Aktenzeichen 6 StR 96/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:010720B6STR96.20.0
RCN:
RCNQD78BYB7W5KESYL

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.07.2020

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.07.2020

Einziehung von Taterträgen: Einziehung sichergestellten Geldes neben des Wertes von Taterträgen; Wirkung eines Rückgabeverzichts des Angeklagten

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Verfahrensgang

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Az. 6 StR 96/20
Bundesgerichtshof, 6 StR 96/20, 01.07.2020. Bundesgerichtshof, 6 StR 96/20, 01.07.2020.
Az. 2 BvR 1543/20
Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1543/20, 29.04.2021.
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