressive force to said dimensionally responsive member,

[X.]  [X.] mechanism applying a closing force  to said valve member (114, 314) when said valve member (114, 314) is in [X.] position;

[X.].aa  the closing force originates from said valve spring (116) and said disk spring (150).

[X.].h  wherein said disk spring (150) bears against said hydraulic cylinder [X.]) and said valve (116) spring bears directly against [X.] (114b) to transmit a closing force directly to said valve member (114).

3. Als Fachmann beschäftigte sich mit dem Gebiet des Streitpatents zum Anmeldezeitpunkt ein Dipl.-Ing. (TU) [X.]schinenbau der Fachrichtung [X.] mit mehrjähriger Erfahrung in der Entwicklung und Konstruktion von [X.] zum Einspritzen von Kraftstoff in die [X.] eines Verbrennungsmotors.

4. Dieser Fachmann versteht die Merkmale der Ansprüche 1 und 33 in ihren jeweiligen Fassungen wie folgt:

4.0 Gemäß dem Merkmal [X.] des Anspruchs 1 nach Hauptantrag betrifft der Anspruch 1 ein Einspritzventil (100), das so ausgebildet sein soll, dass es zum Einspritzen von Kraftstoff in eine [X.] eines Verbrennungsmotors geeignet ist. Der Begriff "Kraftstoff" umfasst hierbei nach dem Verständnis des Fachmanns insbesondere sowohl flüssige Kraftstoffe wie z. [X.] oder Dieselkraftstoff, als auch gasförmige Kraftstoffe – in der Beschreibungseinleitung des Streitpatents wird zwar ein Schwerpunkt auf die Eignung des erfindungsgemäßen Einspritzventils zum Einspritzen von gasförmigem Kraftstoff gelegt, hierauf ist der Gegenstand des Anspruchs 1 jedoch nicht beschränkt, vergl. [X.], Absätze 0017 und 0027. Dabei verlangt Merkmal [X.] nicht, dass das beanspruchte Einspritzventil zum Einspritzen aller bekannten Kraftstoffarten geeignet sein muss, sondern lediglich die Eignung zum Einspritzen einer beliebigen Kraftstoffart. Unter den Anspruch 1 fallen somit verschiedene Einspritzventile zum Einspritzen jeweils einer Kraftstoffart.

M1 und [X.] weist das Einspritzventil (100) ein Ventilgehäuse (102) mit einem [X.] (108, 208) auf.

[X.] definiert eine Innenkammer ("interior chamber") des Ventilgehäuses (102) dadurch, dass diese mit dem [X.] (108, 208) in [X.] steht. Mit dem Begriff Innenkammer wird somit nicht der gesamte Innenraum des Ventilgehäuses bezeichnet, sondern lediglich derjenige Teil des Innenraums, der mit Kraftstoff in Berührung kommt – ein vom Kraftstoff abgedichteter Teil des Innenraums, wie [X.] der gesamte in [X.]. 2 des Streitpatents oberhalb der Dichtung 270 gelegene Teil, fällt nicht darunter.

[X.], [X.], [X.].c, [X.] und [X.].c.bb geben an, dass das Ventilelement (114, 314) des Einspritzventils als ein mit einem gehäuseseitigen [X.] (112) [X.] ausgebildet ist.

[X.].a und [X.].b ist der Anspruch 1 nur auf Einspritzventile mit nach außen, zur [X.] hin öffnendem Ventilelement gerichtet. Im Gegensatz zu nach innen öffnenden Ventilelementen, die vollständig innerhalb des Ventilgehäuses des Einspritzventils angeordnet sein können, vergl. den in den Absätzen 0008 und 0010 der Beschreibungseinleitung der [X.] genannten Stand der Technik [X.], [X.]. 1, Ziffer 3, und [X.], [X.]. 1, Ziffer 114, ist daher bei dem anspruchsgemäß nach außen öffnenden Ventilelement (114, 314) lediglich das eine Ende innerhalb des Ventilgehäuses (102) angeordnet (Merkmal [X.].a). Das andere, entgegengesetzte Ende befindet sich dagegen außerhalb des Ventilgehäuses (102) in der [X.] und bewegt sich beim Öffnen des [X.] (114, 314) vom [X.] (112) weg in die [X.] hinein (Merkmal [X.].b).

M3.a und [X.] ist dem Ventilelement (114, 314) ein Vorspannmechanismus zugeordnet, der eine Schließkraft auf das Ventilelement (114, 314) aufbringt, wenn sich das Ventilelement (114, 314) in der geschlossenen Position befindet. Der Begriff "Schließkraft" (closing force) bezeichnet dabei die Richtung, in die [X.] wirkt. Nach dem Verständnis des Fachmanns kann ein solcher Vorspannmechanismus zum Beispiel als eine Feder ausgeführt sein, die das Ventilelement in Richtung seines [X.]es drückt, vergl. den in den Absätzen 0008 und 0010 der Beschreibungseinleitung der [X.] genannten Stand der Technik [X.], [X.]. 1, Feder 26, und [X.], [X.]. 1, Feder 116. Ist der Vorspannmechanismus als Feder ausgeführt, so wirkt [X.] dieser Feder ständig auf das Ventilelement (114, 314), also nicht nur wenn sich dieses in der geschlossenen Position befindet, wie Merkmal [X.] verlangt, sondern darüber hinaus auch wenn das Ventilelement sich in der geöffneten Position befindet.

[X.] eine Betätigungsbaugruppe zugeordnet, die ein in den Abmessungen ansprechendes Element aufweist. Dieses Element kann nach der Beschreibungseinleitung beispielsweise aus einem magnetostriktiven oder piezoelektrischen [X.]terial gebildet sein, das sich bei entsprechender Ansteuerung ausdehnt bzw. zusammenzieht, [X.], Absätze 0013, 0044.

Das Betätigungselement wird im Merkmal [X.] in der maßgeblichen [X.] weiter als "solid" beschrieben. Das Adjektiv "solid" besitzt dabei grundsätzlich mehrere Bedeutungen, es kann je nach Kontext u.a. "fest" (statt flüssig) oder "massiv" (statt hohl) bedeuten.

