Aktenzeichen 5 StR 107/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:250516B5STR107.14.0
RCN:
RCN6ERDWZ59DJ3PEY9

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.05.2016

Strafverfahren wegen gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Kräutermischungen zur Herbeiführung von Rauschzuständen: Strafbarkeit wegen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel, wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und/oder Inverkehrbringens von Tabakerzeugnissen unter Verwendung nicht zugelassener Stoffe; Zurückverweisung in der Revisionsinstanz bei unklaren Urteilsausführungen zur Zusammensetzung der verkauften Kräutermischungen

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Bundesgerichtshof: Vorlagebeschluss vom 05.11.2014

Strafbarkeit des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von zum Rauchen bestimmten Kräutermischungen

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 08.04.2014

Strafverfahren wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Arzneimitteleigenschaft gesundheitsgefährdender Stoffzusammensetzungen im Falle des Inverkehrbringens cannabinoidhaltiger Kräutermischungen zur Herbeiführung von Rauschzuständen

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 08.04.2014

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