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Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens
Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der [X.] des [X.] vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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14.03.2022
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer
Kammerbeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Stuttgart, 15. Juni 2021, Az: 11 UF 69/21, Beschluss
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 14.03.2022, Az. 1 BvR 1655/21 (REWIS RS 2022, 719)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 719
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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