Bundespatentgericht, Urteil vom 31.03.2022, Az. 4 Ni 19/20 (EP)

4. Senat | REWIS RS 2022, 3047

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Gegenstand

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitssache - "Vorrichtung zur Aufbereitung von Filtertowmaterial sowie Vorrichtung zur Herstellung von Filtern" – Keine unzulässige Erweiterung, Ausführbarkeit der Offenbarung und Patentfähigkeit


Tenor

In der Patentnichtigkeitssache

betreffend das europäische Patent 2 213 182

([X.] 50 2004 013 987)

hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des [X.] auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 31. März 2022 durch die Vorsitzende Richterin [X.] sowie [X.] [X.]. [X.], [X.]. [X.], [X.] und [X.]in Dipl.-Ing. Univ. Schenk

für Recht erkannt:

[X.] Die Klage wird abgewiesen.

I[X.] Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

II[X.] [X.] ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand

1

Mit der Nichtigkeitsklage begehrt die Klägerin die Nichtigerklärung des u.a. für die [X.] erteilten [X.] Patents 2 213 182, das als Teilanmeldung der [X.] aus der internationalen Patentanmeldung PCT/EP 2004/012946 (veröffentlicht als [X.] 2005/058079) hervorgegangen ist, am 16. November 2004 unter Inanspruchnahme der Priorität der [X.] Patentanmeldung 10354924 vom 25. November 2003 angemeldet und dessen Erteilung am 9. Januar 2013 veröffentlicht worden ist. Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des Streitpatents, das beim [X.] unter der Nr. 50 2004 013 987 geführt wird und die Bezeichnung „Vorrichtung zum Aufbereiten von Filtertowmaterial sowie Vorrichtung zur Herstellung von Filtern“ trägt.

2

[X.], das in vollem Umfang angegriffen wird, umfasst in seiner erteilten Fassung 15 Ansprüche mit dem unabhängigen Anspruch 1 sowie den hierauf rückbezogenen [X.]n 2 bis 15.

3

Die Klägerin macht mit der Nichtigkeitsklage die Nichtigkeitsgründe der unzulässigen Erweiterung, fehlenden Ausführbarkeit und mangelnden Patentfähigkeit geltend. Die Beklagte verteidigt das Streitpatent in der erteilten Fassung.

4

Der erteilte Patentanspruch 1 lautet mit hinzugefügter Merkmalsgliederung wie folgt:

5

1a  Vorrichtung zum Aufbereiten von Filtertowmaterial für die Herstellung von Filtern für stabförmige Rauchartikel wie beispielsweise Zigaretten, mit

6

1b Filtertowbereitstellungsmitteln (7)

7

zur Bereitstellung von mindestens zwei Filtertowstreifen (4, 6),

8

1c mindestens zwei [X.]en (2, 3) von denen

9

in jeder [X.] (2, 3) ein Filtertowstreifen (4, 6) geführt wird

1d  und [X.] (24, 44)

zum Bearbeiten der Filtertowstreifen (4, 6),

  bei welcher jeder [X.] (2, 3)

eine eigene Bearbeitungseinrichtung (26, 28, 30, 49; 27, 29, 31, 50) zugeordnet ist, die separat steuerbar ist,

gekennzeichnet durch

1e eine Formungseinrichtung (62, 63)

zum Formen von zwei runden [X.]n (64, 66)

aus den zwei Filtertowstreifen (4, 6)

1f und stromabwärts nach der Formungseinrichtung (62, 63) vorgesehene

Umlenkmittel (68, 69) zur Umlenkung der [X.] (64, 66) und

zur Reduzierung des Abstandes zwischen den [X.]n (64, 66).

Hinsichtlich des Wortlauts der erteilten [X.] 2 bis 15 wird auf die Streitpatentschrift verwiesen.

Die Klägerin vertritt die Auffassung, dass der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 gegenüber der ursprünglichen Anmeldung unzulässig erweitert sei. Denn durch den Rückbezug des erteilten Anspruchs 3 auf Anspruch 1 würden die „doppelt gekröpften Einlauffinger“ den „[X.]“ gleichgesetzt bzw. diene der Begriff „Umlenkmittel“ nunmehr als Oberbegriff für die „Einlauffinger“. Dies gehe in unzulässiger Weise über den Inhalt der Offenlegungsschrift ([X.] 2005/050879, Anlage [X.]) hinaus, in welcher die „Einlauffinger“ als unabhängige Funktionseinheit und Alternative zu den „[X.]“ offenbart worden seien.

Der erteilte Anspruch 1 sei zudem nicht ausführbar offenbart. Soweit nach dessen Merkmal 1e die Vorrichtung eine Formungseinrichtung aufweisen solle, die die beiden Filtertowstreifen in zwei „runde“ [X.] umforme, sei bei ausschließlicher Verwendung einer einzigen Verformungsrolle mit [X.] ein Umformen des flachen Filtertowstreifens in einen exakt runden [X.] nicht möglich. Dies werde durch Versuchsergebnisse der Klägerin (mit Fotos eines Demonstrationsmodells, WK 11) sowie die Druckschrift [X.] ([X.] der
Firma [X.], [X.] [X.] Tow Opening System Evaluation
June 2002) bestätigt.

Ihr Vorbringen zur fehlenden Patentfähigkeit stützt die Klägerin insbesondere auf folgende Dokumente:

[X.]  GB 2 265 298 A

[X.]‘  [X.] 43 08 093 A1

[X.]  [X.] 5,725,467 A

[X.]  EP 0 715 816 A2

[X.]  [X.] 40 089 A1

WK5  [X.] 3,173,188

[X.]  [X.] 28 04 458 A1

[X.]  H… AF 2E / [X.] 2E Filterstab-Produktionslinie

„Stand Februar ‘99“

[X.]  [X.] 39 25 330 A1

WK9  [X.] 4,583,557

[X.]0  [X.] 29 32 457 A1

[X.]3  [X.] 5,060,664

[X.]4  [X.] 4,511,420

[X.]5  [X.] 3,974,007

[X.]6  [X.] 4,132,189

[X.]7  [X.] 09 789 A1

[X.]8  [X.] 4,507,107

und meint, dass der Gegenstand des erteilten Patentanspruchs 1 nicht neu gegenüber dem Stand der Technik nach der Druckschrift [X.]8 sei. Jedenfalls sei der streitpatentgemäße Gegenstand für den Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt, und zwar ausgehend von der [X.] [X.] (konkretisiert durch den [X.] der in [X.] in Bezug genommenen Dokumente [X.]3 bis [X.]6) in Kombination mit den Lehren nach [X.], [X.] oder [X.] oder aufgrund der Kombinationen der Lehren nach [X.] mit [X.], [X.] oder [X.]. Auch die Gegenstände nach sämtlichen [X.]n seien nicht patentfähig, weil diese entweder aus dem Stand der Technik bekannt oder nahegelegt seien.

Der Senat hat den Parteien einen qualifizierten Hinweis vom 28. September 2021 erteilt sowie einen weiteren rechtlichen Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 31. März 2022.

Die Klägerin beantragt,

das [X.] Patent 2 213 182 mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der [X.] für nichtig zu erklären.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Die Beklagte tritt der Auffassung der Klägerin in allen Punkten entgegen.

Sie ist der Ansicht, dass der Gegenstand des Streitpatents nicht auf einer unzulässigen Erweiterung basiere; die Argumentation der Klägerin werde nämlich durch das, was die [X.] tatsächlich offenbare, widerlegt. Ferner sei der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 auch ausführbar offenbart. Denn der Fachmann erhalte alle notwendigen Informationen, um die Filtertowstreifen zu „runden“ Strängen im Sinne des Streitpatents zu formen, wobei entgegen der Ansicht der Klägerin an keiner Stelle in der Streitpatentschrift gefordert sei, dass „rund“ exakt rund bzw. völlig kreisrund sei. Der Gegenstand des erteilten Anspruchs 1 sei auch patentfähig. Die Druckschrift [X.]8 stehe dem Gegenstand des Streitpatents nicht neuheitsschädlich entgegen. Denn die Merkmale 1b, 1d bis 1f seien dort nicht offenbart. Auch die weiteren von der Klägerin angeführten Druckschriften in Kombination führten nicht zur fehlenden erfinderischen Tätigkeit.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen und den weiteren Inhalt der Akte Bezug genommen.

Entscheidungsgründe

[X.], mit der die Ni[X.]htigkeitsgründe unzulässige Erweiterung, unzurei[X.]hende [X.] der Erfindung und fehlende Patentfähigkeit geltend gema[X.]ht werden (Art II § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2, 3 [X.] i.V.m. Art. 138 Abs. 1 lit. a), b) [X.]), Art. 54, Art 56 EPÜ), ist zulässig. Die Klage ist aber unbegründet, da si[X.]h der Gegenstand des Streitpatents in dessen erteilter Fassung als ni[X.]ht unzulässig erweitert, als ausführbar offenbart und als patentfähig, insbesondere als neu und auf einer erfinderis[X.]hen Tätigkeit basierend, mithin als re[X.]htsbeständig erweist.

[X.]

1. Gegenstand des Streitpatents ist gemäß Absatz [0001] der [X.] (Anlage [X.]) eine Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.]material für die Herstellung von Filtern für stabförmige [X.] wie beispielsweise Zigaretten und ferner eine Vorri[X.]htung zur Herstellung von Filtern für stabförmige [X.] wie beispielsweise Zigaretten mit einer sol[X.]hen Vorri[X.]htung, auf die jedo[X.]h kein Anspru[X.]h geri[X.]htet ist.

Absatz [0002] nennt zwei Dru[X.]ks[X.]hriften, aus denen Vorri[X.]htungen zur Herstellung von [X.] im [X.] mit Vorri[X.]htungen zum Aufbereiten von [X.]material bekannt seien.