Im vorliegenden Fall spielt das Gegensatzpaar "fest-flüssig" in der Patentschrift im Zusammenhang mit dem Betätigungselement keine Rolle und nach dem Verständnis des Fachmanns sind für den Einsatz in [X.] in Frage kommende Betätigungselemente ohnehin fest. Der Fachmann entnimmt jedoch sowohl der Beschreibungseinleitung des Patents, [X.], Abs. 0010, als auch der Beschreibung des Ausführungsbeispiels, [X.], Abs. 0046, dass es gerade ein Vorteil des erfindungsgemäßen Einspritzventils sei, dass es den Einsatz eines massiven [X.] ermögliche, welches im Vergleich zu einem aus dem Stand der Technik [X.] bekannten hohlrohrförmigen Betätigungselement einfacher und kostengünstiger sei.

Daher entnimmt der Fachmann dem Merkmal [X.], dass das in den Abmessungen ansprechende Element massiv – im Gegensatz zu hohl – ausgebildet sein soll.

[X.].a gibt an, dass das Betätigungselement betätigbar ist, um eine Öffnungskraft auf das Ventilelement (114, 314) aufzubringen. Dass diese Öffnungskraft von dem Betätigungselement aufgebracht wird, schließt Einspritzventile mit einer zwischen Betätigungselement und Ventilelement angeordneten aktiven hydraulischen Betätigungseinrichtung aus, wie sie aus der in der Beschreibungseinleitung der [X.], Absatz 0008, genannten [X.] bekannt sind, siehe dort die [X.]ur 1, Steuerventil 1, [X.] 5 und [X.] 6.

[X.].b muss die Öffnungskraft stärker als die in entgegengesetzter Richtung vom Vorspannmechanismus auf das Ventilelement ausgeübte Schließkraft sein, um das Ventilelement (114, 314) in die geöffnete Position zu bewegen.

[X.] bis [X.] beschriebene hydraulische [X.] dient zum Ausgleich von Veränderungen in den Dimensionen der Bauteile des Einspritzventils, die sich aus Fertigungstoleranzen, Verschleiß oder Wärmedehnung ergeben können, vergl. [X.], Absatz 0054, und Merkmal [X.]. Die Bezeichnung der hydraulischen Verbindung als "passiv" in Merkmal [X.] schafft dabei eine nochmalige Abgrenzung von [X.] mit einer aktiven hydraulischen Betätigungseinrichtung, wie sie aus der in der Beschreibungseinleitung genannten [X.] bekannt sind.

Welche Komponenten des Einspritzventils die [X.] verbinden soll, ist im Anspruch 1 nicht angegeben; unter den Anspruch 1 fällt jedoch auch eine Anordnung, bei der die [X.] wie im Ausführungsbeispiel gemäß der [X.]ur 1 der [X.] zwischen dem Betätigungselement und dem Ventilelement (114, 314) angeordnet ist und diese verbindet.

Ein solches dem Fachmann grundsätzlich bekanntes Ausgleichselement, vergl. in der in Absatz 0010 der Beschreibungseinleitung der [X.] genannten [X.] die Zusammenfassung und die [X.]ur 1, besteht aus zwei im Abstand zueinander veränderlichen Wänden, zwischen denen ein in der Regel spaltförmiger Raum gebildet ist, in dem ein hydraulisches Fluid nahezu dicht eingeschlossen ist.

Im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 des Streitpatents wird dieser Raum durch den Spalt 164b zwischen dem Zylinder 160 und dem Kolben 114b gebildet. Auf diese konstruktive Lösung mit einem Zylinder und einem Kolben ist der Gegenstand des Anspruchs 1 jedoch nicht beschränkt.

[X.].a weist die hydraulische Verbindung eine hydraulische Fluiddicke auf, durch die die Öffnungs- und Schließkräfte übertragen werden. Die hier genannte Dicke ergibt sich aus dem Abstand der Wände des Ausgleichselements, im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 des Streitpatents entspricht die Dicke der des [X.] 164b. Die Öffnungs- und Schließkräfte werden immer dann übertragen, wenn das in seinen Abmessungen ansprechende Betätigungselement angesteuert wird und es das Ventilelement (114, 314) von seinem [X.] (112) abhebt. In diesem Zustand wird die in Öffnungsrichtung wirkende Kraft des Betätigungselements vom Betätigungselement über das hydraulische Fluid im Spalt 164b auf das Ventilelement (114, 314) übertragen und weiter wird umgekehrt die in Schließrichtung auf das Ventilelement (114, 314) wirkende Kraft des Vorspannmechanismus nicht mehr wie bei geschlossenem Ventilelement (114, 314) vom [X.] (312) aufgenommen, sondern über das hydraulische Fluid im Spalt 164b auf das Betätigungselement übertragen.

[X.].b. Dies setzt allerdings nach dem Verständnis des Fachmanns voraus, dass das hydraulische Fluid selbst sich – wie auch die Bezeichnung "hydraulisch" fordert – wie eine Flüssigkeit verhält, nämlich nahezu inkompressibel. Denn sonst könnte nicht, wie im Merkmal 5.b weiter gefordert, die Dicke des hydraulischen Fluids während der Betätigung im Wesentlichen konstant sein (im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 die Dicke des Spalt 164b zwischen dem Zylinder 160 und dem Kolben 114b). Daraus ergibt sich für den Sonderfall, dass der einzuspritzende Kraftstoff ein gasförmiger Kraftstoff ist, dass dieser gasförmige Kraftstoff nicht als hydraulisches Fluid für das Ausgleichselement in Frage kommt. Dieser Sonderfall ist allerdings erst im Anspruch 22 beschrieben; der Anspruch 1 dagegen umfasst auch Einspritzventile zum Einspritzen von flüssigem Kraftstoff, der somit gemäß den Anforderungen der Merkmale [X.].a und [X.].b des Anspruchs 1 auch als hydraulisches Fluid für das Ausgleichselement in Frage kommt.

