Aktenzeichen X ZR 51/13

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RCN:
RCNV3UMZGJCCLV8RCR

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.06.2015

Patentnichtigkeitssache: Behandlung von in erster Instanz nicht zurückgewiesenem verspätetem Vorbringen im Berufungsverfahren; verspätet eingeführter Nichtigkeitsgrund - Einspritzventil

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Verfahrensgang

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Az. X ZR 51/13
Bundesgerichtshof, X ZR 51/13, 09.06.2015.
Az. 1 Ni 16/11 (EP)
Bundespatentgericht, 1 Ni 16/11 (EP), 20.11.2012.
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