Aktenzeichen 5 StR 198/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:111218B5STR198.18.0
RCN:
RCNBAQ8XJ7X3L5X73S

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.12.2018

Verzicht des Angeklagten in der Hauptverhandlung auf Rückgabe bestimmter Gegenstände: Voraussetzungen und Rechtswirkungen hinsichtlich der Einziehung des Wertes von Taterträgen

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