[X.] soll die Dicke der [X.], während die Betätigungsbaugruppe nicht betätigt wird, im Ansprechen auf Änderungen der [X.] zwischen den Komponenten des Einspritzventils (100) einstellbar sein, um einen gewünschten [X.] bei Betätigung der Betätigungsbaugruppe aufrechtzuerhalten. Wie der Fachmann den Absätzen 0051 und 0052 der [X.] entnimmt, wird diese Funktionalität dadurch erreicht, dass der das hydraulische Fluid enthaltende Raum, im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 der Spalt 164b zwischen dem Zylinder 160 und dem Kolben 114b, nicht völlig dicht, sondern nur nahezu dicht abgeschlossen ist. Eine sehr kleine Öffnung verbindet diesen Raum mit einem weiteren Raum, so dass während der kurzen Ventilöffnungszeiten ein durch diese Verbindungsöffnung ausströmendes Fluidvolumen von vernachlässigbarer Größenordnung ist, vergl. [X.], Absätze 0057 bis 0059, wohingegen während der vergleichsweise langen Pausen zwischen den einzelnen Ventilöffnungsvorgängen jedoch eine langsame Relativbewegung zwischen Betätigungselement und Ventilelement, [X.] durch differentielle Wärmedehnung, mittels eines Zu- bzw. Abflusses von hydraulischem Fluid ausgeglichen werden kann, vergl. [X.], Absatz 0062. Im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 ist die Verbindungsöffnung durch den [X.] zwischen dem Außendurchmesser des Kolbens 114b und dem Innendurchmesser des Zylinders 160 gebildet und der weitere Raum ist ebenfalls im Zylinder 160 vorgesehen, siehe den Spalt 164a. Weiterhin sind im Ausführungsbeispiel die mit dem hydraulischen Fluid gefüllten Räume gegenüber dem Kraftstoff in der Innenkammer des Einspritzventilgehäuses abgedichtet. Für den im Anspruch 22 angegebenen Sonderfall, dass der einzuspritzende Kraftstoff ein gasförmiger Kraftstoff ist, ist eine solche Abdichtung erforderlich, der Anspruch 1 verlangt dagegen weder eine Abdichtung zwischen dem Ausgleichsraum des Ausgleichselements und der Innenkammer des Einspritzventils, noch ein konstruktiv als Zylinder und Kolben ausgeführtes Ausgleichselement, beides wird in den Ansprüchen gemäß der erteilten und mit Hauptantrag geltenden Fassung ausdrücklich erst im [X.] verlangt.

4.1 Gemäß dem zusätzlichen Merkmal [X.] des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] weist die [X.]sbaugruppe einen Hydraulikzylinder [X.]) mit Fluidabdichtung auf, der gegenüber der Innenkammer fluidisch abgedichtet ist, wobei die [X.]sbaugruppe einen Kolben (114b, 314b) aufweist, und das hydraulische Fluid im Hydraulikzylinder [X.]) angeordnet ist.

4.2 Gemäß dem zusätzlichen Merkmal [X.].d des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] ist die [X.]sbaugruppe innerhalb der Innenkammer des Einspritzventils angeordnet, also in demjenigen Teil des Innenraums des Einspritzventils, der mit dem Kraftstoff in Berührung kommt. Das ist beispielsweise beim Ausführungsbeispiel gemäß der [X.]ur 1 der [X.] der Fall, nicht jedoch beim Ausführungsbeispiel gemäß der [X.]ur 2, wo die [X.]sbaugruppe in einem Raum angeordnet ist, der mittels der Dichtung 270 gegenüber dem Kraftstoff abgedichtet ist.

4.3 Gemäß dem zusätzlichen Merkmal [X.].f des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] ist die hydraulische Verbindung dazu eingerichtet, dadurch einstellbar zu sein, dass sie eine Bewegung hydraulischen Fluids von einer ersten Kammer auf einer ersten Seite des Kolbens (114b, 314b) zu einer zweiten Kammer auf einer zweiten Seite des Kolbens (114b, 314b) zulässt, während die Betätigungsbaugruppe nicht betätigt ist. Im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 der [X.] ist die erste Kammer der Spalt 164b, die zweite Kammer der Spalt 164a.

4.3a Gemäß dem zusätzlichen Merkmal [X.].g des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] ist der hydraulische Zylinder [X.]) dazu eingerichtet, gegenüber dem Ventilgehäuse (102) des Einspritzventils beweglich zu sein. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn wie im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 der [X.] bei jedem Einspritzvorgang die gesamte [X.]baugruppe mitsamt hydraulischem Zylinder [X.]) und Kolben (114b) von dem in seinen Abmessungen ansprechenden Element der Betätigungsbaugruppe gegenüber dem Ventilgehäuse (102) verschoben wird.

4.4 Gemäß dem zusätzlichen Merkmal M3.a.aa des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] umfasst der im Merkmal M3.a genannte Vorspannmechanismus eine [X.] (116) und eine [X.] (150) zum Aufbringen einer [X.] auf das in seinen Abmessungen ansprechende Betätigungselement.

[X.].aa des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] stammt die Schließkraft, die gemäß Merkmal [X.] vom Vorspannmechanismus auf das Ventilelement (114, 314) aufgebracht wird, wenn sich das Ventilelement (114, 314) in der geschlossenen Position befindet, von der [X.] (116) und der [X.] (150). Demnach üben beide Federn [X.] in Schließrichtung auf das Ventilelement (114) aus, und zwar wegen der Formulierung "wenn" des Merkmal [X.] zumindest immer dann, wenn das Ventilelement (114) sich in der geschlossenen Position befindet.

Dass die bei geschlossenem Ventilelement (114) in Schließrichtung auf das Ventilelement (114) aufgebrachte Kraft von beiden Federn stammt, setzt nach dem Verständnis des Fachmanns voraus, dass bei geschlossenem Ventilelement (114) beide Federn direkt oder zumindest indirekt, über zwischengeschaltete Bauteile, gegen das Ventilelement (114) drücken.

[X.].h des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] drückt die [X.] (116) direkt gegen den Kolben (114b), um so eine Schließkraft direkt auf das Ventilelement (114b) zu übertragen. Diese direkte Übertragung ergibt sich im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 daraus, dass der Kolben (114b) ein Teil des [X.] (114) ist.

[X.].h die [X.] (150) gegen den Hydraulikzylinder [X.]) – also nicht gegen das Ventilelement (114). Die im Merkmal M3.a.aa angegebene Wirkung, wonach die auf das Ventilelement (114) aufgebrachte Schließkraft auch von der [X.] (150) stammen muss, wird im Ausführungsbeispiel gemäß [X.]ur 1 dadurch erreicht, dass die [X.] (116) sich ihrerseits an dem Hydraulikzylinder [X.]) abstützt – dadurch wird [X.] der [X.] (150) verzweigt, sie wird einesteils über die [X.] und die Betätigungsbaugruppe, [X.] über das die [X.] (116) und das Ventilelement (114) in das Ventilgehäuse (102) des Einspritzventils eingeleitet. Im Ausführungsbeispiel liegt somit hinsichtlich der [X.] und der [X.] eine Serienschaltung vor, darauf ist jedoch der Gegenstand des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag [X.] nicht beschränkt, da ihm nicht zu entnehmen ist, dass die [X.] (116), die direkt auf den Kolben (114b) drückt, sich dazu an dem Hydraulikzylinder [X.]) abstützt. Ausgehend vom Ausführungsbeispiel gemäß [X.]. 1 der [X.] scheint zwar eine andere Anordnung gar nicht möglich, da der Kolben (114b) vollständig innerhalb des [X.] [X.]) angeordnet ist, auch hierauf ist jedoch der Gegenstand des Anspruchs 1 nicht beschränkt, da der Kolben [X.]) durch die Angabe seiner zwei Seiten mit unbestimmten Artikeln im Merkmal [X.].f nicht abschließend beschrieben ist, sich also auch nach außerhalb des [X.] [X.]) erstrecken kann. Insofern umfasst der Anspruch 1 nach dem Hilfsantrag [X.] gemäß dem Merkmal [X.].h auch Einspritzventile, bei denen die [X.] (116) sich am Ventilgehäuse abstützt, wie im Stand der Technik üblich, vergl. den in der [X.] genannten Stand der Technik [X.], [X.], und die in Schließrichtung wirkende Kraft der [X.] (150) auf anderem Wege als über die [X.] von dem Hydraulikzylinder [X.]) auf das Ventilelement (114) übertragen wird.

