Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.01.2009, Az. VII ZR 165/07

VII. Zivilsenat | REWIS RS 2009, 5391

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS [X.] ZR 165/07 vom 29. Januar 2009 in dem Rechtsstreit Der [X.]. Zivilsenat des [X.] hat am 29. Januar 2009 durch [X.] Dr. [X.] und [X.] Kuffer, [X.], Dr. [X.] und [X.] beschlossen: Die Beschwerde des Streithelfers der Klägerin gegen die Nicht-zulassung der Revision in dem Urteil des 28. Zivilsenats des [X.] vom 17. Juli 2007 wird zurückgewiesen. Bedenken gegen die Ausführungen des Berufungsgerichts zur —Haftung aus [X.] veranlassen die Zulassung nicht, da kein entscheidungserheblicher Zulassungsgrund im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO vorliegt. Im Übrigen wird von einer Begründung abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 4 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO). Der Streithelfer der Klägerin trägt die Kosten des [X.] (§§ 101 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO). Gegenstandswert: 244.730,19 • [X.] Kuffer [X.]

[X.]

[X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 18.01.2007 - 5A O 7663/04 - [X.], Entscheidung vom 17.07.2007 - 28 U 2043/07 -

Meta

VII ZR 165/07

29.01.2009

Bundesgerichtshof VII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 29.01.2009, Az. VII ZR 165/07 (REWIS RS 2009, 5391)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2009, 5391

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.