Aktenzeichen 4 Ni 19/20 (EP)

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BPatG:2022:310322U4Ni19.20EP.0
RCN:
RCNPFY8AXTQYRUSCP9

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Bundespatentgericht: Urteil vom 31.03.2022

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung.Patentnichtigkeitssache - "Vorrichtung zur Aufbereitung von Filtertowmaterial sowie Vorrichtung zur Herstellung von Filtern" – Keine unzulässige Erweiterung, Ausführbarkeit der Offenbarung und Patentfähigkeit

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