Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.01.2016, Az. 2 StR 525/13

2. Strafsenat | REWIS RS 2016, 17724

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[X.]:[X.]:BGH:2016:140116B2STR525.13.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
2
StR 525/13
vom
14. Januar 2016
in der Strafsache
gegen

wegen unerlaubten gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen u.a.
hier:
Urteilsberichtigung

-
2
-
Der 2. Strafsenat des [X.] hat am 14.
Januar
2016

beschlossen:

Die Formel des [X.] vom 23.
Dezember 2015 wird dahin berichtigt, dass sie im ersten Satz lautet:
"Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 24.
Juni 2013 wird verworfen.

Fischer

Eschelbach Ott

Zeng Bartel

Meta

2 StR 525/13

14.01.2016

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 14.01.2016, Az. 2 StR 525/13 (REWIS RS 2016, 17724)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 17724

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