Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung - hier: mangelnde Berücksichtigung krankheitsbedingt verminderter Leistungsfähigkeit - Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
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