Aktenzeichen 10 Ca 5020/22

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ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNRZV2QUW2V4FZ5GD

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ArbG Nürnberg: Urteil vom 09.05.2023

Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsmißbrauch, Urlaubsabgeltungsanspruch, Arbeitnehmerähnliche Person, Arbeitnehmereigenschaft, Rechtsmittelbelehrung, Elektronischer Rechtsverkehr, Berufungsbegründungsschrift, Kündigungserklärung, Annahmeverzugsvergütung, Arbeitnehmerbegriff, Soziale Schutzbedürftigkeit, Arbeitnehmerstatus, Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Berufungseinlegung, Wert des Beschwerdegegenstandes, Vertretungsberechtigte Personen, Klageantrag, Berufungsschrift, Persönliche Abhängigkeit

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