Aktenzeichen I ZR 123/09

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 15.07.2010

Wettbewerbswidriger Vertrieb eines Nahrungsergänzungsmittel: Vorrang des primären EU-Rechts zur Lebensmittelsicherheit vor der Anwendung nationaler Bestimmungen bei nicht grenzüberschreitenden Lebenssachverhalten

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Verfahrensgang

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Az. 2 BvR 221/11
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 221/11, 29.11.2017. Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 221/11, 15.12.2016.
Az. I ZR 123/09
Bundesgerichtshof, I ZR 123/09, 15.07.2010.
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