Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.11.2017, Az. 2 BvR 221/11

2. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2017, 1556

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 20.000,00 € (in Worten: zwanzigtausend Euro) festgesetzt.

Gründe

1

Die Festsetzung des [X.] beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. [X.] 79, 365 <366 ff.>). Der festzusetzende Gegenstandswert für die anwaltliche Tätigkeit im [X.] beträgt demnach mindestens 5.000,00 € und, wenn die Verfassungsbeschwerde auf Grund einer Entscheidung der Kammer Erfolg hat, in der Regel 10.000,00 € (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 16. Januar 2017 - 2 BvR 2011/16 und 2 BvR 2034/16 -, juris, Rn. 36).

2

Insbesondere aufgrund der besonderen Schwierigkeit der Sache und des damit verbundenen Aufwands für das anwaltliche Tätigwerden sowie unter Berücksichtigung des Streitwerts im zivilrechtlichen Ausgangsverfahren von 200.000,00 € entspricht vorliegend eine Festsetzung des [X.] auf 20.000,00 € billigem Ermessen (vgl. § 37 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG).

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 221/11

29.11.2017

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 2. Kammer

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 15. Juli 2010, Az: I ZR 123/09, Urteil

§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 29.11.2017, Az. 2 BvR 221/11 (REWIS RS 2017, 1556)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 1556


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 221/11

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 221/11, 29.11.2017.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 221/11, 15.12.2016.


Az. I ZR 123/09

Bundesgerichtshof, I ZR 123/09, 15.07.2010.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 222/11 (Bundesverfassungsgericht)

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


2 BvR 2255/17 (Bundesverfassungsgericht)

Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen einen stattgebenden Kammerbeschluss sowie eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung - keine …


2 BvR 987/16 (Bundesverfassungsgericht)

Berichtigung eines Schreibversehens im Kammerbeschluss vom 06.10.2017 - Gegenstandswertfestsetzung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren


2 BvR 1490/16 (Bundesverfassungsgericht)

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erlass einer eA und Erledigterklärung


2 BvR 2272/16 (Bundesverfassungsgericht)

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.