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PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Dem Beschwerdeführer wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt S. beigeordnet.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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14.12.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Prozesskostenhilfebeschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend OLG Köln, 7. Oktober 2011, Az: 21 UF 122/11, Beschluss
§ 22 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 114 S 1 ZPO, § 121 Abs 2 ZPO
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 14.12.2011, Az. 1 BvR 2867/11 (REWIS RS 2011, 407)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 407
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 Ta 567/02 (Landesarbeitsgericht Hamm)
1 ObOWi 1817/19 (BayObLG München)
Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt
(2) 6 EVY 4/02 (Oberlandesgericht Hamm)
201 ObOWi 1817/19 (BayObLG München)
Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt
XII ZB 61/04 (Bundesgerichtshof)