Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.10.2016, Az. 27 W (pat) 59/13

27. Senat | REWIS RS 2016, 3888

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "Pippi Langstrumpf" – keine Unterscheidungskraft – Zulassung der Rechtsbeschwerde


Tenor

hat der 27. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 2. August 2016 durch die Vorsitzende Richterin [X.], [X.] [X.] und [X.] am Landgericht Dr. Söchtig

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des [X.], Markenabteilung 3.4, vom 5. März 2013 aufgehoben und die Löschung der Marke 301 62 491 „[X.]“ angeordnet.

2. [X.] wird zugelassen.

Meta

27 W (pat) 59/13

17.10.2016

Bundespatentgericht 27. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.10.2016, Az. 27 W (pat) 59/13 (REWIS RS 2016, 3888)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 3888


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 27 W (pat) 59/13

Bundespatentgericht, 27 W (pat) 59/13, 20.06.2018.

Bundespatentgericht, 27 W (pat) 59/13, 17.10.2016.


Az. I ZB 97/16

Bundesgerichtshof, I ZB 97/16, 05.10.2017.


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Zitiert

I ZB 97/16

I ZB 81/13

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