4.5 Der nebengeordnete Verfahrensanspruch, Anspruch 33 im Anspruchssatz gemäß dem Hauptantrag, dessen Wortlaut in sämtlichen weiteren Anspruchsfassungen gemäß den Hilfsanträgen [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] gleich bleibt, ist auf ein Verfahren zum Betätigen eines Kraftstoffeinspritzventils gerichtet. Merkmal [X.] verlangt nicht irgendein Einspritzventil, sondern ein Einspritzventil gemäß dem Anspruch 1 zu betätigen.

[X.] bis [X.] des Anspruchs 33 aus Sicht des Fachmanns die beim Betätigen des dieses Einspritzventils durch Aktivieren und Deaktivieren der Betätigungsbaugruppe zwangsläufig eintretenden Vorgänge.

I[X.]

1. Der Gegenstand des europäischen Patents in seiner erteilten und gemäß Hauptantrag geltenden Fassung geht über den Inhalt der Anmeldung in der ursprünglich eingereichten Fassung nicht hinaus (Art. II § 6 Abs. 1 Nr. 1 IntPatÜG i. V. m. Art. 138 Abs. 1 Buchst. c EPÜ).

Die Beschreibung des in seinen Abmessungen ansprechenden Elements als massiv ("solid") im Merkmal [X.] des Anspruchs 1 geht über die [X.]/[X.]/00378 (veröffentlicht als [X.] 02/095212 [X.] / [X.], [X.], [X.]212) nicht hinaus. Zwar wird in den von den Klägerinnen zitierten Sätzen der [X.], nämlich Seite 13, Zeilen 9 bis 12 und Seite 14, Zeilen 1 bis 3, das Wort "solid" tatsächlich nur im Zusammenhang mit einem speziell als "magnetostrictive member" ausgeführten in seinen Abmessungen ansprechenden Element verwendet, diese zwei Sätze für sich allein offenbaren somit tatsächlich nicht allgemein ein massives, in seinen Abmessungen ansprechendes Element in ansonsten beliebiger Ausführung.

Jedoch wird der diese Sätze enthaltende, die [X.] beschreibende Abschnitt auf Seite 13 oben mit der allgemeinen Angabe eingeleitet, die in [X.]ur 1 dargestellte [X.] enthalte ein Element, das sich ausdehne oder zusammenziehe, lediglich beispielsweise ist dazu angegeben, es könne sich dabei um ein magnetostriktives [X.]terial oder einen piezoelektrischen Stapel handeln. Die gemäß der weiteren Beschreibung auf den Seiten 13, 14 massive ("solid") Ausführung des in [X.]. 1 dargestellten Elements ist dem Fachmann daher unabhängig von der Ausführung als magnetostriktiver Aktuator allgemein offenbart.

2. Der Gegenstand des Patents ist in den Fassungen nach den Hilfsanträgen [X.], [X.], [X.], [X.] und [X.] durch jeweils zusätzlich in den Anspruch 1 aufgenommene Merkmale beschränkt. Diese Merkmale sind sowohl ursprünglich als auch im Patent offenbart, das Merkmal [X.].d ergibt sich aus Anspruch 14 der Anmeldung sowie auch aus Anspruch 15 der [X.] jeweils in Verbindung mit [X.]ur 1; das Merkmal [X.] ergibt sich aus Anspruch 4 der Anmeldung sowie auch aus Anspruch 4 der [X.]. Die weiteren Merkmale M3.a.aa, [X.].aa, [X.].f, [X.].g und [X.].h ergeben sich aus der Beschreibung der Funktionsweise des Einspritzventils auf Seite 17, Zeile 25, bis Seite 18, Zeile 16, und Seite 19, Zeilen 20 bis 30 der Anmeldung bzw. in Absätzen 0057, 0058 und 62 der [X.], jeweils in Verbindung mit der [X.]ur 1. Die Fassungen des Anspruchs 1 nach den Hilfsanträgen [X.] bis [X.] erweisen sich daher als zulässig.

II[X.]

1. Hinsichtlich der Frage der Neuheit und des [X.] auf erfinderischer Tätigkeit haben die Klägerinnen geltend gemacht, dass dem Gegenstand des Patents die in Anspruch genommene Priorität der Anmeldung [X.] 09/863,187 (veröffentlicht als [X.] 2001/0032612 [X.], [X.]) nicht zukomme, weil diese nicht die erste Anmeldung der Erfindung sei (Art. 87 EPÜ). Vielmehr sei die mit dem Patent beanspruchte Erfindung bereits in der Anmeldung [X.] 09/522,130 ([X.]) vollständig offenbart gewesen.

[X.] detailliert beschriebenen Ausführungsbeispiel eines Einspritzventils gemäß den [X.]uren 1 bis 3 unterscheidet sich der Gegenstand des Anspruchs 1 in der erteilten Fassung dadurch, dass gemäß dem Merkmal [X.].b das Ventilelement nach außen, zur [X.] hin öffnet, und dadurch, dass gemäß dem Merkmal [X.] das Betätigungselement massiv ausgeführt ist. Bei dem in [X.] beschriebenen Ausführungsbeispiel dagegen öffnet das Ventilelement 114 nach innen und das Betätigungselement 130 ist hohlrohrförmig ausgeführt.

