Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 14.03.2022, Az. 1 BvR 1655/21

1. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2022, 719

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Kammerbeschluss: Berichtigung eines offensichtlichen Schreibversehens


Tenor

Die offenbare Unrichtigkeit im Beschluss der [X.] des [X.] vom 7. Februar 2022 wird dahingehend berichtigt, dass auf Seite 5 in Zeile 5 nach dem ersten Wort "verfassungsrechtlichen" das Wort "Kontrolle" ergänzt wird.

Gründe

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 1655/21

14.03.2022

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 1. Kammer

Kammerbeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Stuttgart, 15. Juni 2021, Az: 11 UF 69/21, Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 319 Abs 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 14.03.2022, Az. 1 BvR 1655/21 (REWIS RS 2022, 719)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 719

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