Aktenzeichen 4 StR 345/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:090120B4STR345.19.0
RCN:
RCN9GGV29ZUUDCZK8S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.01.2020

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

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