[X.] kann das Ventilelement allerdings auch umgekehrt als nach außen, zur [X.] hin öffnend ausgeführt werden. Somit ist auch das Merkmal [X.].b in [X.] offenbart. Damit ist jedoch eine massive Ausführung des Betätigungselements entsprechend dem Merkmal [X.] weder offenbart, noch ergibt sie sich zwangsläufig aus der Umkehrung der Öffnungsrichtung des [X.]:

[X.] offenbart dem Fachmann in Verbindung mit der Beschreibung ab Seite 21 im Wesentlichen ein Einspritzventil mit einem Betätigungselement 130, das sich nach unten gegen das Gehäuse des Einspritzventils abstützt. Bei Betätigung verschiebt das obere Ende des Betätigungselements 130 einen dort angeordneten [X.] 160 nach oben und bewegt dabei einen in dem [X.] 160 aufgenommenen Kolben 114b. Dieser Kolben weist eine nach unten führende Kolbenstange auf, die [X.] 114, die zu einer zur [X.] des Verbrennungsmotors zeigenden Einspritzöffnung 110 führt, und eine nach oben führende Kolbenstange ohne Bezugszeichen, die zu einer [X.] 116 führt, deren Vorspannung nach Abnehmen eines Deckels 104 über eine Einstellschraube 120 einstellbar ist.

Die nach unten führende Kolbenstange / [X.] 114 muss, da der Kolben 114b über dem Betätigungselement 130 angeordnet ist, durch das Betätigungselement 130 hindurch nach unten geführt werden, dementsprechend muss das Betätigungselement 130 hohl ausgeführt sein.

Der Fachmann entnimmt der Beschreibung der [X.], Seite 1, Zeilen 20 bis 23, und Seite 21, Zeile 4, bis Seite 23, Zeile 18, dass die Einspritzöffnung 110 am unteren Ende des Einspritzventils angeordnet ist, um eine Einspritzung in die [X.] des Verbrennungsmotors zu ermöglichen, und dass die [X.] 116 und ihre Einstellschraube 120 am oberen Ende des Einspritzventils angeordnet sind, um eine Einstellung der [X.]vorspannung nach Abnehmen des Deckels 104, also ohne Ausbau aus dem Verbrennungsmotor oder gar weitere Demontage des Einspritzventils, zu ermöglichen.

Wird die nach innen öffnende [X.] entsprechend Seite 22 der [X.] durch eine nach außen öffnende [X.] ersetzt, die zum Öffnen nach unten statt nach oben bewegt werden muss, so ergibt sich daher der folgende Aufbau des Einspritzventils:

Das Betätigungselement 130 muss sich nun nach oben gegen das Gehäuse des Einspritzventils abstützen. Bei Betätigung verschiebt das untere Ende des [X.] den nun dort unten angeordneten [X.] 160 nach oben und bewegt dabei den wie vor in dem [X.] 160 aufgenommenen Kolben 114b. Dieser Kolben weist wie vor eine nach unten führende Kolbenstange auf, nämlich die nunmehr unterhalb der Betätigungseinrichtung liegende [X.] 114, die zu einer zur [X.] des Verbrennungsmotors zeigenden Einspritzöffnung führt. Der Kolben weist weiterhin wie vor eine nach oben führende Kolbenstange auf, die zu einer [X.] führt, deren Vorspannung nach Abnehmen des Deckels 104 über eine Einstellschraube einstellbar ist.

Da nun der Kolben 114b unter dem Betätigungselement 130 angeordnet ist, muss nunmehr die nach oben zur [X.] führende Kolbenstange durch das Betätigungselement 130 hindurch nach oben geführt werden; dementsprechend ist das Betätigungselement 130 zwar oberhalb der als [X.] 114 vom Kolben 114b nach unten führenden Kolbenstange angeordnet, wie in [X.], Seite 22, Zeilen 20 bis 22 angegeben, trotzdem aber nach wie vor hohl ausgeführt.

Ob der Fachmann im Rahmen seines fachmännischen Handelns unter Abwägung von Vor- und Nachteilen möglicherweise als weitere Änderung in Betracht gezogen hätte, auf die Verstellbarkeit der [X.]vorspannung von oben zu verzichten, die [X.] nach unten zu verlegen, und nunmehr ein massives anstelle eines hohlen [X.] 130 vorzusehen, kann dahinstehen, da eine solche Weiterbildung jedenfalls nicht eindeutig und unmittelbar in [X.] offenbart ist.

[X.] steht somit der Inanspruchnahme der Priorität der der Anmeldung [X.] 09/863,187 (veröffentlicht als [X.]) nicht entgegen. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die vorveröffentlichte [X.] weder hinsichtlich der Frage der Neuheit noch hinsichtlich der Frage des [X.] auf einer erfinderischen Tätigkeit als Stand der Technik zu berücksichtigen ist.

2. Der Gegenstand des europäischen Patents in seiner erteilten und gemäß Hauptantrag geltenden Fassung ist jedoch nicht neu gegenüber der Entgegenhaltung [X.]:

[X.] des Anspruchs 1.

M1, [X.], [X.] und [X.].

[X.], [X.].a, [X.].b, [X.].c, [X.] und [X.].c.bb.

M3.a und [X.].

[X.], [X.].a und [X.].b.

[X.], [X.].a, [X.].b und [X.].

[X.] offenbart somit sämtliche Merkmale des erteilten und nach Hauptantrag geltenden Anspruchs 1.

[X.] offenbart weiterhin, siehe insb. Seite 3, Zeilen 56 ff, und Seite 4, Zeilen 64 ff, ein Verfahren zum Betätigen des in [X.] vorgeschlagenen Kraftstoffeinspritzventils und somit auch des Kraftstoffeinspritzventils von Anspruch 1 des Streitpatents, wobei das Kraftstoffeinspritzventil eine mit der Längsachse der [X.] (3) zusammenfallende Längsachse aufweist, entsprechend dem Merkmal [X.] des Anspruchs 33. Das in der [X.] offenbarte Verfahren weist die folgenden Schritte auf:

[X.].

Mb.

Mc zu bewirken.

[X.].

[X.] offenbart somit dem Fachmann auch sämtliche Merkmale des erteilten und nach Hauptantrag geltenden Anspruchs 33.

3. Der Gegenstand des Anspruchs 1 in seinen gemäß den Hilfsanträgen [X.], [X.], [X.] und [X.] geltenden Fassungen ist neu. Keine der im Verfahren befindlichen Entgegenhaltungen offenbart ein Einspritzventil mit allen Merkmalen des Anspruchs 1 in diesen Fassungen.

