Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.07.2016, Az. 2 BvR 2718/10

2. Senat | REWIS RS 2016, 7891

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

STRAFRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STAATSANWALTSCHAFT DURCHSUCHUNG RICHTERVORBEHALT

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 75.000 € (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Absatz 2 Satz 2 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung).

Meta

2 BvR 2718/10

20.07.2016

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend LG Hamburg, 21. Oktober 2010, Az: 622 Qs 30/10, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG vom 05.05.2004

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.07.2016, Az. 2 BvR 2718/10 (REWIS RS 2016, 7891)

Papier­fundstellen: NJW 2015, 2787 REWIS RS 2016, 7891

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen
Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.