Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.04.2008, Az. IV ZR 245/04

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 4188

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[X.] BESCHLUSS [X.] 245/04 vom 30. April 2008 in dem Rechtsstreit - 2 -

[X.] hat durch [X.] als Vorsitzenden, [X.], [X.], die Richterin Dr. Kessal-Wulf und [X.] am 30. April 2008 beschlossen: Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des [X.] vom 28. Sep-tember 2004 wird auf Kosten der Klägerin [X.]. Streitwert: 27.342,91 •

Gründe: Die Nichtzulassungsbeschwerde zeigt nicht auf, dass die [X.] grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entschei-dung des [X.] erfordert. 1 Es besteht kein Grund im Sinne von § 543 Abs. 2 ZPO, die [X.], mit der die Klägerin ihr [X.] weiterverfolgen möch-te, zuzulassen. Die beabsichtigte Revision hätte auch keinen Erfolg. 2 - 3 -

Die von der Beschwerdeführerin in den Mittelpunkt ihres angekün-digten Revisionsangriffs gestellte Frage, ob die Neufassung des § 18 [X.] gegen die Grundrechte der Versicherten aus Art. 3 Abs. 1 und 12 Abs. 1 GG verstößt, ist nicht entscheidungserheblich. Aus den neuen Regelungen des Betriebsrentenrechts durch das [X.] der betrieblichen Altersversorgung vom 21. Dezember 2000 ([X.] I 1914) und das Altersvermögensgesetz vom 26. Juni 2001 ([X.] I 1310) kann die Klägerin als so genannte Be-standsrentnerin wegen der Übergangsregelungen in §§ [X.], 30f [X.] n.F. keine weitergehenden Ansprüche herleiten. Das ist auch nach der mit Wirkung vom 1. Januar 2001 in [X.] getretenen neuen Satzung der Beklagten nicht der Fall. Zu einer rückwirkenden Neuregelung der [X.] waren der Gesetzgeber und die Beklagte auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge-richts nicht verpflichtet (vgl. [X.] 98, 365, 402 f. und [X.], 835, 837 f.; Senatsurteile vom 15. Februar 2006 - [X.] - VersR 3 - 4 -

2006, 684 unter [X.]; [X.] 271/02 - [X.], 640 unter II 1 a; vgl. auch Senatsurteil vom 14. Januar 2004 - [X.] 56/03 - [X.], 453 unter [X.]).
[X.] [X.]

[X.] Dr. Kessal-Wulf [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 12.02.2004 - 12 O 5903/03 - [X.], Entscheidung vom 28.09.2004 - 25 U 2634/04 -

Meta

IV ZR 245/04

30.04.2008

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 30.04.2008, Az. IV ZR 245/04 (REWIS RS 2008, 4188)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 4188

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