Stattgebender Kammerbeschluss: Verständigung im Strafverfahren - Wirksame Zustimmung des Angeklagten erst nach dessen Belehrung gem § 257c Abs 5 StPO - hier: Verwertung eines Geständnisses ohne ordnungsgemäße Belehrung verletzt Selbstbelastungsfreiheit des Angeklagten sowie fair-trial-Grundsatz gem Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG
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