Die im Absatz [0003] angegebene Aufgabe, eine Vorri[X.]htung der eingangs genannten Art weiter zu verbessern, soll gemäß dem Absatz [0004] dur[X.]h eine Vorri[X.]htung mit den Merkmalen des Anspru[X.]hs 1 gelöst werden. Demna[X.]h ist die erfindungsgemäße Vorri[X.]htung insbesondere dadur[X.]h gekennzei[X.]hnet, dass stromabwärts na[X.]h einer Formungseinri[X.]htung (62, 63) zum Formen von zwei runden [X.]n (64, 66) [X.] (68, 69) zur Umlenkung der [X.] (64, 66) und zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n (64, 66) vorgesehen sind.

Der hierfür zuständige Fa[X.]hmann ist ein Dipl.-Ing. oder Master (FH/HAW) des Mas[X.]hinenbaus mit mehrjähriger Berufserfahrung in der Konstruktion und Entwi[X.]klung von Mas[X.]hinen zur Herstellung von Filtern für die Zigarettenindustrie.

2. Einige Merkmale des erteilten Anspru[X.]hs 1 bedürfen hinsi[X.]htli[X.]h ihres Verständnisses dur[X.]h den Fa[X.]hmann der Erläuterung.

Die Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.]material weist neben [X.] (7) zur Bereitstellung von mindestens zwei [X.]streifen (4, 6) und mindestens zwei [X.]en (2, 3), von denen in jeder [X.] (2, 3) ein [X.]streifen (4, 6) geführt wird, gemäß dem Merkmal 1d weiterhin Bearbeitungseinri[X.]htungen (24, 44) zum Bearbeiten der [X.]streifen (4, 6) auf. Gemäß dem Absatz [0007] der Bes[X.]hreibung weist jede Bearbeitungseinri[X.]htung gewöhnli[X.]h Mittel zum Ausbreiten, Re[X.]ken und Behandeln des [X.] auf. Dies ist keine abs[X.]hließende Angabe mögli[X.]her Bestandteile der Bearbeitungseinri[X.]htungen. Jedo[X.]h wird das, was als mögli[X.]her Bestandteil einer Bearbeitungseinri[X.]htung in Frage kommt, dadur[X.]h begrenzt, dass gemäß dem Merkmal 1e eine Formungseinri[X.]htung (62, 63) zum Formen von zwei runden [X.]strängen (64, 66) aus den zwei [X.]streifen (4, 6) vorgesehen ist. Demna[X.]h können mögli[X.]he Bestandteile der Bearbeitungseinri[X.]htungen nur stromaufwärts der Formungseinri[X.]htung vorgesehen sein. Das folgt daraus, dass die Bearbeitungseinri[X.]htungen zum Bearbeiten von [X.]streifen vorgesehen sind, die Formungseinri[X.]htung aber aus den [X.]streifen [X.]stränge formt und es somit ab der Formungseinri[X.]htung keine [X.]streifen mehr gibt, die bearbeitet werden könnten.

Zur Frage, was als Formungseinri[X.]htung (62, 63) zum Formen von zwei runden [X.]n (64, 66) aus den zwei [X.]streifen (4, 6) gemäß dem Merkmal 1e in Frage kommt, entnimmt der Fa[X.]hmann dem Absatz [0036] der Bes[X.]hreibung des Ausführungsbeispiels, dass zum Formen der bis dahin fla[X.]h ausgebreiteten [X.]streifen (4, 6) zu runden [X.]strängen (64, 66) je eine als Umlenkrolle ausgeführte [X.] (62, 63) vorgesehen sein kann (siehe Zeilen 32 bis 36), die an ihrem Umfang einen V-förmigen Quers[X.]hnitt aufweist (siehe Zeilen 24 bis 29). Daraus folgt,

- dass zwar die Formungseinri[X.]htung des Merkmals 1e ni[X.]ht auf eine Ausführung als zwei Umlenkrollen 62, 63 mit V-förmigem Quers[X.]hnitt am Umfang bes[X.]hränkt ist, da ein Ausführungsbeispiel den Gegenstand des Anspru[X.]hs ni[X.]ht bes[X.]hränken kann,

- dass jedo[X.]h zwei Umlenkrollen 62, 63, nämli[X.]h eine pro [X.], mit V-förmigem Quers[X.]hnitt am Umfang jedenfalls eine mögli[X.]he, dem Merkmal 1e entspre[X.]hende Ausführung einer Formungseinri[X.]htung darstellen.

Die Quers[X.]hnittsform, die der [X.] na[X.]h dem Verlassen der [X.] mit dem V-förmigen Quers[X.]hnitt am Umfang besitzt, wird im Streitpatent als „rund“ bezei[X.]hnet, siehe insbesondere Absatz [0036] Zeilen 33 bis 36 und Absatz [0038] Zeilen 50, 51. Da für den Fa[X.]hmann klar ist, dass Rollen mit einem V-förmigen Quers[X.]hnitt am Umfang keine exakt kreisrunden [X.] formen können (verglei[X.]he die Formen „V“ und „O“), entnimmt er somit der Bes[X.]hreibung, dass die au[X.]h im Merkmal 1e verwendete Angabe „rund“ im Streitpatent ni[X.]ht im Sinne von „exakt kreisrund“ gemeint ist, sondern den Unters[X.]hied zu „fla[X.]h ausgebreitet“ bes[X.]hreibt, nämli[X.]h dass die vorher fla[X.]h ausgebreiteten [X.]streifen na[X.]h Dur[X.]hlaufen der im Ausführungsbeispiel als [X.]n ausgebildeten Formungseinri[X.]htung zu Strängen zusammengefasst sind.

Diesem Verständnis steht au[X.]h ni[X.]ht entgegen, dass, wie von der Klägerin ausgeführt, Wörterbü[X.]hern „kreisförmig“ als eine mögli[X.]he Bedeutung des Adjektivs „rund“ zu entnehmen ist. Denn ganz abgesehen davon, dass es si[X.]h dabei jeweils nur um eine von mehreren vers[X.]hiedenen übli[X.]herweise angegebenen Bedeutungen handelt, neben anderen wie z.B. „ohne E[X.]ken und Kanten“, ist zur Auslegung des Begriffes „rund“ im Anspru[X.]h 1 letztli[X.]h nur der aus der Patents[X.]hrift si[X.]h ergebende Begriffsinhalt maßgebli[X.]h, da diese insoweit ihr eigenes Lexikon darstellt. Dabei ist ni[X.]ht die spra[X.]hli[X.]he Bestimmung des Begriffs ents[X.]heidend, sondern der te[X.]hnis[X.]he Gesamtzusammenhang, den der Inhalt der Patents[X.]hrift dem unbefangenen Fa[X.]hmann vermittelt (vergl. [X.], Urteil v. 2.3.1999, [X.] – Spanns[X.]hraube).

Au[X.]h die von der Klägerin weiterhin angeführte Einspru[X.]hsbes[X.]hwerdeents[X.]heidung der [X.] 3.2.04 des [X.] vom 6. Dezember 2018 (Az: [X.], im Verfahren als Anlage T1)
kann zu keinem anderen Ergebnis führen. Denn zwar ist den Ents[X.]heidungsgründen zu entnehmen, dass die [X.] den Begriff „rund“ als „kreisförmig“ verstanden hat, da auf Seite 18 angegeben ist, dass ein ovaler Strang ni[X.]ht die Form eines [X.] habe und daher ni[X.]ht rund sei. Jedo[X.]h sagt die Ents[X.]heidung ni[X.]hts dazu, wie die [X.] zu diesem Verständnis des Begriffs „rund“ gelangt ist, insbesondere lässt si[X.]h den Ents[X.]heidungsgründen ni[X.]hts dazu entnehmen, ob und wie die Bes[X.]hreibung und die [X.]uren zur Auslegung des Anspru[X.]hs 1 herangezogen worden sind.

Gemäß dem Merkmal 1f sind stromabwärts na[X.]h der Formungseinri[X.]htung (62, 63) [X.] (68, 69) vorgesehen zur Umlenkung der [X.]stränge (64, 66) und zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]strängen (64, 66).

Die [X.] sind demna[X.]h stromabwärts na[X.]h der Formungseinri[X.]htung vorgesehen, die aus den zwei in den zwei [X.]en geführten [X.]streifen zwei [X.] formt. Demna[X.]h lenken sie die bereits geformten [X.] um. [X.], die no[X.]h ni[X.]ht zu [X.]n geformte [X.]streifen umlenken, kommen folgli[X.]h ni[X.]ht als [X.] gemäß dem Merkmal 1f in Frage.

Die [X.] müssen außerdem gemäß Merkmal 1f so angeordnet sein, dass sie zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n (64, 66) geeignet sind. Dies kann laut Absatz [0037] der Ausführungsbeispielbes[X.]hreibung dazu dienen, den Abstand zwis[X.]hen den [X.]n an den [X.] einer als Doppelstrangmas[X.]hine ausgeführten [X.]einheit zur Weiterverarbeitung der beiden [X.] anzupassen.

Gemäß der Bes[X.]hreibung können weiterhin au[X.]h zusätzli[X.]he [X.] so angeordnet werden, dass si[X.]h damit eine [X.] zwis[X.]hen der Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.] des Anspru[X.]hs 1 und einer si[X.]h daran ans[X.]hließenden [X.]einheit realisieren lässt (Absatz [0016] Zeilen 7 bis 11). Bei diesen handelt es si[X.]h dann jedo[X.]h ni[X.]ht um [X.] zur Reduzierung des Abstandes gemäß dem Merkmal 1f.

