Aktenzeichen 1 BvF 2/05

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:fs20101124.1bvf000205
RCN:
RCN272PXALBRYSMW2P

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Urteil vom 24.11.2010

Bestimmungen des GenTG (F: 05.04.2008) über die Begriffsbestimmungen „gentechnisch veränderter Organismus“ und „Inverkehrbringen“ (§ 3 Nr 3 u 6 GenTG), über das Standortregister (§ 16a GenTG), über den Umgang mit in Verkehr gebrachten Produkten (§ 16b GenTG)und über die Ansprüche bei Nutzungsbeeinträchtigungen (§ 36a GenTG) mit dem GG vereinbar - umfassende Zuständigkeit des Gesetzgebers zur Regelung des Rechts der Gentechnik aus Art 74 Abs 1 Nr 26 Alt 2 GG – Auftrag zum Schutz der natürliche Lebensgrundlagen – Eignung des Standortregisters, Transparenz herzustellen und die Koexistenz konventioneller, ökologischer und gentechnisch unterstützter Produktionsmethoden sowie die gesellschaftliche Befriedung zu fördern – das private Nachbarrrecht ergänzender Ausgleich widerstreitender Interessen in Fällen, in denen durch den Einsatz von Gentechnik Nutzungsbeeinträchtigung entstehen

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