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01.07.2020
Bundesgerichtshof 6. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: StR
vorgehend LG Lüneburg, 11. November 2019, 22 KLs 20/19, nachgehend 2 BvR 1543/20 (Nichtannahmebeschluss mit inhaltlichen Anmerkungen)
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 01.07.2020, Az. 6 StR 96/20 (REWIS RS 2020, 6457)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 6457
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Bundesgerichtshof, 6 StR 96/20, 01.07.2020.
Bundesgerichtshof, 6 StR 96/20, 01.07.2020.
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1543/20, 29.04.2021.
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