Die [X.] des Merkmals 1f können laut Absatz [0014] als zwei doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger ausgeführt sein, nämli[X.]h je einer pro [X.]strang. Laut Absatz [0016] Zeilen 3 bis 7 können sie au[X.]h mindestens eine Umlenkrolle aufweisen, d.h. eine Umlenkrolle pro [X.]. Au[X.]h die Absätze [0038] und [0039] der Ausführungsbeispielbes[X.]hreibung nennen sowohl [X.] als au[X.]h zwei doppelt gekröpfte Einlauffinger (68, 69) als mögli[X.]he [X.] zur Umlenkung der [X.] und zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n.

Erst im Anspru[X.]h 3 werden die im Merkmal 1f genannten [X.] dahingehend präzisiert, dass sie zwei doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger umfassen müssen; darauf ist der Gegenstand der Anspru[X.]hs 1 somit ausdrü[X.]kli[X.]h ni[X.]ht bes[X.]hränkt.

Zur Abgrenzung der anspru[X.]hsgemäßen Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.]material von einer na[X.]hges[X.]halteten [X.]einheit, die ni[X.]ht mehr vom Anspru[X.]h 1 umfasst ist, und dementspre[X.]hend au[X.]h in den [X.]uren ni[X.]ht dargestellt ist (Absatz [0041] Zeilen 6 bis 8), ergibt si[X.]h aus dem kennzei[X.]hnenden Teil des Anspru[X.]hs 1, dass das Formen der [X.] no[X.]h in der Vorri[X.]htung zum Aufbereiten erfolgt. Der na[X.]hges[X.]halteten [X.]einheit ist dementspre[X.]hend in der Bes[X.]hreibung ledigli[X.]h die Aufgabe zugewiesen, die ihr zugeführten, bereits geformten [X.] mit einem Umhüllungspapier zu umhüllen und das Umhüllungspapier zu verkleben (Absatz [0041] Zeilen 6 bis 12).

3. Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 geht ni[X.]ht über den Inhalt der ursprüngli[X.]hen Anmeldung hinaus.

Der Oberbegriff des erteilten Anspru[X.]hs 1 ergibt si[X.]h aus dem ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]h 1, siehe dazu die [X.] ([X.]). Das Merkmal 1e ergibt si[X.]h aus dem unter anderem direkt auf den ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]h 1 rü[X.]kbezogenen Anspru[X.]h 13 Zeilen 19 bis 21. Merkmal 1f geht aus Seite 6 Zeilen 20 bis 26 der [X.] hervor.

Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ist au[X.]h ni[X.]ht dadur[X.]h unzulässig erweitert, dass die [X.] des Merkmals 1f gemäß dem Anspru[X.]h 3 als doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger ausgeführt sein können und somit die [X.] des Merkmals 1f einen gattungsbildenden Begriff für die doppelt gekröpften, konis[X.]hen Einlauffinger bilden bzw. anders ausgedrü[X.]kt die Einlauffinger den [X.]n glei[X.]hgesetzt werden.

Zunä[X.]hst einmal ergibt si[X.]h kein Hinausgehen über den Inhalt der ursprüngli[X.]hen Anmeldung dadur[X.]h, dass die doppelt gekröpften, konis[X.]hen Einlauffinger des Anspru[X.]hs 3 im Anspru[X.]h 1 des Patents mit dem Wort „[X.]“ bezei[X.]hnet werden. Denn dies steht in Übereinstimmung mit der [X.] der ursprüngli[X.]hen Anmeldung, in der die doppelt gekröpften, konis[X.]hen Einlauffinger als Mittel zum Umlenken der [X.] offenbart sind, was si[X.]h ni[X.]ht nur bereits aus der angegebenen Form „gekröpft“ ergibt, sondern au[X.]h ausdrü[X.]kli[X.]h angegeben ist (siehe [X.] Seite 17 Zeilen 18 bis 20: „dass die [X.], 69 doppelt gekröpft sind, wodur[X.]h si[X.]h eine besonders sanfte Umlenkung der [X.], 66 erzielen lässt.“)

Weiter ist zu bea[X.]hten, dass sowohl die ursprüngli[X.]he Anmeldung (siehe [X.]) als au[X.]h das erteilte Patent ([X.]) unters[X.]heiden zwis[X.]hen

- [X.]n gemäß dem Merkmal 1f, die zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n eingesetzt werden ([X.] Seite 6 Zeilen 4 bis 9 und 20 bis 26, [X.] Abs. [0014] und [0016] Zeilen 3 bis 7), was dazu dienen kann, den Abstand zwis[X.]hen den [X.]n an den [X.] einer als Doppelstrangmas[X.]hine ausgeführten [X.]einheit zur Weiterverarbeitung der beiden [X.] anzupassen ([X.] Seite 16 Zeilen 10 bis 18, [X.] Absatz [0038]), und

- [X.]n, die zu anderen Zwe[X.]ken eingesetzt werden, wie z.B. zur Realisierung einer [X.] zwis[X.]hen der Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.] des Anspru[X.]hs 1 und einer si[X.]h daran ans[X.]hließenden [X.]einheit ([X.] Seite 6 Zeilen 26 bis 19, [X.] Absatz [0016] Zeilen 7 bis 11).

Dass, wie von der Klägerin ausgeführt, [X.] ursprüngli[X.]h nur alternativ oder zusätzli[X.]h zu [X.] vorgesehen sein können, trifft nur auf die letzteren [X.] zu, die zu anderen Zwe[X.]ken als zu einer Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n vorgesehen sind ([X.] Seite 6 Zeilen 26 bis 29 „Alternativ oder zusätzli[X.]h …“). Es trifft dagegen ni[X.]ht auf die [X.] zur Reduzierung des Abstandes gemäß dem Merkmal 1f zu. Für diesen Zwe[X.]k sind vielmehr vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.] und doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger als glei[X.]hermaßen geeignete, gegeneinander austaus[X.]hbare Mittel offenbart ([X.] Seite 6 Zeilen 24 bis 26 „Derartige [X.] können beispielsweise ähnli[X.]h wie die zuvor erwähnten Einlauffinger  …“).

3.1 Im Einzelnen offenbart die [X.] [X.] auf Seite 6 Zeilen 4 bis 9 zu doppelt gekröpften, konis[X.]hen [X.], dass diese zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]strängen eingesetzt werden können:

Abbildung

Dem entspri[X.]ht au[X.]h der Gegenstand des kennzei[X.]hnenden Teils des ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]hs 13.

Die [X.] offenbart weiter auf Seite 6 Zeilen 20 bis 23, dass [X.] vorgesehen sein können, die vorzugsweise mindestens eine Umlenkrolle aufweisen, also eine oder mehrere Umlenkrollen aufweisen können, aber ni[X.]ht müssen:

Abbildung

Dabei wird zunä[X.]hst, siehe Seite 6 Zeile 23, der Begriff „[X.]“ als Oberbegriff für [X.] verwendet, die den [X.]lauf in jede beliebige Ri[X.]htung [X.]. Dem entspri[X.]ht au[X.]h der Gegenstand des kennzei[X.]hnenden Teils des ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]hs 15, der ebenfalls eine Umlenkung in beliebiger Ri[X.]htung zulässt.

Im Folgenden wird jedo[X.]h auf Seite 6 der ursprüngli[X.]hen Bes[X.]hreibung unters[X.]hieden zwis[X.]hen [X.]n zur Reduzierung des Abstandes, siehe Zeilen 23 bis 26:

Abbildung

und sol[X.]hen [X.]n, die zu anderen Zwe[X.]ken eingesetzt werden, wie z.B. zur Realisierung einer [X.], siehe Zeilen 26 bis 29:

Abbildung

Während die vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführten [X.] zur Reduzierung des Abstandes gemäß Zeilen 24, 25 „ähnli[X.]h wie [X.]“ eingesetzt werden können, also als glei[X.]hermaßen geeignete, gegeneinander austaus[X.]hbare Mittel zum Umlenken offenbart sind, kann der Einsatz der vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführten [X.] zu anderen Zwe[X.]ken, wie der Realisierung einer [X.], gemäß Zeile 26 nur alternativ oder zusätzli[X.]h zu der Reduzierung des Abstandes erfolgen. Für diese Anwendungen, nämli[X.]h alle anderen außer der Abstandsreduzierung, sind demna[X.]h die vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführten [X.] ni[X.]ht als [X.] glei[X.]hzusetzende, d.h. au[X.]h ni[X.]ht als mit diesen austaus[X.]hbaren Mittel zum Umlenken offenbart.

Aus der Ausführungsbeispielbes[X.]hreibung in [X.] Seite 16 Zeilen 24 bis 27 ergibt si[X.]h no[X.]h eine weitere mögli[X.]he Verwendung neben der [X.] für als Umlenkrollen ausgeführte [X.], nämli[X.]h um die beiden [X.]stränge zwei körperli[X.]h getrennt aufgestellten [X.] zuzuführen:

Abbildung

Für diese Anwendung ergibt si[X.]h bereits aus der Sa[X.]he selbst, dass dies nur „alternativ“, ni[X.]ht dagegen „zusätzli[X.]h“ zu der Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n realisiert werden kann, da die Abstandsreduzierung dazu dient, die beiden [X.]stränge einer Doppelstrangmas[X.]hine zuzuführen. Au[X.]h für diese Anwendung sind somit als Umlenkrollen ausgeführte [X.] ni[X.]ht als [X.] glei[X.]hzusetzende, d.h. au[X.]h ni[X.]ht als mit diesen austaus[X.]hbaren Mittel zum Umlenken offenbart.

3.2 Insgesamt ergeben si[X.]h aus den genannten Stellen der [X.] [X.], Seite 6 Zeilen 4 bis 9 und Zeilen 20 bis 26, die folgenden ausdrü[X.]kli[X.]h offenbarten Mögli[X.]hkeiten für den Einsatz von [X.]n:

1. Nur doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung

2. Nur vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung

Aus dem „zusätzli[X.]h“ in Zeile 26 auf Seite 6 ergeben si[X.]h die folgenden weiteren Mögli[X.]hkeiten:

3. Doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung

und „zusätzli[X.]h“

vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die [X.]

4. Vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung

und „zusätzli[X.]h“

vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die [X.].

Aus dem „alternativ“ in Zeile 26 auf Seite 6 und aus Seite 16 Zeilen 24 bis 27 ergeben si[X.]h die folgenden weiteren Mögli[X.]hkeiten:

5. Weder „doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger“

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung,

no[X.]h vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführten [X.]

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung,

aber „alternativ“ dazu

vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführten [X.]

für die [X.] und/oder für Einzelstrangmas[X.]hinen.

Bei diesen in Form von Beispielen ausdrü[X.]kli[X.]h offenbarten Mögli[X.]hkeiten handelt es si[X.]h weder hinsi[X.]htli[X.]h der Anwendungen no[X.]h hinsi[X.]htli[X.]h der Mittel dazu um eine abs[X.]hließende Aufzählung.

Der kennzei[X.]hnende Teil des ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]hs 13, der doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger zum Zwe[X.]k der Umlenkung und Abstandsreduzierung verlangt, umfasst von diesen fünf Mögli[X.]hkeiten die erste und die dritte, nämli[X.]h alle, bei denen zumindest unter anderem doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger für die Abstandsreduzierung vorgesehen sind.

Der kennzei[X.]hnende Teil des ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]hs 15 verlangt [X.], die vorzugsweise mindestens eine Umlenkrolle aufweisen, gibt dabei aber keinen Zwe[X.]k an, so dass [X.] in beliebige Ri[X.]htungen zulässig sind, au[X.]h zur Abstandsreduzierung, für die [X.] oder für Einzelstrangmas[X.]hinen. Er umfasst von den fünf Mögli[X.]hkeiten die zweite, dritte, vierte und fünfte, nämli[X.]h alle, bei denen vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.] zumindest unter anderem vorgesehen sind.

Im Fall der Rü[X.]kbeziehung des ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]hs 15 auf den Anspru[X.]h 13 ist davon nur no[X.]h die dritte der fünf Mögli[X.]hkeiten umfasst, bei der sowohl doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger für die Abstandsreduzierung als au[X.]h vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.] vorgesehen sind.

3.3 Im Patent müssen gemäß Merkmal 1f des erteilten Anspru[X.]hs 1 „[X.] … zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]strängen“ zwingend vorhanden sein. An diese Bes[X.]hränkung ist die Bes[X.]hreibungseinleitung wie folgt angepasst:

Absatz [0014] der [X.] [X.] entspri[X.]ht wörtli[X.]h dem Absatz ab Zeile 4 auf Seite 6 der [X.] [X.] und offenbart unverändert, dass doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n eingesetzt werden können:

Abbildung

Dem entspri[X.]ht au[X.]h der Gegenstand des aus dem kennzei[X.]hnenden Teil des ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]hs 13 hervorgegangenen Anspru[X.]hs 3.

Im Absatz [0016] der [X.] sind gegenüber dem entspre[X.]henden Absatz ab Zeile 20 auf Seite 6 der [X.] einige Mögli[X.]hkeiten gestri[X.]hen:

Anders als in der ursprüngli[X.]hen Anmeldung, wona[X.]h [X.] vorgesehen sein konnten, „um den [X.]lauf in jede beliebige Ri[X.]htung zu [X.]“, und wobei die „Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n“ nur „beispielsweise“ angegeben war, sind nunmehr im Patent zur Anpassung an die Bes[X.]hränkung des Merkmals 1f im ersten Satz des Absatzes [0016] Zeilen 4 bis 7, der dem Absatz auf Seite 6 ab Zeile 20 der [X.] entspri[X.]ht, zwingend [X.] zur „Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n“ vorgesehen:

Abbildung

Dabei ergibt si[X.]h aus dem Absatz [0016] in Verbindung mit dem Absatz [0014] und aus dem erteilten Anspru[X.]h 3 in Verbindung mit dem Merkmal 1f des erteilten Anspru[X.]hs 1, dass diese [X.] zur Reduzierung des Abstandes zwis[X.]hen den [X.]n

- mindestens eine Umlenkrolle aufweisen können,

- aber au[X.]h doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger umfassen können.

Das entspri[X.]ht der ursprüngli[X.]hen [X.] in [X.] Seite 6, siehe insbesondere Zeilen 24 bis 26, wona[X.]h hinsi[X.]htli[X.]h dieser Anwendung, nämli[X.]h zur Umlenkung zwe[X.]ks Reduzierung des Abstandes, die „vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführten [X.]“ und die „doppelt gekröpften, konis[X.]hen Einlauffinger“ ebenfalls als glei[X.]hermaßen geeignete, gegeneinander austaus[X.]hbare Mittel zum Umlenken offenbart sind.

Angepasst an das Merkmal 1f des erteilten Anspru[X.]hs 1 ist weiter bei der Bes[X.]hreibung der [X.] als weiteres Anwendungsbeispiel für [X.] von den einleitenden Worten „Alternativ oder zusätzli[X.]h“ das „Alternativ oder“ gestri[X.]hen worden, siehe im Absatz [0016] der [X.] in Zeile 7. Denn da gemäß dem Merkmal 1f [X.] für die Reduzierung des Abstandes zwingend gefordert sind, können [X.] für eine [X.] nur no[X.]h zusätzli[X.]h vorgesehen sein:

Abbildung

3.4 Insgesamt ergeben si[X.]h aus den genannten Stellen der [X.], Absatz [0014] und [0016], die folgenden ausdrü[X.]kli[X.]h offenbarten Mögli[X.]hkeiten für den Einsatz von [X.]n:

1. Nur doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung

2. Nur vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung.

Aus dem „zusätzli[X.]h“ in Absatz [0016] Zeile 7 ergeben si[X.]h die folgenden weiteren Mögli[X.]hkeiten:

3. Doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung

und „zusätzli[X.]h“

vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die [X.]

4. Vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die Umlenkung und Abstandsreduzierung

und „zusätzli[X.]h“

vorzugsweise als Umlenkrollen ausgeführte [X.]

für die [X.].

Entfallen ist dagegen die fünfte ursprüngli[X.]h offenbarte Mögli[X.]hkeit, [X.] für die [X.] und/oder für Einzelstrangmas[X.]hinen anstelle einer Abstandsreduzierung („alternativ“ dazu) vorzusehen.

Au[X.]h aus dem Absatz [0038] Zeilen 49 bis 58 der [X.], der unverändert gegenüber dem entspre[X.]henden Abs[X.]hnitt auf Seite 16 Zeilen 20 bis 27 der [X.] ([X.]) die Mögli[X.]hkeit erwähnt, mit in den [X.]uren ni[X.]ht dargestellten [X.]n in Form von [X.]n die [X.]stränge in jede beliebige Ri[X.]htung zu lenken, ergibt si[X.]h hierzu ni[X.]hts Anderes. Denn bei dieser Umlenkung in beliebige Ri[X.]htung handelt es si[X.]h ni[X.]ht um eines der Ausführungsbeispiele der Erfindung, die gemäß Abs. [0018] Zeilen 33 bis 35 der [X.] in den [X.]uren dargestellt sind, und dem Merkmal 1f des Anspru[X.]hs 1 ist eindeutig zu entnehmen, dass eine Umlenkung der [X.]stränge in beliebige Ri[X.]htung ni[X.]ht als erfindungsgemäß unter S[X.]hutz gestellt ist.

Der erteilte Anspru[X.]h 1, der mit seinem Merkmal 1f [X.] zur Abstandsreduzierung verlangt, die aber beliebig ausgeführt sein können, umfasst alle vier verbliebenen Mögli[X.]hkeiten.

Der aus dem kennzei[X.]hnenden Teil des ursprüngli[X.]hen Anspru[X.]hs 13 hervorgegangene erteilte Anspru[X.]h 3 dagegen, der ausdrü[X.]kli[X.]h doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger für die s[X.]hon im Anspru[X.]h 1 geforderte Abstandsreduzierung verlangt, umfasst von diesen vier Mögli[X.]hkeiten nur no[X.]h die erste und die dritte, bei denen zumindest unter anderem doppelt gekröpfte, konis[X.]he Einlauffinger für die Abstandsreduzierung vorgesehen sind.

Im Ergebnis ist infolge der Bes[X.]hränkung des erteilten Anspru[X.]hs 1 dur[X.]h das Merkmal 1f und dur[X.]h die entspre[X.]hende Anpassung der Bes[X.]hreibungseinleitung – au[X.]h unter Berü[X.]ksi[X.]htigung des erteilten Anspru[X.]hs 3 – vom Gegenstand des Patent ni[X.]ht etwas Anderes, sondern ledigli[X.]h weniger umfasst als ursprüngli[X.]h offenbart.

4. Die Erfindung ist im Patent so deutli[X.]h und vollständig offenbart, dass ein Fa[X.]hmann sie ausführen kann.

Dabei kommt es ni[X.]ht darauf an, ob, wie von der Klägerin bestritten, die [X.] des Patents den Fa[X.]hmann in die Lage versetzt, mit einer Formungseinri[X.]htung [X.] zu formen, die „exakt kreisrund“ sind.

Denn wie bereits ausgeführt, wird im Patent mit „rund“ keine exakt kreisrunde Form angegeben, sondern die zu einem Strang zusammengefasste, eher seilartige Form, die das [X.] na[X.]h Dur[X.]hlaufen der Formungseinri[X.]htung hat, von der zu einem fla[X.]hen Streifen ausgebreiteten Form unters[X.]hieden, die das [X.] vor Dur[X.]hlaufen der Formungseinri[X.]htung hat bzw. hatte.

