18. Kammer | REWIS RS 2022, 536
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23.03.2022
Arbeitsgericht Köln 18. Kammer
Urteil
Sachgebiet: Ca
Art. 8 Abs. 1 GrCH; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 138 Abs. 3 ZPO;; Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e, Abs. 3 S. 1 lit. b DS-GVO iVm. § 3 BDSG;; § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG; § 626 Abs. 1 BGB
Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 23.03.2022, Az. 18 Ca 6830/21 (REWIS RS 2022, 536)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 536
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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