Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.09.2015, Az. 2 BvR 2274/13

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2015, 4762

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Zusprechende fachgerichtliche Entscheidung begründet für obsiegende Partei keine verfassungsrechtliche Beschwer


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da sie unzulässig ist, weil die im fachgerichtlichen Ausgangsverfahren erfolgreichen Beschwerdeführer durch das angegriffene Urteil des [X.] nicht beschwert sind (vgl. [X.], Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 BvR 2292/13 -, juris, Rn. 46 ff.).

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 2274/13

28.09.2015

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss ohne Begründung

Sachgebiet: BvR

vorgehend BAG, 20. November 2012, Az: 1 AZR 611/11, Urteil

Art 9 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss ohne Begründung vom 28.09.2015, Az. 2 BvR 2274/13 (REWIS RS 2015, 4762)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 4762


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 2274/13

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2274/13, 28.09.2015.


Az. 1 AZR 611/11

Bundesarbeitsgericht, 1 AZR 611/11, 20.11.2012.


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