Eine Formungseinri[X.]htung zum Formen von zwei runden [X.]n 64, 66 aus zwei fla[X.]h ausgebreiteten [X.]streifen 4, 6 entspre[X.]hend dem Merkmal 1e des erteilten Anspru[X.]hs 1 kann gemäß der Ausführungsbeispielbes[X.]hreibung in Form von zwei [X.]n 62, 63 mit einem V-förmigen Quers[X.]hnitt an ihrem Umfang ausgeführt werden. Na[X.]h Dur[X.]hlaufen dieser [X.]n 62, 63, die im Übrigen ni[X.]ht nur bes[X.]hrieben, sondern au[X.]h in [X.]ur 6 abgebildet sind, und die daher unmittelbar na[X.]hgebaut werden können, sind die bis dahin fla[X.]h ausgebreiteten [X.]streifen 4, 6 zu [X.], 66 geformt, die gemäß Absatz [0036] der [X.] ([X.]) rund sind.

5. Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ist neu und ergibt si[X.]h ni[X.]ht in naheliegender Weise aus dem im Verfahren befindli[X.]hen Stand der Te[X.]hnik.

5.1 Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ist neu gegenüber den Entgegenhaltung [X.]. Diese offenbart ni[X.]ht das Merkmal 1d.

Die Entgegenhaltung [X.] lehrt, siehe insbesondere Spalte 1 Zeilen 7 bis 22 und die [X.]uren 6 bis 9 mit Bes[X.]hreibung in Spalte 8 Zeilen 25 bis 60, eine Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.]material für die Herstellung von Filtern für stabförmige [X.] entspre[X.]hend dem Merkmal 1a.

Dabei wird, siehe insbesondere [X.]uren 6 und 8, ein einziger [X.]streifen (tow 32) von einem Ballen abgezogen und dur[X.]hläuft eine Bearbeitungseinri[X.]htung mit je einer Station zum Vorbereiten (tow preparation station 34), Ausbreiten ([X.]) und zum Behandeln mit Wei[X.]hma[X.]her (plasti[X.]izer applying means 38). Erst dana[X.]h wird der [X.]streifen 32 mit einer Trennvorri[X.]htung (40) in Längsri[X.]htung aufgetrennt in se[X.]hs Teilabs[X.]hnitte ([X.] 32a, 32b, 32[X.], 32d, 32e, [X.]).

Die so entstandenen se[X.]hs einzelnen mit Wei[X.]hma[X.]her behandelten [X.]streifenabs[X.]hnitte werden über ein [X.] ([X.], 44) einer Formungseinri[X.]htung zugeführt, die se[X.]hs nebeneinander angeordneten Stationen (rod-forming stations 45a, 45b, 45[X.], 45d, [X.], 45f) umfasst, die aus den behandelten [X.]streifenabs[X.]hnitten ([X.] 32a, 32b, 32[X.], 32d, 32e, [X.]) runde [X.] ([X.] 46a, 46b, 46[X.], 46d, [X.], 46f) formen. Das entspri[X.]ht dem Merkmal 1e.

Abbildung

[X.], Auss[X.]hnitte aus [X.]ur 6 (Draufsi[X.]ht) und 8 (Seitenansi[X.]ht)

Stromabwärts na[X.]h der Formungseinri[X.]htung (rod-forming stations 45a, 45b, 45[X.], 45d, [X.], 45f) werden die [X.] ([X.] 46a, 46b, 46[X.], 46d, [X.], 46f)

auf dem Weg von einer Fördervorri[X.]htung (pulling devi[X.]e 48) mit zwei Förderbändern (pair of endless belts 48a, 48b) zu einer S[X.]hneidvorri[X.]htung ([X.]utting means 50) so umgelenkt, siehe in [X.]ur 6, dass der Abstand zwis[X.]hen den [X.]n reduziert wird. Das entspri[X.]ht dem Merkmal 1f.

Abbildung

Die Vorri[X.]htung entspri[X.]ht jedo[X.]h ni[X.]ht dem Merkmal 1d, weil sämtli[X.]he Bearbeitungss[X.]hritte, die an dem [X.]streifen (tow 32) vorgenommen werden, vor dem Auftrennen in die se[X.]hs [X.]streifenabs[X.]hnitte ([X.] 32a, 32b, 32[X.], 32d, 32e, [X.]) erfolgen. In dem Berei[X.]h, in dem das Bearbeiten stattfindet, gibt es daher nur einen einzigen [X.]streifen (tow 32), der in einer einzigen [X.]führungsbahn geführt wird, und somit au[X.]h nur eine einzige Bearbeitungseinri[X.]htung, mit einer Station zum Vorbereiten (tow preparation station 34), einer Ausbreiterdüse ([X.]) und einem Mittel zum Behandeln mit Wei[X.]hma[X.]her (plasti[X.]izer applying means 38), die jeweils der einen [X.]führungsbahn zugeordnet sind, anstelle von mehreren separat steuerbaren Bearbeitungseinri[X.]htungen für mehrere [X.]führungsbahnen, wie im Merkmal 1d gefordert.

Die se[X.]hs nebeneinander angeordneten Stationen (rod-forming stations 45a, 45b, 45[X.], 45d, [X.], 45f) der Formungseinri[X.]htung dagegen sind zwar den einzelnen [X.]en für die se[X.]hs [X.]streifenabs[X.]hnitte ([X.] 32a, 32b, 32[X.], 32d, 32e, [X.]) zugeordnet, insoweit wie in Merkmal 1d für die Bearbeitungseinri[X.]htungen gefordert, sie sind jedo[X.]h keine Bearbeitungseinri[X.]htungen im Sinne des Merkmals 1d, weil sie entgegen dem Merkmal 1d keine [X.]streifen bearbeiten. Denn die [X.]streifenabs[X.]hnitte ([X.] 32a, 32b, 32[X.], 32d, 32e, [X.]) werden bereits auf dem Weg zu den Stationen (rod-forming stations 45a, 45b, 45[X.], 45d, [X.], 45f) der Formungseinri[X.]htung zu Strängen zusammengefasst, so dass bereits ab dem Eintritt in die Stationen der Formungseinri[X.]htung keine [X.]streifen mehr vorliegen, sondern vielmehr runde Stränge, siehe [X.]ur 6 oben re[X.]hts und [X.]ur 9.

Da die se[X.]hs Stationen (rod-forming stations 45a, 45b, 45[X.], 45d, [X.], 45f) der Formungseinri[X.]htung zum Formen der runden [X.] ([X.] 46a, 46b, 46[X.], 46d, [X.], 46f) somit keine Bearbeitungseinri[X.]htungen zum Bearbeiten von [X.]streifen ([X.] 32a, 32b, 32[X.], 32d, 32e, [X.]) sind, kann dahinstehen, ob sie separat steuerbar sind, wie in Merkmal 1d für anspru[X.]hsgemäße Bearbeitungsstationen weiter gefordert.

5.2 Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ergibt si[X.]h ni[X.]ht in naheliegender Weise aus einer Zusammens[X.]hau der Entgegenhaltung [X.] mit der [X.] bzw. der [X.], da die Zusammens[X.]hau ni[X.]ht in naheliegender Weise zum Merkmal 1f führt.

5.2.1 Die Entgegenhaltung [X.], siehe insbesondere die [X.]uren 1 und 2 mit Bes[X.]hreibung ab Seite 10, lehrt eine Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.]material für die Herstellung von Filtern für stabförmige [X.] (siehe den ersten Absatz auf Seite 1), mit [X.] in Form von zwei Ballen (bales 7, 8) zur Bereitstellung von zwei [X.]streifen ([X.], 6) und mit zwei [X.]führungsbahnen ([X.], 3) von denen in jeder [X.]führungsbahn (2, 3) ein [X.]streifen (4, 6) geführt wird. Das entspri[X.]ht den Merkmalen 1a, 1b und 1[X.].

Die Vorri[X.]htung der [X.] umfasst au[X.]h Bearbeitungseinri[X.]htungen mit einer Einri[X.]htung zum Ausbreiten (spreading unit mit defle[X.]tor 11 und [X.], 14), einer Einri[X.]htung zum Stre[X.]ken (stret[X.]hing unit 16) und einer Einri[X.]htung zum Behandeln mit Wei[X.]hma[X.]her (plasti[X.]izing unit 29), die jeder [X.] (2, 3) zugeordnet sind und von denen, siehe insbesondere den zweiten Absatz auf Seite 14, zumindest die Einri[X.]htung zum Stre[X.]ken (16) und die Einri[X.]htung zum Behandeln mit Wei[X.]hma[X.]her (29) separat, für beide [X.]en (2, 3) unabhängig voneinander, steuerbar sind. Das entspri[X.]ht dem Merkmal 1d.

Die zwei behandelten [X.]streifen (4, 6) werden, siehe den Absatz im Übergang von Seite 14 auf 15, in eine Strangeinheit (rod making unit 44) geführt, in der sie zu zwei runden [X.]n geformt und dann zu [X.]abs[X.]hnitten (filter rod se[X.]tions) ges[X.]hnitten werden. Der Teil der Strangeinheit (44), in dem die runden [X.] geformt werden, entspri[X.]ht einer Formungseinri[X.]htung gemäß dem Merkmal 1e.

Die Vorri[X.]htung entspri[X.]ht jedo[X.]h ni[X.]ht dem Merkmal 1f. Denn zwar erfolgt eine Umlenkung zur Abstandsreduzierung, anders als im Merkmal 1f gefordert werden jedo[X.]h ni[X.]ht stromabwärts der Formungseinri[X.]htung die von der Formungseinri[X.]htung geformten runden [X.]stränge umgelenkt. Vielmehr werden bereits stromaufwärts der in der Strangeinheit (44) angeordneten Formungseinri[X.]htung die no[X.]h ni[X.]ht zu runden [X.]strängen umgeformten [X.]streifen (4, 6) so umgelenkt, dass ihr Abstand auf ein zur Strangeinheit (44) passendes Maß reduziert wird, siehe in [X.]ur 2 die in Pfeilri[X.]htung (28) na[X.]h oben s[X.]hräg aufeinander zu verlaufenden [X.]streifen.

