Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.2014, Az. 5 StR 253/13

5. Strafsenat | REWIS RS 2014, 1612

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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS

5
StR 253/13

vom
5. November 2014
in der Strafsache
gegen

wegen
Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge u.a.

-
2
-
Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 5. November 2014
beschlos-sen:

1.
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Land-gerichts [X.] vom 19. Dezember 2012 mit den [X.] aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO).
2.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des [X.] zurückverwiesen.

Gründe:

zur in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begangenen unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Men-gerichtete Revision des Angeklagten, mit der er das Verfahren beanstandet und
die Verletzung sachlichen Rechts gerügt hat, hat der [X.] mit Urteil vom 7.
August 2013 verworfen. Zwar liege ein Verstoß gegen die [X.] des § 257c Abs. 5 StPO vor. Allerdings beruhe das landgerichtliche Urteil we-gen der besonderen (näher beschriebenen) Verfahrenskonstellation nicht auf diesem Fehler. Mit Beschluss vom 25. August 2014 hat das Bundesverfas-sungsgericht (2 BvR 2048/13) die genannte [X.]sentscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.

1
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3
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Der Generalbundesanwalt hat in seiner Antragsschrift vom 23. Okto-ber
2014 folgendes ausgeführt:

der Erfolg nicht versagt bleiben.
Das Geständnis und damit auch das Urteil beruht auf dem Verstoß gegen die [X.] (§ 337 Abs. 1 StPO). Bei Anlegung des verfassungsrechtlich gebotenen Beru-) kann die Ursächlichkeit des [X.] für das Geständnis nicht ausnahmsweise

Dem kann sich der [X.] nicht verschließen.

[X.]

Dölp

Berger Bellay

2
3

Meta

5 StR 253/13

05.11.2014

Bundesgerichtshof 5. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 05.11.2014, Az. 5 StR 253/13 (REWIS RS 2014, 1612)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 1612

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2 BvR 2048/13

5 StR 253/13

3 StR 226/10

1 StR 563/12

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