1 in diesen Fassungen beruht jedoch nicht auf erfinderischer Tätigkeit gegenüber einer Zusammenschau der Druckschriften [X.] und [X.]:

[X.] wird als hydraulisches Fluid für die [X.]sbaugruppe (9) der einzuspritzende Kraftstoff verwendet; zu diesem Zweck ist der Innenraum (903) der [X.]sbaugruppe (9) über eine Durchführung (904) mit der kraftstoffgefüllten Innenkammer (2) des Einspritzventils verbunden, siehe [X.]. 1, 2 und Seite 4, Zeilen 5 bis 24.

Dies setzt allerdings voraus, dass der Kraftstoff nahezu inkompressibel ist, wie der Fachmann Seite 5, Zeilen 39 bis 48, und der Beispielrechnung auf Seite 4, Zeilen 49 bis 62 der [X.] entnimmt. In den in [X.] vorgesehenen Anwendungsfällen ist dies stets gegeben, denn das Einspritzventil gemäß [X.] ist ausschließlich zur Einspritzung von flüssigen Kraftstoffen vorgesehen, vergl. Seite 3, Zeilen 27 bis 31.

[X.], Seite 1, Zeilen 4 bis 9.

[X.] vorliegt, hat daher einen Anlass, nach einer technischen Lösung für eine auch im Zusammenhang mit gasförmigem Kraftstoff funktionstüchtige [X.]sbaugruppe zu suchen und findet sie in der [X.].

Die auf die [X.] zurückgehende [X.] offenbart wie die [X.] ein detailliert beschriebenes Ausführungsbeispiel eines Einspritzventils gemäß den [X.]uren 1 bis 3, das bis auf die Öffnungsrichtung des [X.], nach innen statt nach außen, und das hohl statt massiv ausgeführte Betätigungselement sowohl dem Einspritzventil gemäß dem Anspruch 1 nach Hauptantrag als auch insoweit dem Einspritzventil gemäß [X.] entspricht.

[X.] des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.].

Der Fachmann ersetzt im Rahmen seines fachmännischen Handelns die nur für den Betrieb mit flüssigen Kraftstoffen geeignete [X.]sbaugruppe (9) des ihm vorliegenden Einspritzventils gemäß [X.] durch die auch für den Betrieb mit gasförmigen Kraftstoffen geeignete [X.]sbaugruppe gemäß [X.] mit Hydraulikzylinder [X.]), Kolben (114b) und [X.] (150). Er geht dabei von folgenden Überlegungen aus:

Bei dem Einspritzventil gemäß [X.]. 1 der [X.] erfolgt die Öffnungsbewegung des [X.] (114) nach oben. Daher ist der Hydraulikzylinder [X.]) oberhalb des [X.] (130) der [X.] angeordnet und stützt sich mit einer [X.] (150) nach oben gegen das Gehäuse ab.

Da bei dem Einspritzventil gemäß [X.]. 2 der [X.] die Öffnungsbewegung des [X.] (3) nicht (wie in [X.]) nach oben, sondern umgekehrt nach unten erfolgt, ordnet der Fachmann auch den Hydraulikzylinder [X.]) umgekehrt herum an, so dass sich die zugehörige [X.] (150) nun nach unten gegen das Gehäuse (1) des [X.] gemäß [X.]ur 2 der [X.] abstützt. Dass weiter bei der ansonsten unverändert aus [X.] übernommenen [X.]sbaugruppe der Kolben (114b aus [X.]) mit der [X.] (302 in [X.]) verbunden werden muss (entsprechend seiner Verbindung mit der [X.] 114 in [X.]), und der Zylinder [X.] aus [X.]) über den ersten [X.] (301 in [X.]) gegen das Betätigungselement (401 in [X.]) abgestützt werden muss (entsprechend seiner Abstützung gegen das Betätigungselement 130 in [X.]) ist für den Fachmann ebenfalls offensichtlich. Darüber hinaus ist für ihn ohne Weiteres zu erkennen, dass die in [X.], [X.]. 1, 2 vorgesehene, vom Kolben (114b) ausgehend durch das Betätigungselement (130) hindurch nach oben zur [X.] (116) geführte Kolbenstange nach Einsetzen der [X.]sbaugruppe in das Einspritzventil der [X.] ersatzlos entfallen kann, weil bei dem Einspritzventil gemäß [X.] eine [X.] (8) bereits unten an dem Ventilelement (302) vorgesehen ist, und diese durch den Austausch der [X.]sbaugruppe nicht berührt wird, also unverändert bestehen bleibt.

Die Einwände der Beklagten, der Fachmann wäre wegen eines aus seiner Sicht zu großen Umfangs erforderlicher konstruktiver Änderungen davor zurückgeschreckt, die [X.]sbaugruppe aus [X.] in das Einspritzventil gemäß der [X.] einzusetzen und er wäre weiter, wenn er es dennoch versucht hätte, nicht zu einem funktionierenden Einspritzventil gelangt, können angesichts des, wie dargestellt, ohne Weiteres überschaubaren Aufwands zum Erreichen einer funktionstüchtigen Lösung nicht greifen.

Der weitere Einwand der Beklagten, der Fachmann hätte die Verwendung der [X.]sbaugruppe aus [X.] deshalb nicht in Betracht gezogen, weil diese im Vergleich zu der [X.]sbaugruppe aus [X.] aufwendiger sei, greift nicht, weil es sich hier nicht um zwei verschieden aufwendige Alternativen zum Erreichen desselben Ziels handelt, sondern die verschiedenen Ziele – Einspritzung von flüssigem Kraftstoff / Einspritzung von gasförmigem Kraftstoff – in für den Fachmann einleuchtender Weise verschiedene Lösungen erfordern.

Der Hinweis der Beklagten, der Fachmann hätte nach Einsetzen der [X.]sbaugruppe aus [X.] in das Einspritzventil gemäß der [X.] weiter vor dem Problem gestanden, dieses für den Einsatz von gasförmigem Kraftstoff zu dimensionieren, geht an der Sache vorbei, weil entsprechende Dimensionierungen nicht Gegenstand des Anspruchs 1 sind.

1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.].

[X.].d des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] auf, wonach die [X.]sbaugruppe innerhalb der Innenkammer (2 in [X.]) des Einspritzventils angeordnet ist.

[X.].f des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] auf, wonach die hydraulische Verbindung dazu eingerichtet ist, siehe in [X.] insb. die Beschreibung der [X.]sbaugruppe ab Seite 13, dadurch einstellbar zu sein, dass sie eine Bewegung hydraulischen Fluids von einer ersten Kammer auf einer ersten Seite des Kolbens (114b) zu einer zweiten Kammer auf einer zweiten Seite des Kolbens (114b) zulässt, während die Betätigungsbaugruppe nicht betätigt ist.

