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Fremdbestimmung und persönliche Abhängigkeit eines Arbeitnehmers - Eingliederung in die Arbeitsorganisation bei Crowdworkern
Meta
04.12.2019
LArbG München
Urteil
Zitiervorschlag: LArbG München, Urteil vom 04.12.2019, Az. 8 Sa 146/19 (REWIS RS 2019, 796)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 796
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Statusklage
9 AZR 102/20 (Bundesarbeitsgericht)
Arbeitnehmerstatus eines Crowdworkers
21 O 499/21 (Landgericht Köln)