Aktenzeichen 1 StR 166/07

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 07.10.2014

Rechtsanwaltskosten in Strafsachen: Festsetzung des Gegenstandswerts der Gebühren von Vertretern von Verfallsbeteiligten im Revisionsverfahren

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Verfahrensgang

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Az. 1 StR 166/07
Bundesgerichtshof, 1 StR 166/07, 07.10.2014.
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