[X.].g des Anspruchs 1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] auf, wonach der hydraulische Zylinder [X.] aus [X.]) dazu eingerichtet ist, gegenüber dem Ventilgehäuse (1 in [X.]) des Einspritzventils beweglich zu sein.

[X.] offenbarte, dem Verfahren gemäß Anspruch 33 in der erteilten und nach Hauptantrag geltenden Fassung entsprechende Verfahren zum Betätigen des Kraftstoffeinspritzventils bleibt durch den Austausch der [X.]sbaugruppe unverändert.

1 und des jeweiligen nebengeordneten Verfahrensanspruchs 31 in den Fassungen nach den Hilfsanträgen [X.], [X.], [X.] und [X.].

4. Der Gegenstand des Anspruchs 1 in seiner gemäß dem Hilfsanträgen [X.] geltenden Fassung ist neu. Keine der im Verfahren befindlichen Entgegenhaltungen offenbart ein Einspritzventil mit allen Merkmalen des Anspruchs 1 nach Hilfsantrag 4. Insbesondere offenbart keine der Entgegenhaltungen das Merkmal [X.].aa, wonach die Schließkraft, die gemäß Merkmal [X.] der Vorspannmechanismus auf das Ventilelement aufbringt, wenn sich das Ventilelement in der geschlossenen Position befindet, von einer [X.] und einer [X.] der [X.]sbaugruppe stammt.

[X.] und [X.]:

1 nach Hilfsantrag [X.] ausgeführt in naheliegender Weise durch Einsetzen der [X.]sbaugruppe aus der [X.] in das Einspritzventil gemäß [X.] erhaltenen Einspritzventil umfasst zwar der Vorspannmechanismus eine [X.] (die in [X.] bereits vorhandene [X.] 8) und eine [X.] (die aus [X.] mit übernommene [X.] 150), und die [X.] (150) drückt gegen den ebenfalls aus [X.] übernommenen Hydraulikzylinder [X.]) und bringt so über den Hydraulikzylinder [X.]) und das beim Einspritzventil gemäß [X.] bereits vorhandene erste [X.] (301) auch eine [X.] auf das in seinen Abmessungen ansprechende Element (401 in [X.]) auf, entsprechend dem zusätzlichen Merkmal M3.a.aa und dem zweiten Teil des weiteren zusätzlichen Merkmals [X.].h des Anspruchs 1 nach dem Hilfsantrag [X.].

[X.].h des Anspruchs 1 nach dem Hilfsantrag [X.] erfüllt wäre, kann dahinstehen.

[X.].aa des Anspruchs 1 nach dem Hilfsantrag [X.], wonach die Schließkraft, die gemäß Merkmal [X.] der Vorspannmechanismus auf das Ventilelement (302 in [X.]) aufbringt, wenn sich das Ventilelement in der geschlossenen Position befindet, nicht nur von der [X.] (8), sondern auch von der [X.] (150) stammt:

Bei der [X.]sbaugruppe aus der [X.] ist der Zylinder [X.]), auf den die [X.] (150) drückt, nur indirekt über das in den Räumen (164a) und (164b) eingeschlossene hydraulische Fluid mit dem Kolben (114b) verbunden, siehe in [X.] die [X.]. 2.

Bei einer – sehr schnell erfolgenden – Öffnungsbewegung, in [X.]. 2 der [X.] nach oben, hat das im Raum (164b) befindliche hydraulische Fluid keine Zeit, durch den schmalen Umfangsspalt zwischen dem Kolben (114b) und dem Zylinder [X.]) vom Raum (164b) in den weiteren Raum (164a) abzufließen, siehe [X.], Seite 13, Zeilen 26 bis 30, und Seite 15, Zeilen 25 bis 34, es überträgt daher die Öffnungskraft des [X.] vom Zylinder [X.]) auf den Kolben (114b) und somit auf das Ventilelement (114) bzw. nach Einbau der [X.]sbaugruppe in das Einspritzventil gemäß [X.] auf das Ventilelement (302).

[X.].aa verlangt, in der geschlossenen Position befindet, wobei das Ventilelement (302) von der [X.] (8) nach oben gegen seinen [X.] (302) gehalten ist, und der Zylinder [X.]) von der [X.] (150) nach oben über den ersten [X.] (301) gegen das Betätigungselement (401) gehalten ist, können nur sehr langsame Relativbewegungen zwischen dem Zylinder [X.]) und dem mit dem Ventilelement (302) verbundenen Kolben (114b) z.B. infolge differentieller Wärmedehnung auftreten. Dabei hat das in den Räumen (164a) und (164b) eingeschlossene hydraulische Fluid ausreichend Zeit, durch den Umfangsspalt zwischen dem Kolben (114b) und dem Zylinder [X.]) vom einen Raum (164b/164a) in den jeweils anderen Raum (164a/164b) zu fließen, siehe Seite 14, Zeilen 5 bis 16, die dabei vom Zylinder [X.]) durch das hydraulische Fluid auf den Kolben (114b) und weiter auf das Ventilelement (302) übertragbare Kraft ist im Vergleich zu den für den Betrieb des Einspritzventils erforderlichen Öffnungs- und Schließkräften vernachlässigbar, vergl. die entsprechende Erläuterung in [X.], Seite 5, Zeilen 26 bis 34. Selbst wenn man sie dennoch berücksichtigen wollte, wirkt sie jedoch abhängig von der Richtung der Temperaturänderung und der dadurch bedingten differenziellen Wärmedehnung mal in Schließrichtung (wenn sich der Zylinder [X.]) der in das Einspritzventil nach [X.] eingesetzten [X.]sbaugruppe relativ zum Kolben (114b) und zum Ventilelement (302 in [X.]) nach oben, in Schließrichtung des [X.] (302) bewegt), mal in Öffnungsrichtung (wenn sich der Zylinder [X.]) der in das Einspritzventil nach [X.] eingesetzten [X.]sbaugruppe relativ zum Kolben (114b) und zum Ventilelement (302 in [X.]) nach unten, in Öffnungsrichtung des [X.] (302) bewegt).