Abbildung

[X.], Auss[X.]hnitt aus [X.]ur 2

5.2.2 Die Entgegenhaltung [X.], siehe Spalte 1 Zeilen 6 bis 14, lehrt eine weitere Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.]material für die Herstellung von Filtern für stabförmige [X.], insoweit entspre[X.]hend dem Merkmal 1a, die jedo[X.]h anders als der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ni[X.]ht zwei [X.]streifen parallel, sondern nur einen [X.]streifen aufbereitet.

Sie umfasst daher (entgegen den Merkmalen 1b und 1[X.]) ni[X.]ht zwei, sondern nur ein [X.]bereitstellungsmittel in Form eines Ballens (bale 2) zur Bereitstellung eines [X.]streifen (layer or flow 1 of filamentary filter material) und ni[X.]ht zwei, sondern nur eine [X.]führungsbahn (siehe Pfeil 3) in der der eine [X.]streifen (1) geführt wird, siehe Spalte 5 Zeilen 25 bis 32 und die [X.]ur 1.

Sie umfasst weiter (entgegen dem Merkmal 1d) dementspre[X.]hend au[X.]h nur eine Bearbeitungseinri[X.]htung, in der der eine [X.]streifen (1) ausgebreitet wird (first se[X.]tion 4), getro[X.]knet (se[X.]ond se[X.]tion 6), gestre[X.]kt (third se[X.]tion 7) und mit Wei[X.]hma[X.]her behandelt (se[X.]tion 8 mit plasti[X.]izer applying unit 34), siehe Spalte 5 Zeilen 34 bis 48 und die [X.]ur 1.

Die bereits mit dem Wei[X.]hma[X.]her behandelten [X.]streifen werden [X.] umgelenkt, siehe die Walzen (rollers 32, 33), dann in einem fünften Abs[X.]hnitt (fifth se[X.]tion 9) zusammengefasst mittels einer Raffvorri[X.]htung (gathering devi[X.]e 38) und so über eine weitere Umlenkrolle ([X.] 36) s[X.]hließli[X.]h einer Düse (nozzle 51) und einem Einlauffinger ([X.]) zugeführt. Der so aus dem [X.]streifen geformte Strang (rod-like stream 39) dur[X.]hläuft s[X.]hließli[X.]h eine Umhüllungsvorri[X.]htung (wrapping me[X.]hanism 13), siehe [X.]ur 1 mit Bes[X.]hreibung ab Spalte 5 Zeile 66.

Abbildung

Insoweit entspri[X.]ht die Vorri[X.]htung, wie in Spalte 1 Zeilen 62 bis 67 und Spalte 5 Zeilen 51 bis 58 erläutert, bekannten Vorri[X.]htungen zum Aufbereiten von
[X.]material und Herstellen von Filtern, [X.]/[X.] bzw. H…
AF3/[X.], die von der Anmelderin der [X.] bereits vertrieben wurden. Bei diesen wird, wie au[X.]h in [X.]ur 1 erkennbar, das [X.]material auf dem Weg vom Ballen (2) bis zur Umhüllungsvorri[X.]htung (13) innerhalb [X.] geführt, also auss[X.]hließli[X.]h na[X.]h oben und na[X.]h unten umgelenkt, siehe insbesondere Spalte 7 Zeile 66 bis Spalte 8 Zeile 17. Dies gilt au[X.]h für den Abs[X.]hnitt (9), in dem die bereits mit dem Wei[X.]hma[X.]her behandelten [X.]streifen mittels der Raffvorri[X.]htung (gathering devi[X.]e 38) und der Umlenkrolle ([X.] 36) zusammengefasst werden, damit die Fasern aneinanderhaften („to be bonded to ea[X.]h other“), um s[X.]hließli[X.]h einen stabilen [X.] (39) zu bilden, siehe Spalte 8 Zeilen 18 bis 34, insbesondere Zeilen 26 bis 30.

Wie in Spalte 8 Zeilen 35 bis 56 erläutert ist, kann dies dazu führen, dass in dem [X.] eine oder mehrere senkre[X.]hte [X.]n entstehen, in der in seitli[X.]her Ri[X.]htung bena[X.]hbarte Fasern unzurei[X.]hend miteinander verbunden sind, so dass der [X.] entlang dieser senkre[X.]hten [X.]n auseinanderbre[X.]hen kann („towsplit“), siehe insbesondere Zeilen 45 bis 52.

Aus der angegebenen Ursa[X.]he, nämli[X.]h dass das mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]material bei den bekannten Mas[X.]hinen auss[X.]hließli[X.]h na[X.]h oben und na[X.]h unten umgelenkt wird, wie au[X.]h aus der in [X.] ges[X.]hilderten erfindungsgemäßen Abhilfe, nämli[X.]h das [X.]material na[X.]h Dur[X.]hlaufen der Umlenkrolle (36) mindestens einmal in Querri[X.]htung, das heißt seitli[X.]h, umzulenken (Spalte 4 Zeilen 10 bis 13 und Spalte 8 Zeilen 57 bis 67), ergibt si[X.]h für den Fa[X.]hmann, dass die Ursa[X.]he des Auseinanderbre[X.]hens („towsplit“) darin besteht, dass beim Umlenken na[X.]h oben und na[X.]h unten, wie über die Umlenkrolle (36), zwar jeweils übereinander liegende Fasern des [X.]s aufeinandergedrü[X.]kt und diese so miteinander verbunden werden („bonded to ea[X.]h other“), diese aber ni[X.]ht gegen die jeweils in seitli[X.]her Ri[X.]htung bena[X.]hbarten Fasern gedrü[X.]kt werden. Um eine Verbindung au[X.]h in seitli[X.]her Ri[X.]htung bena[X.]hbarter Fasern zu errei[X.]hen, wird also der [X.] zusätzli[X.]h mindestens einmal in seitli[X.]her Ri[X.]htung umgelenkt, dabei werden au[X.]h in seitli[X.]her Ri[X.]htung nebeneinanderliegende Fasern aneinandergedrü[X.]kt und ebenfalls mit einander verbunden („bonded to ea[X.]h other“).

Im Fall des Ausführungsbeispiels der [X.] wird der [X.] (39) mittels einer Einheit (unit 41) mit drei Umlenkrollen (42, 43, 44), die im Verlauf des [X.]s von der Umlenkrolle (36) zur Düse (51) angeordnet sind, erst um 90° aus seiner Bahn heraus zur Seite umgelenkt, dann um 180° zurü[X.]k umgelenkt und s[X.]hließli[X.]h [X.] um 90° umgelenkt, so dass er si[X.]h wieder in derselben Bahn befindet wie vor dem Eintritt in die Einheit (41), siehe Spalte 9 Zeilen 1 bis 25 und [X.]ur 2, die diesen Abs[X.]hnitt in Draufsi[X.]ht zeigt.

Abbildung

Wie in Spalte 10 Zeilen 23 bis 36 erläutert, ist es weder zwingend erforderli[X.]h, den [X.] mehr als einmal seitli[X.]h umzulenken, no[X.]h ihn in dieselbe Bahn bzw. [X.] zurü[X.]kzubringen, die er vor der seitli[X.]hen Umlenkung hatte, es kann aber die einfa[X.]hste und kompakteste Lösung sein. Beim Ausführungsbeispiel ist es deshalb vorgesehen, weil die Einheit (41) mit den drei Umlenkrollen (42, 43, 44) ledigli[X.]h eine Ergänzung für bereits vorhandene Mas[X.]hinen ([X.]/[X.] bzw.
[X.]/[X.]) darstellt, siehe Spalte 2 Zeilen 48 bis 50 und Spalte 10 Zeilen 37
bis 44.

Die Entgegenhaltung [X.], ein Familienmitglied der [X.], offenbart ni[X.]hts Anderes als die [X.]. Au[X.]h in der [X.] ist erläutert, wozu die zusätzli[X.]h zu den [X.] na[X.]h oben und unten der Ausgangsvorri[X.]htung vorgesehene seitli[X.]he Umlenkung dient, siehe Spalte 6 Zeilen 40 bis 4:

„Diese seitli[X.]he Auslenkung um die Umlenkrollen 42 bis 44 belastet den [X.]strang na[X.]heinander von beiden Seiten und drü[X.]kt ihn seitli[X.]h stärker zusammen. Dadur[X.]h ergibt si[X.]h au[X.]h in dieser Ri[X.]htung eine bessere Verklebung der in diesem Stadium no[X.]h ni[X.]ht wieder ausgehärteten Fasern“,

und warum der [X.]strang na[X.]h der seitli[X.]hen Umlenkung dur[X.]h die Umlenkrollen (42, 43, 44) in die ursprüngli[X.]he Bahn zurü[X.]kgeführt wird, siehe Spalte 2 Zeilen 25 bis 30:

„Um den konstruktiven Aufbau der Vorri[X.]htung und ihre Anordnung zur [X.] ni[X.]ht zu ändern, ist vorgesehen, daß der [X.]strang na[X.]h seiner Auslenkung aus der ersten [X.] heraus in diese zurü[X.]kgeführt wird.“

5.2.3 Die Klägerin hat geltend gema[X.]ht, für den von [X.] ausgehenden Fa[X.]hmann ergebe si[X.]h ein Anlass, die [X.] hinzuzuziehen, weil beim Betrieb der Vorri[X.]htung gemäß [X.] [X.] entstehe und dies ein gravierender Qualitätsmangel sei, der behoben werden müsse. Dass beim Betrieb der Vorri[X.]htung gemäß [X.] [X.] entstehe, ergebe si[X.]h daraus, dass die in [X.] in Spalte 1 Zeilen 44, 45 zum Stand der Te[X.]hnik genannten Dru[X.]ks[X.]hriften [X.] 4,511,420 ([X.]4) und [X.] 5,060,664 ([X.]3) au[X.]h in [X.] genannt seien, Seite 1 zweiter Absatz, und dass laut [X.] die dort offenbarten [X.]einri[X.]htungen unverändert in die [X.]einheit (44) der [X.] integriert seien.

