Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 03.04.2023
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch längerfristiger Umgangsausschluss wegen erheblichen sexuellen Kindesmissbrauchs - § 159 Abs 2 Nr 1 FamFG gilt auch in der Beschwerdeinstanz
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