Aktenzeichen 4 StR 599/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:280120B4STR599.19.0
RCN:
RCNWZBBHXDM8UHLQL4

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.01.2020

Berücksichtigung einer in Slowakei erfolgten Verurteilung bei Strafzumessung bzw. Gesamtstrafenbildung

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