Letzteres trifft bereits insofern ni[X.]ht zu, als in [X.] ni[X.]ht gelehrt wird, die [X.]einri[X.]htung der [X.]3 unverändert in die [X.]einheit („rod making unit 44“) der [X.] zu integrieren, sondern ledigli[X.]h, dass bestimmte Details („Certain details“) der [X.]einheit (44) gemäß der [X.] der [X.]3 ausgeführt sein könnten, siehe Seite 15 Zeilen 7 bis 9. Dabei handelt es si[X.]h jedo[X.]h gerade ni[X.]ht um die Details, die gemäß der Erläuterung der [X.] für den [X.] verantwortli[X.]h sind.

Denn während in der [X.]einri[X.]htung der [X.]3 das mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]material auss[X.]hließli[X.]h in [X.] geführt und nur na[X.]h oben und na[X.]h unten umgelenkt wird, wird in der Vorri[X.]htung gemäß [X.] das mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]material ni[X.]ht nur na[X.]h oben/unten umgelenkt, siehe die in [X.]ur 1 ergänzten Pfeile:

Abbildung

sondern au[X.]h in seitli[X.]her Ri[X.]htung, also bereits so, wie in [X.] zur Vermeidung von [X.] gelehrt, siehe die in [X.]ur 2 ergänzten Pfeile:

Abbildung

Selbst wenn jedo[X.]h der von [X.] ausgehende Fa[X.]hmann die [X.] hinzuzieht, und die Einheit (41) mit den drei Umlenkrollen (42, 43, 44) zum seitli[X.]hen Umlenken au[X.]h in der Vorri[X.]htung der [X.] ergänzt, wie in [X.] gelehrt, nur eben zweimal, so führt dies ni[X.]ht zum Merkmal 1f des Anspru[X.]hs 1.

Denn gemäß der [X.] ist die Einheit (41) dort vorzusehen, wo der mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]streifen bereits zu einem Strang zusammengefasst ist, also bezogen auf die [X.]ur 2 der [X.] so, wie unten dargestellt:

Abbildung

Auss[X.]hnitte aus [X.] [X.]. 2 und [X.] [X.]. 2

Dort ist jedo[X.]h der Abstand der zusammengefassten [X.]streifen bereits auf ein zur Strangeinheit (44) der [X.] passendes Maß reduziert, entgegen dem Merkmal 1f stromaufwärts, ni[X.]ht stromabwärts einer in der Strangeinheit (44) angeordneten Formungseinri[X.]htung. Daran ändert si[X.]h ni[X.]hts dadur[X.]h, dass die in [X.] gelehrte Einheit (41) mit den drei Umlenkrollen (42, 43, 44) in [X.] ergänzt wird.

Aus dem Ergänzen der Einheit (41) der [X.] bzw. [X.] in der Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.] der [X.] ergibt si[X.]h au[X.]h kein Anlass, den in [X.] [X.]ur 2 gelehrten Verlauf des [X.]s zu ändern, insbesondere ni[X.]ht derart, dass die [X.]streifen anders als in [X.]ur 2 oben dargestellt auf dem Weg zur [X.]einheit (44) symmetris[X.]h statt s[X.]hräg aufeinander zu zusammengefasst werden, und die Abstandsreduzierung an einen Ort weiter stromabwärts verlegt wird, wo die [X.]streifen bereits zu Strängen zusammengefasst sind. Dies entsprä[X.]he zwar dem Merkmal 1f, wird aber dur[X.]h [X.] und [X.] ni[X.]ht nahegelegt.

Denn [X.] und [X.] lehren ausdrü[X.]kli[X.]h, die Einheit (41) mit den Umlenkrollen (42, 43, 44) in eine bestehende Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.] so zu integrieren, dass der konstruktive Aufbau der Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.] und ihre Anordnung zur [X.] ni[X.]ht geändert werden müssen.

Im Fall der Integration der Einheit (41) mit den Umlenkrollen (42, 43, 44) in eine
Vorri[X.]htung gemäß der [X.]3 bzw. eine [X.]/[X.] oder H[X.]/[X.],
bei der das [X.]material auf dem Weg vom Ballen (2) bis zur Umhüllungsvorri[X.]htung (13) innerhalb [X.] geführt, also auss[X.]hließli[X.]h na[X.]h oben und na[X.]h unten umgelenkt wird, und dementspre[X.]hend au[X.]h der ausgebreitete, mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]streifen mittels der Raffvorri[X.]htung (gathering devi[X.]e 38) symmetris[X.]h zu einem Strang zusammengefasst wird, wird daran gemäß [X.] und [X.] ni[X.]hts geändert.

Daraus folgt für den Fa[X.]hmann, im Fall der Integration der Einheit (41) mit den Umlenkrollen (42, 43, 44) in eine Vorri[X.]htung gemäß der [X.], bei der zwei ausgebreitete, mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]streifen unsymmetris[X.]h, s[X.]hräg aufeinander zu, zu je einem Strang zusammengefasst werden, daran ebenfalls ni[X.]hts zu ändern.

Denn die [X.] und [X.] lehren entgegen dem Vortrag der Klägerin gerade ni[X.]ht, dass zur Lösung des [X.]-Problems das [X.]material innerhalb [X.] geführt, also auss[X.]hließli[X.]h na[X.]h oben und na[X.]h unten umgelenkt werden müsse und dementspre[X.]hend au[X.]h der ausgebreitete, mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]streifen mittels der Raffvorri[X.]htung (gathering devi[X.]e 38) symmetris[X.]h zu einem Strang zusammengefasst werden müsse.

Dass bei den Vorri[X.]htungen, von denen [X.] und [X.] ausgehen, der ausgebreitete, mit Wei[X.]hma[X.]her behandelte [X.]streifen mittels der Raffvorri[X.]htung (gathering devi[X.]e 38) symmetris[X.]h zu einem Strang zusammengefasst wird, ist vielmehr gemäß der Lehre der [X.] und [X.] ni[X.]ht Teil der Lösung, sondern Teil der Ursa[X.]he des [X.]-Problems – die Lösung besteht dagegen in der zu ergänzenden Einheit (41) mit den Umlenkrollen (42, 43, 44) zur seitli[X.]hen Umlenkung des [X.]strangs.

5.3 Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ergibt si[X.]h au[X.]h ni[X.]ht in naheliegender Weise aus einer Zusammens[X.]hau der Entgegenhaltung [X.] mit der [X.], da die Zusammens[X.]hau ebenfalls ni[X.]ht in naheliegender Weise zum Merkmal 1f führt.

5.3.1 Die Entgegenhaltung [X.], siehe insbesondere die Zusammenfassung auf Seite 1, lehrt eine weitere Verbesserung an einer Vorri[X.]htung zum Aufbereiten eines [X.]streifens. Wie im Fall der [X.] und [X.] soll au[X.]h gemäß der [X.] die Gefahr für einen [X.] verringert werden, siehe au[X.]h Spalte 1 Zeilen 9 bis 15. Ebenfalls wie im Fall der [X.] und [X.] kann die Vorri[X.]htung, von der in [X.] ausgegangen wird, vom [X.] sein und es kann ihr eine [X.]mas[X.]hine vom Typ [X.] oder [X.] na[X.]hges[X.]haltet sein, siehe in [X.] Spalte 1 Zeilen 44 bis 47 und Spalte 2 Zeilen 4 bis 8.

Gemäß der Lehre der [X.] wird bereits beim Zusammenfassen bzw. Raffen des mittels der Besprüheinri[X.]htung (12) mit Wei[X.]hma[X.]her behandelten [X.]streifens (9) mit einer Vorri[X.]htung (21) seitli[X.]h auf den [X.]streifen eingewirkt, siehe Spalte 1 Zeilen 16 bis 19 und Spalte 2 Zeilen 9 bis 15.

Dazu wird die Breite der [X.]bahn (9) mittels Rollen (23, 24) bzw. [X.] (23 a,b,[X.], 24 a,b,[X.]) verringert. Diese können gemäß Spalte 2 Zeilen 16 bis 50, verglei[X.]he au[X.]h Ansprü[X.]he 3 und 4, so angeordnet sein, dass die Breite der Bahn si[X.]h symmetris[X.]h oder unsymmetris[X.]h verringert, letzteres ist in [X.]ur 5 dargestellt:

Abbildung

5.3.2 Es kann dahinstehen, ob si[X.]h für den von [X.] ausgehenden Fa[X.]hmann ein Anlass ergibt, die [X.] hinzuzuziehen, da au[X.]h eine Integration der Lehre der [X.] in die Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von zwei [X.]streifen der [X.] ni[X.]ht in naheliegender Weise zum Merkmal 1f führt.

Wenn der Fa[X.]hmann die [X.] hinzuzieht, ist für ihn ohne weiteres zu erkennen, dass die in [X.]ur 5 der [X.] gezeigte Variante der unsymmetris[X.]hen Verringerung der Breite des [X.]streifens direkt zur Vorri[X.]htung der [X.] passt, da dort die zwei [X.]streifen ohnehin bereits unsymmetris[X.]h zusammengefasst werden, um ihren Abstand auf ein zur Strangeinheit (44) der [X.] passendes Maß zu reduzieren.

