STRAFRECHT BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STAATSANWALTSCHAFT DURCHSUCHUNG RICHTERVORBEHALT Hinzufügen
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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 75.000 € (in Worten: fünfundsiebzigtausend Euro) festgesetzt (§ 37 Absatz 2 Satz 2 RVG in der bis zum 31. Juli 2013 geltenden Fassung).
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20.07.2016
Bundesverfassungsgericht 2. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend LG Hamburg, 21. Oktober 2010, Az: 622 Qs 30/10, Beschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG vom 05.05.2004
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 20.07.2016, Az. 2 BvR 2718/10 (REWIS RS 2016, 7891)
Papierfundstellen: NJW 2015, 2787 REWIS RS 2016, 7891
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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10 TaBV 109/10 (Landesarbeitsgericht Hamm)
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2 BvR 2718/10, 2 BvR 1849/11, 2 BvR 2808/11
StB 26 und 28/14, StB 26/14, StB 28/14
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