[X.].aa in Verbindung mit Merkmal [X.] sich ergebende Bedingung, dass die Schließkraft auch von der [X.] stammen muss, wenn das Ventilelement sich in der geschlossenen Position befindet, d. h. nicht nur gelegentlich einmal, während das Ventilelement sich in der geschlossenen Position befindet, sondern immer dann, wenn das Ventilelement sich in der geschlossenen Position befindet, ist damit weder in der Einbausituation der [X.]sbaugruppe in dem Einspritzventil gemäß [X.], noch nach Einsetzen der [X.]sbaugruppe aus [X.] in das Einspritzventil gemäß [X.] gegeben.

[X.].aa, noch einen Hinweis auf die streitpatentgemäße konstruktive Lösung, mit der diese Funktionalität erreicht wird, bei der nämlich die [X.] (116), die über den Kolben (114b) [X.] in Schließrichtung auf das Ventilelement (114 bzw. 302 in [X.]) aufbringt, sich am Zylinder [X.]) der [X.]sbaugruppe statt am Gehäuse des Einspritzventils abstützt.

Eine Verlegung der [X.] (8 aus [X.]), so dass diese sich nicht mehr am Gehäuse (1) des Einspritzventils, sondern am Zylinder der [X.]) [X.]sbaugruppe abstützt, wäre auch entgegen der Behauptung der Klägerin zu 1 für den Fachmann keine triviale [X.]ßnahme gewesen, da abgesehen vom fehlenden Vorbild eine solche Verlegung nicht nur dem Bestreben des Fachmann zuwider gelaufen wäre, jeden Kraftfluss auf kürzest möglichem Wege zu schließen. (Bei Abstützung der [X.] (8) am Gehäuse verläuft der Kraftfluss der [X.]schließkraft ausgehend von dem am Gehäuse (1) angeordneten [X.] (201) über die [X.] (302) und die [X.] (8) wieder in das Gehäuse (1). Bei Abstützung der [X.] (8) an dem Zylinder [X.]) der aus [X.] übernommenen [X.]sbaugruppe verliefe der Kraftfluss der [X.]schließkraft dagegen ausgehend von dem am Gehäuse (1) angeordneten [X.] (201) über die [X.] (302) und die [X.] (8) erst über den Zylinder [X.]) und die ebenfalls aus [X.] übernommene [X.] (150) wieder in das Gehäuse (1) und müsste bei der Auslegung der [X.] (150) berücksichtigt werden.)

Darüber hinaus wäre eine Anordnung mit einer sich gegen den Zylinder [X.]) der aus [X.] übernommenen [X.]sbaugruppe abstützenden [X.] (8 in [X.]) nicht gleichwirkend mit der in [X.] vorgesehenen Abstützung der [X.] (8) gegen das Gehäuse (1): Im letzteren, in [X.] vorgesehenen Fall ist die Schließkraft, mit der der [X.] (303) der [X.] (302) auf den [X.] (202) gepresst wird, in vorteilhafter Weise nahezu völlig unabhängig von thermischen Längenänderungen der Bauteile des Einspritzventils, wie in [X.] ausdrücklich betont wird, siehe Seite 5, Zeilen 26 bis 30. Dagegen würde sich bei Abstützung der [X.] (8) gegen den Zylinder [X.]) der aus [X.] übernommenen [X.]sbaugruppe im Falle einer durch eine Temperaturänderung bewirkten unterschiedlichen thermischen Längenänderung der [X.] (4) – gegen die der Zylinder [X.]) von der [X.] (150) gehalten ist – einerseits und des Gehäuses (1) andererseits die [X.]schließkraft in unerwünschter Weise verändern.

Selbst wenn also die Möglichkeit, die [X.] (8) gegen den Zylinder [X.]) statt gegen das Gehäuse (1) abzustützen, für den Fachmann gedanklich verfügbar gewesen wäre, was vorliegend mangels Vorbild gerade nicht der Fall ist, hätte es sich dabei doch nicht um eine naheliegende Auswahl aus gleichwirkenden Alternativen gehandelt.

1 in der Fassung nach dem Hilfsantrag [X.] erweist sich somit als nicht durch den Stand der Technik nahegelegt.

28, der die Betätigung eines Einspritzventils gemäß dem Anspruch 1 betrifft, und die Unteransprüche 2 bis 27 und 29 bis 37 gemäß dem Hilfsantrag [X.] werden vom Anspruch 1 getragen.

[X.]

Bei dem von der Klägerin zu 1 mit Schriftsatz vom 25. Oktober 2012 erstmals geltend gemachten [X.] der unzureichenden [X.] gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 [X.] mit der Begründung, der Ausgleichsraum für den hydraulischen Spielausgleich sei in den [X.]uren zu klein dargestellt, handelt es sich um eine Klageänderung nach § 99 Abs.1 [X.] i. V. m. § 263 ZPO, in die die Beklagte nicht eingewilligt hat. Ob eine Zulassung dieser Klageänderung aus Gründen der Sachdienlichkeit angezeigt war, brauchte nicht entschieden zu werden, denn es lag im Bereich des fachmännischen Könnens, einen ausreichend groß dimensionierten Ausgleichsraum bereitzustellen. Dies kann zudem ohne besonderen Aufwand aus dem Stand der Technik entnommen werden kann, der ausführbare Lösungen offenbart.

V.

Die Kostenentscheidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. §§ 92 Abs. 1, 100 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit auf § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 ZPO.

Meta

1 Ni 16/11 (EP)

20.11.2012

Bundespatentgericht 1. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 20.11.2012, Az. 1 Ni 16/11 (EP) (REWIS RS 2012, 1223)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 1223


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. X ZR 51/13

Bundesgerichtshof, X ZR 51/13, 09.06.2015.


Az. 1 Ni 16/11 (EP)

Bundespatentgericht, 1 Ni 16/11 (EP), 20.11.2012.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

X ZR 51/13 (Bundesgerichtshof)

Patentnichtigkeitssache: Behandlung von in erster Instanz nicht zurückgewiesenem verspätetem Vorbringen im Berufungsverfahren; verspätet eingeführter Nichtigkeitsgrund …


X ZR 51/13 (Bundesgerichtshof)


5 Ni 18/19 (EP) (Bundespatentgericht)

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Spritzgussflusssteuerungsvorrichtung und -verfahren" – zur Frage der erfinderischen Tätigkeit – zur Frage der …


7 Ni 11/16 (EP) (Bundespatentgericht)

Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren – "Stoßdämpfer mit frequenzabhängiger Dämpfung (europäisches Patent)" – zum Vorliegen einer Nichtangriffsverpflichtung


1 Ni 12/15 (EP) (Bundespatentgericht)

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Gaseinspritzsystem (europäisches Patent)" – zum Fachmann als Team für die Weiterentwicklung


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.