Stattgebender Kammerbeschluss: Auferlegung unverhältnismäßiger Unterhaltspflichten verletzt Handlungsfreiheit der Betroffenen (Art 2 Abs 1 GG) - hier: Anrechnung fiktiver Einkünfte ohne hinreichende gerichtliche Feststellungen, wonach das hierfür erforderliche Einkommen objektiv erzielt werden kann - Gegenstandswertfestsetzung
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