27. Senat | REWIS RS 2016, 3888
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "Pippi Langstrumpf" – keine Unterscheidungskraft – Zulassung der Rechtsbeschwerde
…
hat der 27. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 2. August 2016 durch die Vorsitzende Richterin [X.], [X.] [X.] und [X.] am Landgericht Dr. Söchtig
beschlossen:
1. Auf die Beschwerde wird der Beschluss des [X.], Markenabteilung 3.4, vom 5. März 2013 aufgehoben und die Löschung der Marke 301 62 491 „[X.]“ angeordnet.
2. [X.] wird zugelassen.
Meta
17.10.2016
Beschluss
Sachgebiet: W (pat)
Zitiervorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.10.2016, Az. 27 W (pat) 59/13 (REWIS RS 2016, 3888)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 3888
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Bundespatentgericht, 27 W (pat) 59/13, 20.06.2018.
Bundespatentgericht, 27 W (pat) 59/13, 17.10.2016.
Bundesgerichtshof, I ZB 97/16, 05.10.2017.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
I ZB 97/16 (Bundesgerichtshof)
I ZB 25/17 (Bundesgerichtshof)
Schutzfähigkeit von „Pippi Langstrumpf“ für Erziehung
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27 W (pat) 59/13 (Bundespatentgericht)
Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – "Pippi Langstrumpf" - Unterscheidungskraft – kein Freihaltungsbedürfnis