Die Ergänzung der Rollen bzw. Halbrollen (23[X.], 24[X.]) aus [X.]ur 5 der [X.] in der Vorri[X.]htung der [X.] führt unmittelbar zu einem Verlauf der zwei [X.]streifen wie unten in [X.]ur 2 der [X.] dargestellt.

Abbildung

[X.], Auss[X.]hnitt aus [X.]. 2, ergänzt.

Die ergänzten Rollen bzw. Halbrollen ändern ni[X.]hts daran, dass in [X.] entgegen dem Merkmal 1f bereits stromaufwärts einer in der Strangeinheit (44) der [X.] angeordneten Formungseinri[X.]htung eine Reduzierung des Abstandes der [X.]streifen auf ein zur Strangeinheit (44) der [X.] passendes Maß erfolgt, ni[X.]ht dagegen stromabwärts na[X.]h einer Formungseinri[X.]htung eine Reduzierung des Abstandes der [X.].

Au[X.]h hier ergibt si[X.]h für den Fa[X.]hmann kein Anlass, den in [X.] [X.]ur 2 gelehrten Verlauf der zwei [X.]streifen derart zu ändern, dass die [X.]streifen anders als in [X.]ur 2 oben dargestellt auf dem Weg zur Strangeinheit (44) symmetris[X.]h statt s[X.]hräg aufeinander zu zusammengefasst werden, und die Abstandsreduzierung an einen Ort weiter stromabwärts zu verlegen, wo die [X.]streifen bereits zu Strängen zusammengefasst sind.

5.4 Der Gegenstand des Anspru[X.]hs 1 ergibt si[X.]h au[X.]h ni[X.]ht in naheliegender Weise aus einer Zusammens[X.]hau der Entgegenhaltung [X.] mit der [X.], [X.] oder [X.], da dies ebenfalls ni[X.]ht in naheliegender Weise zum Merkmal 1f führt.

5.4.1 Die [X.] lehrt, siehe insbesondere die [X.]ur 1 mit Bes[X.]hreibung ab Seite 17 Mitte, eine weitere Vorri[X.]htung zum Aufbereiten von [X.]material für die Herstellung von Filtern für stabförmige [X.] entspre[X.]hend dem Merkmal 1a.

Wie in [X.]ur 1 dargestellt, treten zwei [X.]streifen (Bahnen 29, 30 aus [X.]) von re[X.]hts in den gezeigten Teil der Vorri[X.]htung ein. Daraus ergibt si[X.]h, dass die Vorri[X.]htung [X.]bereitstellungsmittel zur Bereitstellung von zwei [X.]streifen (29, 30) aufweist. Das entspri[X.]ht dem Merkmal 1b.

Die Vorri[X.]htung weist weiter zwei [X.]en auf, von denen in jeder [X.] ein [X.]streifen (29, 30) geführt wird, siehe in [X.]ur 1 die Wege der beiden [X.]streifen (29, 30). Das entspri[X.]ht dem Merkmal 1[X.].

Sie weist gemäß [X.]ur 1 und dem zweiten Absatz auf Seite 17 au[X.]h Bearbeitungseinri[X.]htungen zum Bearbeiten der [X.]streifen (29, 30) auf, wobei jeder [X.] eine eigene Bearbeitungseinri[X.]htung (Wei[X.]hma[X.]hereinri[X.]htung 26, Hilfswei[X.]hma[X.]hereinri[X.]htung 33) zum Behandeln mit Wei[X.]hma[X.]her zugeordnet sein kann, insoweit entspre[X.]hend Merkmal 1d. Es kann dahinstehen, ob [X.] au[X.]h offenbart, die Bearbeitungseinri[X.]htungen (26, 33) zum Behandeln mit Wei[X.]hma[X.]her separat steuerbar auszuführen.

Na[X.]hdem die [X.]streifen no[X.]h als Bahnen (29, 30), also ausgebreitet, die Wei[X.]hma[X.]hereinri[X.]htung dur[X.]hlaufen haben, gelangen sie über jeweils ein weiteres [X.] (28, siehe unten im Auss[X.]hnitt aus [X.]ur 1 die beiden ergänzten Pfeile) in je eine Faltvorri[X.]htung (31, 32) zur Erzeugung der Filterstränge (12, 14), siehe den zweiten Absatz auf Seite 17.

Abbildung

[X.] Auss[X.]hnitt aus [X.]. 1

Auf dem Weg von den [X.]n (28) zu den Faltvorri[X.]htungen (31, 32) werden die Bahnen (29, 30) zusammengefasst bzw. zusammengerafft. Das ist in der [X.]ur 1 aufgrund der Darstellung von der Seite ni[X.]ht zu sehen, ergibt si[X.]h aber für den Fa[X.]hmann daraus, dass die jeweilige Bahn (29, 30) no[X.]h ausgebreitet über das jeweilige [X.] (28) läuft, dann aber in die düsenförmige Faltvorri[X.]htung (31, 32) hineinläuft.

In den Faltvorri[X.]htungen (31, 32) wird no[X.]h je ein Streifen [X.] (38) zugeführt, siehe den ersten Absatz auf Seite 18.

Entgegen dem Merkmal 1f werden jedo[X.]h die [X.]stränge (12, 14) überhaupt ni[X.]ht umgelenkt, sie verlaufen vielmehr geradlinig und parallel von den Faltvorri[X.]htungen (31, 32), in denen sie erzeugt werden, bis zur S[X.]hneideinri[X.]htung (15), wo sie in Filterelemente (16, 17) unterteilt werden, wie in [X.]ur 1 und 5 dargestellt.

Denn bei der Vorri[X.]htung gemäß [X.] sind bereits die Faltvorri[X.]htungen (31, 32) so angeordnet, dass ihr Abstand dem Abstand entspri[X.]ht, den die erzeugten [X.] (12, 14) für die S[X.]hneidvorri[X.]htung (15) haben müssen.

Deshalb werden bereits die [X.]streifen (29, 30) auf dem Weg von den oben mit Pfeilen gekennzei[X.]hneten [X.]n (28) zu den Faltvorri[X.]htungen (31, 32) so geführt, dass sie diesen Abstand annehmen.

5.4.2 Es kann dahinstehen, ob si[X.]h ausgehend von [X.] ein Anlass ergibt, die [X.], [X.] oder die [X.] hinzuzuziehen, da au[X.]h eine Integration der Lehre der [X.], [X.] oder [X.] ni[X.]ht in naheliegender Weise zum Merkmal 1f führt.

Wird gemäß der Lehre der [X.] bzw. [X.] eine Einheit (41) mit Umlenkrollen (42, 43, 44) zur seitli[X.]hen Umlenkung des [X.] ergänzt, so ist diese wie in [X.] bzw. [X.] in der Vorri[X.]htung der [X.] dort einzufügen, wo die [X.]streifen bereits zusammengerafft bzw. zusammengefasst sind. Die seitli[X.]he Umlenkung muss andererseits erfolgen, bevor die [X.]stränge mit Hüllpapier (38) umhüllt sind, da dana[X.]h eine Umlenkung ni[X.]ht mehr mögli[X.]h ist. Daraus ergibt si[X.]h als einziger mögli[X.]her Ort zum Anordnen der Einheit (41) der Berei[X.]h im Einlauf in die Faltvorri[X.]htungen (31, 32), wie unten mit zwei Pfeilen in [X.]ur 1 gekennzei[X.]hnet.

Abbildung

[X.], Auss[X.]hnitt aus [X.]ur 1

Hier haben jedo[X.]h die [X.]streifen (29, 30) bereits den zur S[X.]hneidvorri[X.]htung (15) passenden Abstand angenommen, so dass dana[X.]h keine Abstandsreduzierung mehr erfolgt. Das Hinzufügen der Einheit (41) mit Umlenkrollen (42, 43, 44) zur seitli[X.]hen Umlenkung des [X.] führt also ni[X.]ht zum Merkmal 1f.

Wird gemäß der Lehre der [X.] mittels einer Vorri[X.]htung (21) mit Rollen bzw. [X.] seitli[X.]h auf den [X.]streifen eingewirkt, so muss dies wie in [X.] beim Zusammenfassen bzw. Raffen der [X.]streifen (29, 30) erfolgen, also auf dem Weg der [X.]streifen von den [X.]n (28) zu den Faltvorri[X.]htungen (31, 32), wie unten mit zwei Pfeilen in [X.]ur 1 gekennzei[X.]hnet.

Abbildung

Au[X.]h dadur[X.]h ändert si[X.]h jedo[X.]h weiter ni[X.]hts am Verlauf der [X.]streifen (29, 30) und der daraus erzeugten [X.] (12, 14), insbesondere ergibt si[X.]h daraus keine Umlenkung der [X.] (12, 14). Das Hinzufügen der Vorri[X.]htung (21) zum seitli[X.]hen Einwirken auf die [X.]streifen (29, 39) während des [X.] bzw. Raffens führt somit ebenfalls ni[X.]ht zum Merkmal 1f.

6. Die Unteransprü[X.]he werden vom Anspru[X.]h 1 getragen.

I[X.]

Die Kostenents[X.]heidung beruht auf § 84 Abs. 2 [X.] i. V. m. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO.

Die Ents[X.]heidung über die vorläufige Vollstre[X.]kbarkeit folgt aus § 99 Abs. 1 [X.] i. V. m. § 709 S. 1 und S. 2 ZPO.

Meta

4 Ni 19/20 (EP)

31.03.2022

Bundespatentgericht 4. Senat

Urteil

Sachgebiet: Ni

Art II § 6 Abs 1 Nr 1 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 2 IntPatÜbkG, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG, Art 52 EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk, Art 56 EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst b EuPatÜbk, Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Urteil vom 31.03.2022, Az. 4 Ni 19/20 (EP) (REWIS RS 2022, 3047)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 3047

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